Förderprogramme Mobilität

Verbesserung der Mobilität in der Region

Der Regionalverband fördert Infrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung von Barrierefreiheit, Qualität und Service des ÖPNV in der Region Braunschweig. Hierzu bietet der Regionalverband eigene Förderprogramme. Daneben leistet der Regionalverband bei Förderprogrammen Dritter eine ergänzende finanzielle Unterstützung für Gebietskörperschaften und Verkehrsunternehmen im Verbandsgebiet.

1. Förderung Haltestellen

Förderung Land Niedersachsen (LNVG)

Fördermittel des Landes für die Modernisierung oder den Neubau von Haltestellen im Linienverkehr können im Einzelantragsverfahren oder im Vereinfachten Verfahren (früher: Sammelantrag) bis zum 31.05. des jeweiligen Jahres bei der LNVG beantragt werden.

Einzelanträge müssen für solche Vorhaben beantragt werden, für die eine Zuwendung von über 100.000 € erwartet wird. Mit dem Antrag sind umfangreiche Unterlagen vorzulegen, die Option auf einen Kostenerhöhungsantrag bleibt bestehen.

Mit dem Vereinfachten Verfahren können ein bis acht Vorhaben angemeldet werden, von denen für jede Teilmaßnahme max. 100.000 € als Zuwendung erwartet werden und für die ein Gesamtförderbetrag von über 25.000 € ermittelt wurde. Die vorzulegenden Unterlagen sind weniger umfangreich (z.B. muss keine ausführliche Kostenermittlung vorgelegt werden), aber eine nachträgliche Kostenerhöhung ist ausgeschlossen.

  • Es können Kosten für Bauausgaben, Grunderwerbsausgaben und Planungskosten bezuschusst werden, die im direkten Bereich der Haltestellen anfallen.
  • Grunderwerbsausgaben können bis zu der Höhe des ermittelten Verkehrswertes als förderfähig anerkannt werden.
  • Für externe Planungsleistungen werden max. 10 % der zuwendungsfähigen Bauausgaben anerkannt.
  • Die Förderquote beträgt bis zu 75 % der von der LNVG festgestellten zuwendungsfähigen Ausgaben für Bau, Grunderwerb und Planung.
  • Die Förderanträge sind bis zum 31.05. eines Jahres für Baumaßnahmen, die im Folgejahr realisiert werden sollen, zu stellen.

Allen Anträgen ist eine Stellungnahme des Regionalverbandes beizulegen, mit der die Übereinstimmung des Vorhabens bzw. der Vorhaben mit dem Nahverkehrsplan für den Großraum Braunschweig bestätigt wird. Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen müssen beim Regionalverband rechtzeitig – bevorzugt bis Mitte April – vorgelegt werden, um die Prüfung vornehmen und ggf. Fragen klären zu können.

Aus den zur Prüfung vorzulegenden Unterlagen muss erkennbar sein, dass die Vorgaben des Nahverkehrsplans berücksichtigt worden sind (Abweichungen sind möglich, müssen aber nachvollziehbar begründet werden). Neben der obligatorischen Checkliste sind hierfür je nach Maßnahmenumfang insbesondere Lagepläne, Querschnitte, Bestandsfotos, Prinzipskizzen oder textliche Erläuterungen hilfreich. Kostenschätzungen, Fahr-/Netzpläne oder großräumige Übersichtspläne werden in der Regel nicht benötigt oder ggf. nachgefordert.

Kofinanzierung Regionalverband Großraum Braunschweig

Der Regionalverband übernimmt auf Antrag bis zu 50 % des bei den Antragstellern verbleibenden Eigenanteils an den als zuwendungsfähig anerkannten Kosten. Im Idealfall verbleiben somit nur noch 12,5 % der Gesamtausgaben beim Antragsteller.

Der Antrag ist formlos per Mail oder in Papierform durch den jeweiligen Baulastträger zu stellen. Es ist eine Kopie des Antrages an die LNVG beizufügen. Idealerweise wird der Antrag zusammen mit den technischen Unterlagen eingereicht.

Der Regionalverband ermittelt die Höhe seiner Zuwendung nachrangig und in Abhängigkeit von den von der LNVG ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben. Somit ist dieser Antrag für das weitere Vorgehen maßgebend.

Die LNVG versendet ihren Zuwendungsbescheid im Verlauf des 1. Quartals. Dieser ist dem Regionalverband innerhalb eines Monats nach Erhalt vorzulegen, damit ein weiterer Bescheid für die Kofinanzierung erlassen werden kann.

Bitte beachten Sie, dass eine Beauftragung der Bauleistungen vor dem Eintritt der Rechtskraft eines Bescheids förderschädlich ist und somit eine in Aussicht gestellte Zuwendung nicht ausgezahlt werden darf! Unter besonderen Umständen, z.B. bei zeitlichen Abhängigkeiten mit anderen Projekten, kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden.

2. Einrichtung Mobilitätsstationen/Umfelder

Dieses Förderprogramm wird neu aufgestellt. Informationen dazu folgen in Kürze...

3. Förderung Fahrradabstellung

Förderung durch den Bund über den Projektträger Jülich „Kommunalrichtlinie“

Radabstellanlagen:

Gefördert werden Verbesserungen der Radverkehrsinfrastruktur für den Alltagsradverkehr durch die Errichtung von frei zugänglichen Radabstellanlagen (z. B. Fahrradbügel) an öffentlichen Einrichtungen beziehungsweise an Verknüpfungspunkten zum öffentlichen Nahverkehr sowie auf grundstückszugehörigen Flächen.

Förderquote: maximal 40 % beziehungsweise 60 % für finanzschwache
Kommunen
; maximale Zuwendung: 500.000 Euro

Fahrradparkhäuser:

Gefördert werden Verbesserungen der Radverkehrsinfrastruktur für den Alltagsradverkehr durch die Errichtung und Einrichtung von diebstahl- und witterungsgeschützten Fahrradparkhäusern sowie Abstellplätzen in Kfz-Parkbauten mit mindestens 70 Fahrradstellplätzen.

Anforderungen bezüglich einer hohen Nachfrage für längeres Fahrradparken gemäß den FGSV-Hinweisen zum Fahrradparken müssen erfüllt sein.

Zuwendungsfähig sind sowohl die Errichtung von Neuanlagen als auch die Umrüstung bestehender, für Fahrradparken nutzbarer Infrastruktur.

Förderquote: maximal 40 % beziehungsweise 60 %für finanzschwache Kommunen; maximale Zuwendung: 500.000 Euro

Förderung durch das Land Niedersachsen (LNVG) (Förderung von Verknüpfungsanlagen ÖPNV/ SPNV an Bahnhöfen)

  • überdachte Fahrradstellplätze,
  • Fahrradstellplätze in abschließbaren Sammelanlagen („Fahrradkäfigen“)
  • Zuwendungsfähig sind sowohl Aus- und Neubauten, als auch Grunderneuerungen. Voraussetzung für eine Förderung ist die barrierefreie Herstellung der beantragten Maßnahmen.
  • Haltestellen können nur dann gefördert werden, wenn diese im ÖPNV-Linienverkehr bedient werden.

Im direkten Zusammenhang mit dem Ausbau eines oder mehrerer der genannten Umfeldmaßnahmen kann auch der sich anschließende Bahnhofsvorplatz als verbindendes Element gefördert werden.

Förderquote: 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Förderung Regionalverband

Im Rahmen der Kofinanzierung können vom Regionalverband 50% des beim Antragsteller verbleibenden Eigenanteils an den zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.

4. Innovation an Zugangsstellen

Förderung Regionalverband Großraum Braunschweig

Verkehrsunternehmen und Kommunen im Verbandsgebiet können im Rahmen der Projektförderung einen Zuschuss von bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Anwendung aktueller Technologien zur Fahrgastinformation, Interaktion und Barrierefreiheit an ÖPNV-Haltestellen beantragen.

Gefördert werden können bauliche und technische Maßnahmen, die der Implementierung „neuer“ Technologien an ÖPNV-Zugangsstellen dienen. Folgende Maßnahmen sind im Rahmen der Förderung für die erstmalige Einrichtung zuwendungsfähig:

  • E-Paper-Displays
  • Bluetooth-Beacons einschließlich notwendiger Ausgaben für Anschlüsse, Verkabelungen etc. und erforderliche Software bzw. Softwarelizenzen
  • Nachgewiesene notwendige Ausgaben für Einrichtung/Installation
  • Bauliche Maßnahmen; Durchführung kleinerer baulicher Maßnahmen im Zuge der Installation

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, die Zuwendungsfähigkeit weiterer geplanter Maßnahmen ist im Rahmen der Einzelfallprüfung zu klären.

Betriebs- und Instandhaltungskosten sind vom Zuwendungsempfänger zu tragen

Die Antragsunterlagen finden Sie hier

5. ÖPNV-Beschleunigung

Der Regionalverband als Aufgabenträger für den ÖPNV hat großes Interesse an der Beschleunigung des ÖPNV, damit unnötige Verzögerungen z. B. an Lichtsignalanlagen oder auf stark befahrenen Straßenabschnitten vermieden werden können. Positive Effekte sind insbesondere die Verkürzung der Fahrzeiten, die Erhöhung der Fahrplantreue und eine verbesserte Anschlusssicherung. Aktuellen und potenziellen Nutzern wird dadurch signalisiert, dass der ÖPNV schnell, leistungsfähig und attraktiv ist und eine Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellt.

Um eine geeignete Technik implementieren zu können, sind im Wesentlichen drei Schritte erforderlich:

  1. Durchführung einer Schwachstellenanalyse, durch die Ursachen und Auswirkungen störender Einflüsse ermittelt werden
  2. Entwicklung von umsetzungsfähigen Maßnahmen zur Reduzierung von Fahrzeitverlusten und Ermittlung der damit möglichen Einsparpotenziale (Grobplanung)
  3. Feinplanung sowie Umsetzung der baulichen, betrieblichen und steuerungstechnischen Beschleunigungsmaßnahmen

Nur für die unter Punkt 3 genannten Vorhaben können Fördermittel des Landes Niedersachsen über die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) eingeworben werden, die planerischen Vorleistungen werden nicht bezuschusst. Deshalb gewährt der Regionalverband den Gebietskörperschaften und Verkehrsunternehmen im Großraum Braunschweig für die ersten beiden Teilleistungen auf deren Antrag hin vorerst bis zum Jahr 2021 Zuschüsse bis zu 75 % der anzurechnenden Ausgaben.

Um sicherzustellen, dass die vollständige Umsetzung der Beschleunigungsmaßnahmen nicht an fehlender Akzeptanz und Durchsetzbarkeit im kommunalpolitischen Bereich scheitert, muss innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Vorplanungen gem. der Punkte 1 und 2 (= Datum der (Teil-)Schlussrechnung) ein Antrag auf Teilumsetzung bei der LNVG gestellt werden. Andernfalls kann der Regionalverband den gewährten Zuschuss zurückfordern.

Von der Rückzahlungsverpflichtung kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn erkennbar wird, dass die ermittelten Einsparungspotenziale zu gering sind, oder wenn objektive Gründe einer zeitnahen Umsetzung von Einzelvorhaben entgegenstehen.

Der Erhebungsumfang ist wegen der individuellen Rahmenbedingungen jedes Projekts zwingend mit der LNVG abzustimmen, der Regionalverband ist hierbei einzubinden.

Der Zuschuss ist vor der Beauftragung der Schwachstellenanalyse beim Regionalverband zu beantragen; die Beauftragung darf erst nach der Entscheidung durch den Regionalverband erfolgen. Ausnahmen können auf Antrag analog zu einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch den Regionalverband zugelassen werden.

6. Gewährung von Zuwendungen für Automatische Fahrgastzählsysteme in ÖSPV-Fahrzeugen

Der Regionalverband Großraum Braunschweig als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf Schiene und Straße sieht in der kontinuierlichen Erfassung der Fahrgastnachfrage in den Fahrzeugen des ÖSPV die grundlegende Voraussetzung für die Gestaltung eines attraktiven ÖV-Angebotes im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Großraum Braunschweig. Die Förderrichtlinie unterstützt die Ausstattung der in der Region Braunschweig verkehrenden ÖSPV-Fahrzeuge mit Automatischen Fahrgastzählsysteme (AFZS).

Zuwendungen können den im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Großraum Braunschweig verkehrenden Verkehrsunternehmen für konzessionierte Linien und den in diesem Zusammenhang eingesetzten Bussen und Straßenbahnen bewilligt werden.

Förderquote: bis zu 75% der bewilligten zuwendungsfähigen Ausgaben 

Die Förderrichtlinie bezieht sich auf den Zeitraum bis 2026. Eine Antragseinreichung ist letztmalig zum 30.09.2025 möglich.

Formulare zur Antragstellung

Weitere Informationen zu den oben genannten Förderprogrammen

Informationen zur Beantragung der Fördermittel finden Sie auf diesen Seiten:

Förderung (durch Regionalverband)

Kofinanzierung (Drittmittel)

Die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) hat ebenfalls Informationen zur Förderung von ÖPNV-Projekten zusammengetragen: www.lnvg.de

Weitere Förderprogramme

Rauf aufs Rad – Fahrradfahren attraktiver gestalten

Logo des Förderprogrammes "Rauf aufs Rad"

Der Regionalverband Großraum Braunschweig verfolgt im Rahmen seiner Verkehrs- und Klimastrategie eine Stärkung und Weiterentwicklung der regionalen Radmobilität. Hierfür sind Finanzmittel von jährlich 50.000 € zu vergeben. Die Zuwendungssumme des Regionalverbandes beträgt maximal 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten und beträgt maximal 10.000 €.

Nähere Informationen, welche Kriterien die eingereichten Projekte erfüllen sollten und geförderte Projekte der letzten Jahre finden Sie hier:

 

 

Klimafreundlich leben – Suffiziente Lebensweisen fördern

Nachhaltige Kreislaufwirtschaft, klimafreundliche Alltagshandlungen, ressourcenschonende Konsumverringerung sind die Kernelemente von „Klimafreundlich leben“.

Nähere Informationen, welche Kriterien die eingereichten Projekte erfüllen sollten, finden Sie hier: