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Raumverträglichkeitsprüfung

Erweiterung Trockenabbau Lengde-Ost

Das Unternehmen Mascheroder Sand + Kies GmbH (im Weiteren: Vorhabenträgerin) plant die Erweiterung seiner Kiessandabbaustätte Lengde-Ost im Trockenabbau und hat beim Regionalverband die raumordnerische Prüfung beantragt, da für das Vorhaben gem. § 1 Nr. 17 Raumordnungsverordnung (RoV) für ein solches Vorhaben eine Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) grundsätzlich erforderlich, aber im Einzelfall zu prüfen ist. Die Prüfung der Erforderlichkeit auf Durchführung einer formellen Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) i. V. m. § 1 Raumordnungsverordnung (RoV) und § 9 Nds. Raumordnungsgesetz (NROG) hat ergeben, dass für das gegenständliche Vorhaben keine vollständige RVP erforderlich ist, da dem Vorhaben unter Berücksichtigung von Maßgaben keine raumordnerischen Konflikte entgegenstehen. 

Sachverhalt/Vorhabenbeschreibung:

Die Vorhabenträgerin plant die Erweiterung einer Kiessandlagerstätte im Trockenabbau, östlich des Ortsteils Lengde der Stadt Goslar im Landkreis Goslar. Im Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 ist die Fläche als Vorbehaltsgebiet Rohstoffgewinnung Kiessand festgelegt. Die Fläche liegt südöstlich der Ortslage Lengde, zwischen der Bundesautobahn A 36 und der Oker. 

Das Vorhaben umfasst die Gewinnung, Förderung und Aufbereitung von Kiessanden mit paralleler Wiederverfüllung des Tagebaus: Umfang 32,2 ha inklusive Abstandsflächen, Rohstoffvorrat ca. 4,4 Mio. t, Versorgungszeitraum ca. 17,5 Jahre. Nachnutzung: Verfüllung mit landwirtschaftlicher Nachnutzung.

Bei den betroffenen Flächen handelt es sich um landwirtschaftliche Nutzflächen. Der Werksverkehr wird aktuell vor allem über die K 34 zur Autobahn-Anschlussstelle Lengde und folgend auf die Bundesautobahn A 36 geführt. Gemäß Vorhabenplanung ist dies auch zukünftig weiter so vorgesehen.

Aktueller Stand des Verfahrens: Ergebnis

Für das Vorhaben „Erweiterung Trockenabbau Lengde-Ost“ wurde am 14. Februar 2023 eine Antragskonferenz nach § 10 Abs. 1 NROG durchgeführt, um Erfordernis, Gegenstand, Umfang und Ablauf der RVP zu erörtern sowie erforderliche Inhalte und den Umfang der Verfahrensunterlagen nach § 15 Abs. 2 Satz 1 ROG ebenso wie den Verfahrensablauf und Zeitrahmen abzustimmen. Im Folgenden waren Überarbeitungen der eingereichten Unterlagen erforderlich. Die Vollständigkeit der aktualisierten Unterlagen mit denen zwischenzeitlich ein Verzicht auf Durchführung einer RVP (gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 ROG) angezeigt wurde, konnte am 05.08.2025 bestätigt werden. Im Weiteren konnte per Erklärung vom 30.09.2025 beschieden werden, dass für das Vorhaben „Erweiterung Bodenabbau Lengde-Ost“ die Durchführung einer RVP nicht erforderlich ist. Unter Berücksichtigung der in der Verzichtserklärung dargelegten Maßnahmen stehen dem Vorhaben keine raumordnerischen Bedenken entgegen. 

Tabellarischer Verfahrensablauf

VerfahrensschrittDatum
Antragskonferenz14.02.2023
Prüfung der Erforderlichkeit des ROV's gemäß § 9 NROG05.08.2025
Ergebnis: Verzichtserklärung30.09.2025
Legende Verfahrensstatus
abgeschlossen
aktuell
läuft

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