Freiflächen-Photovoltaik
Freiflächen-Photovoltaik Anlagen als Baustein der Energiewende

Der Ausbau von erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Er trägt dazu bei, die gesetzlich verankerten Klimaziele zu verfolgen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern. Der Ausbau der Erneuerbaren-Energien-Wirtschaft in unserer Region trägt zudem zur Stärkung der Wirtschaftskraft des Großraums Braunschweig bei.
Windenergie hat derzeit den größten Anteil an der regionalen Stromerzeugung. Aber auch die Gewinnung von Strom aus Sonneneinstrahlung (Photovoltaik) nimmt deutlich zu. Der Schwerpunkt des Photovoltaik-Ausbau soll im Innenbereich (z.B. auf Dächern, an Wänden oder über PKW-Stellplätzen) liegen. Einen weiteren Beitrag sollen Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (FF-PV-Anlagen) leisten.
Freiflächen-Photovoltaik Anlagen im Zusammenspiel mit anderen Nutzungen
Aktuell ist Raum für FF-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen stark nachgefragt. FF-PV-Anlagen sollen jedoch möglichst dort gebaut werden, wo Nahrungserzeugung, Landschaftsbild, Naturschutz und andere Belange nicht bzw. möglichst wenig beeinträchtigt werden.
Dies kann zum Beispiel auf stillgelegten Deponie- und Gewerbeflächen, schwermetallbelasteten Böden oder entlang von großen Verkehrstrassen der Fall sein. Diese „Gunstbereiche“ sollen, so die Empfehlung des Regionalverbandes, durch die Städte und Gemeinden festgelegt werden. Diverse weitere Gunstbereiche können, auch abhängig von den Gegebenheiten der Teilregionen, benannt werden.
Unter "Bereitstellen von planerischen Grundlagen im WebGIS" weiter unten finden Sie eine Kartenanwendung (WebGIS). Hier können Sie Flächen einblenden die bereits durch andere Nutzungen belegt sind oder bei denen Ziele und Grundsätze der Raumordnung berücksichtigt werden müssen.
Rechtslage
Anders als Windenergieanlagen sind FF-PV-Anlagen in den meisten Fällen keine baurechtlich privilegierten Anlagen im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von FF-PV-Anlagen ist daher eine Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) erforderlich. Ausnahmen stellen lediglich Vorhaben auf Flächen dar, die maximal 200 m von Autobahnen oder Schienenwegen mit zwei Hauptgleisen entfernt sind.
Als Träger der Bauleitplanung kommt den Städten und Gemeinden bei der Errichtung von FF-PV-Anlagen daher die entscheidende Rolle zu. Sie haben durch die Bauleitplanung die wesentlichen Steuerungsmöglichkeiten bei der Flächenausweisung und bei der Gestaltung der Anlagen.
Städte und Gemeinden tragen somit große Verantwortung, Raumnutzungskonflikte und negative Umweltauswirkungen durch FF-PV-Anlagen weitestgehend zu vermeiden und Konflikten vorzubeugen. Hierfür sind planvolle, vorausschauende Konzepte der Kommunen für die Flächenausweisungen von FF-PV-Anlagen sinnvoll.
Dabei kann der Regionalverband unterstützen.
Unterstützung durch den Regionalverband
Der Regionalverband unterstützt die Städte und Gemeinden bei der planerischen Konzeption von FF-PV-Vorhaben und möchte damit zum geordneten Ausbau der erneuerbaren Energien und zur Akzeptanz von FF-PV-Anlagen als Teil der Energiewende beitragen.
Hierzu bieten wir verschiedene Leistungen an:
Entwicklung von Energiekonzepten auf Gemeindeebene
Gemeinsam mit dem Regionalverband und mit Vertretern der Landwirtschaft und des Naturschutzes können hilfreiche konzeptionelle Rahmen entwickelt und Zielsetzungen verabredet werden.
Bereitstellen von planerischen Grundlagen im WebGIS
Der Regionalverband stellt eine einfache WebGIS-Anwendung, mit der kommunal Planende für ihr Gebiet wesentliche Gunstbereiche und Ausschlussbereiche ermitteln und diese in ihrer weiteren Abwägung berücksichtigen können, zur Verfügung.
- WebGIS (Öffnet sich in einem neuen Fenster/Reiter)
- Erläuterung der Ebenen im WebGIS
Beratung und Unterstützung
Das Energie- und Klimateam des Regionalverbands steht den Kommunen mit seinen Kompetenzen beiseite. In Informationsveranstaltungen wird Fachwissen vermittelt und der Austausch innerhalb der Region gefördert.
Eine Auftaktveranstaltung zur Photovoltaik fand am 09.09.2022 statt:
Mitteilungsbogen und Aufbau eines regionsweiten PV-Katasters
Um eine regionsweite Übersicht zu Umfang und Planungsständen von FF-PV-Anlagen zu gewinnen, bittet der Regionalverband die verbandsangehörigen Städte und Gemeinden um Auskunft. Ziel ist es, mit den Daten ein vollumfängliches Kataster der FF-PV-Anlagen aufzubauen, das künftig als Informationsquelle und Steuerungsgrundlage genutzt werden kann (aktueller Arbeitsstand im Erneuerbare Energienkataster unter „PV Freiflächenanlagen“).
Alle Kommunen werden gebeten, den nachfolgenden Mitteilungsbogen herunterzuladen und für jedes Vorhaben einzeln ausgefüllt an den Regionalverband zu übersenden.
- Mitteilungsbogen
- Datenschutzinformation zum Mitteilungsbogen
Regionales Raumordnungsprogramm
Zukünftig werden verbindliche Aussagen im RROP 3.0 die Kommunen bei ihrer FF-PV-Planung unterstützen. Das RROP 3.0 befindet sich zur Zeit in der Aufstellung. Das aktuelle Raumordnungsprogramm finden Sie hier.
Recht, Leitfäden und Hintergrundinformationen
Hilfestellungen geben ebenfalls aktuelle Leitfäden für die FF-PV-Planung in den Gemeinden. Ergänzend wird auf die aktuelle Gesetzeslage verlinkt wie auch Hintergrundinformationen zum Beispiel durch Infoveranstaltungen (siehe Beratung und Unterstützung) gegeben.
- Empfehlungen des Regionalverbands zur gemeindlichen Freiflächenphotovoltaik-Planung
- Arbeitshilfe Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Niedersachsen (NLT 2022)
- Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) 2022
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Nds. Bauordnung (NBauO)
- Nds. Klimaschutzgesetz
- „Osterpaket“ (Bundesgesetzblatt Nr. 28/2022)
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG2021)
- Rechtsgutachten zur Zwischennutzung von Vorranggebieten Rohstoffgewinnung (Prof. Dr. Reinhard Hendler (Jeromin | Kerkmann – Kanzlei für Verwaltungsrecht)