Freiflächen-Photovoltaik

Freiflächen-Photovoltaik Anlagen im Zusammenspiel mit anderen Nutzungen

Aktuell ist Raum für FF-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen stark nachgefragt. FF-PV-Anlagen sollen jedoch möglichst dort gebaut werden, wo Nahrungserzeugung, Landschaftsbild, Naturschutz und andere Belange nicht bzw. möglichst wenig beeinträchtigt werden.

Dies kann zum Beispiel auf stillgelegten Deponie- und Gewerbeflächen, schwermetallbelasteten Böden oder entlang von großen Verkehrstrassen der Fall sein. Diese „Gunstbereiche“ sollen, so die Empfehlung des Regionalverbandes, durch die Städte und Gemeinden festgelegt werden. Diverse weitere Gunstbereiche können, auch abhängig von den Gegebenheiten der Teilregionen, benannt werden.

Unter "Bereitstellen von planerischen Grundlagen im WebGIS" weiter unten finden Sie eine Kartenanwendung (WebGIS). Hier können Sie Flächen einblenden die bereits durch andere Nutzungen belegt sind oder bei denen Ziele und Grundsätze der Raumordnung berücksichtigt werden müssen.

Rechtslage

Anders als Windenergieanlagen sind FF-PV-Anlagen in den meisten Fällen keine baurechtlich privilegierten Anlagen im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von FF-PV-Anlagen ist daher eine Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) erforderlich. Ausnahmen stellen lediglich Vorhaben auf Flächen dar, die maximal 200 m von Autobahnen oder Schienenwegen mit zwei Hauptgleisen entfernt sind.

Als Träger der Bauleitplanung kommt den Städten und Gemeinden bei der Errichtung von FF-PV-Anlagen daher die entscheidende Rolle zu. Sie haben durch die Bauleitplanung die wesentlichen Steuerungsmöglichkeiten bei der Flächenausweisung und bei der Gestaltung der Anlagen.

Städte und Gemeinden tragen somit große Verantwortung, Raumnutzungskonflikte und negative Umweltauswirkungen durch FF-PV-Anlagen weitestgehend zu vermeiden und Konflikten vorzubeugen. Hierfür sind planvolle, vorausschauende Konzepte der Kommunen für die Flächenausweisungen von FF-PV-Anlagen sinnvoll.

Dabei kann der Regionalverband unterstützen.

 

 

Unterstützung durch den Regionalverband

Der Regionalverband unterstützt die Städte und Gemeinden bei der planerischen Konzeption von FF-PV-Vorhaben und möchte damit zum geordneten Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Akzeptanz von FF-PV-Anlagen als Teil der Energiewende beitragen.

Im Folgenden stellen wir verschiedene Informationen zu Verfügung:

Leitfäden zur FF-PV-Steuerung aus der Region

Gemeinsam mit dem Regionalverband und mit Vertretern der Landwirtschaft und des Naturschutzes können hilfreiche konzeptionelle Rahmen entwickelt und Zielsetzungen verabredet werden. 

Erste Kommunen haben bereits eigene Leitfäden für ihr Gebiet erstellt und weitere sind aktuell im Aufstellungsprozess:

Bereitstellen von planerischen Grundlagen im WebGIS

Der Regionalverband stellt eine einfache WebGIS-Anwendung, mit der kommunal Planende für ihr Gebiet wesentliche Gunstbereiche und Ausschlussbereiche ermitteln und diese in ihrer weiteren Abwägung berücksichtigen können, zur Verfügung.

 

 

Regionsweites FF-PV-Kataster und Mitteilungsbogen

Das FF-PV-Kataster bietet eine regionsweite Übersicht zu Umfang und Planungsständen von FF-PV-Anlagen, soll als Informationsquelle und Steuerungsgrundlage genutzt werden können und ist zu finden im Erneuerbare Energien-Kataster unter „PV Freiflächenanlagen“.

Um das FF-PV-Kataster möglichst vollständig und aktuell zu halten, bittet der Regionalverband die verbandsangehörigen Städte und Gemeinden um Auskunft. Alle Kommunen werden daher gebeten, den nachfolgenden Mitteilungsbogen herunterzuladen und für jedes Vorhaben einzeln ausgefüllt an den Regionalverband zu übersenden.

  

Informationsveranstaltungen des Regionalverbandes

In Informationsveranstaltungen wird Fachwissen vermittelt und der Austausch innerhalb der Region gefördert.

Infoveranstaltung zu Windenergie, Photovoltaik und kommunaler Wärmeplanung am 08.09.2023:

 

Infoveranstaltung zu Windenergie und Photovoltaik am 27.01.2023:

 

Auftaktveranstaltung zur Photovoltaik fand am 09.09.2022:            

 

Regionales Raumordnungsprogramm

Zukünftig werden verbindliche Aussagen im RROP 3.0 die Kommunen bei ihrer FF-PV-Planung unterstützen. Das RROP 3.0 befindet sich zur Zeit in der Aufstellung. Das aktuelle Raumordnungsprogramm finden Sie hier.

Recht, Arbeitshilfen und Hintergrundinformationen

Hilfestellungen geben ebenfalls oben genannte Leitfäden für die FF-PV-Planung aus der Region. Ergänzend wird auf die aktuelle Gesetzeslage verlinkt wie auch weitere Hintergrundinformationen: