Raumverträglichkeitsprüfung
Neubau einer Wasserstoffleitung von Wefensleben nach Salzgitter
Teilvorhaben des Projekts Green Octopus Mitteldeutschland (GO!)
Vorhabenbeschreibung und Ergebnis
Der Fernleitungsnetzbetreiber (Gasnetz) ONTRAS Gastransport GmbH, Leipzig, - im Folgenden Vorhabenträgerin oder ONTRAS genannt – plant den Aufbau seines Wasserstoff-Startnetzes in Ostdeutschland bis 2032. Als Bestandteil dessen wird der Neubau einer Gastransportleitung (Projekt-Nr. 16.22127-ST und 16.22155-NI) für den Wasserstofftransport ausgehend von Wefensleben in Sachsen-Anhalt bis nach Salzgitter geplant. Die Prüfung der Erforderlichkeit einer Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) i. V. m. § 1 Raumordnungsverordnung (RoV) und § 9 Nds. Raumordnungsgesetz (NROG) wurde am 05.12.2025 abgeschlossen. Der von der Vorhabenträgerin eingereichten Anzeige auf Verzicht auf eine formelle Raumverträglichkeitsprüfung (gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 ROG) konnte für den niedersächsischen Leitungsabschnitt durch den Regionalverband stattgegeben werden, mit folgendem Ergebnis:
Für das Vorhaben „Neubau Wasserstoffleitung Wefensleben – Salzgitter, Abschnitt Niedersachsen“ ist die Durchführung einer förmlichen Raumverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Die Entscheidung gilt für die zur Prüfung vorgelegte Vorzugstrasse „Alternative Oderwald-Nord“.
Sachverhalt
Die Vorhabenplanung ergibt sich aus dem Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032, der auch Ziele zum Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes vorgibt. Das Vorhaben stellt die Ost-West-Verbindung zwischen der mittel- und ostdeutschen Wasserstoffinfrastruktur (u.a. Energiepark und Speicher Bad Lauchstädt) und dem potenziellen Großabnehmer für Wasserstoff in Salzgitter dar und soll perspektivisch weiterführend in das Wasserstoff-Kernnetz Richtung Bremen integriert werden. Ziel ist der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger. Die Bestätigung des Vorhabens als Bestandteil des deutschen Wasserstoff-Kernnetzes erfolgte am 22.10.2024 durch die Bundesnetzagentur.
Die Vorhabenplanung sieht eine Gasleitung mit einem Rohrdurchmesser von DN800 (800 mm) vor. Die geplante Leitung soll in Sachsen-Anhalt bei Wefensleben an das bestehende bzw. zum Wasserstofftransport umgerüstete Leitungsnetz angeschlossen werden, nach etwa einem Drittel der Gesamtstrecke zwischen Schöningen und Söllingen die Landesgrenze nach Niedersachsen überqueren und südöstlich von Salzgitter-Hallendorf im Bereich des dortigen Stahlwerks enden. In der Vorzugstrasse hat das Vorhaben eine Streckenlänge von ca. 71 km. Zudem sind fünf oberirdische Armaturenstationen alle 10 bis 18 km geplant. Entsprechend dieser Parameter ist die geplante Gasleitung grundsätzlich als raumbedeutsam zu beurteilen. Ebenfalls wurde eine überörtliche Bedeutung attestiert. Zudem entspricht sie mit einem Durchmesser von mehr als 300 mm § 1 Nr. 14 der Raumordnungsverordnung. Insgesamt ist damit festzustellen, dass die Raumverträglichkeit dieses Vorhaben zu prüfen ist.
Der Einleitung eines Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung ging gemäß § 10 (1) NROG eine Antragskonferenz voraus. Diese diente dazu das Erfordernis eines Verfahrens, den Untersuchungsrahmen bzw. die für eine Raumverträglichkeitsprüfung notwendigen Verfahrensunterlagen zu erörtern.
Im Rahmen der Vorhabenplanung legte die Vorhabenträgerin eine Vorzugstrasse (Nordvariante) mit mehreren Untervarianten vor, welche in der Unterlage zur Antragskonferenz sowie den beigefügten Karten dargestellt ist und erläutert wird. Die vorliegenden Unterlagen umfassen darüber hinaus eine Machbarkeitsstudie als erste Grundlage für die Trassenplanung sowie verschiedene Übersichtskarten:
- vorgeschlagener Untersuchungsraum mit Trassenkorridoren
- Landesraumordnung und regionale Raumordnungspläne
- Schutzgebiete
- Raumwiderstandsklassen
- Umwelt-Raumwiderstandsklassen
Prüfung ist abgeschlossen (Stand: 27. Januar 2026)
Raumordnerische Zuständigkeit
Die geplante Gasleitung verläuft länderübergreifend. Insofern erfolgte die Raumverträglichkeitsprüfung in den beiden betroffenen Bundesländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen in enger fachlicher Abstimmung jeweils eigenständig nach räumlicher Zuständigkeit und dort anzuwendendem Landesrecht.
Aufgrund der länderübergreifenden Lage sowie der Bedeutsamkeit des Vorhabens erfolgte die raumordnerische Prüfung auf niedersächsischer Seite in enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Oberste Landesplanungsbehörde) und dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (Obere Landesplanungsbehörde).
In Niedersachsen war der Regionalverband Großraum Braunschweig als untere Landesplanungsbehörde für die Durchführung der Antragskonferenz zuständig.
In Sachsen-Anhalt war das Ministerium für Infrastruktur und Digitales als Oberste Landesentwicklungsbehörde zuständig.
Antragskonferenz
Die Antragskonferenz wurde als gemeinsamer digitaler Termin am 14.01.2025 mit stringenter räumlicher und rechtlicher Zuordnung durchgeführt. Hinzugezogen und zur Antragskonferenz eingeladen wurden die zu beteiligenden öffentlichen Stellen, Verbände und Vereinigungen sowie sonstige Dritte. Anschließend erfolgte die Verarbeitung von Anmerkungen und Hinweisen zum Trassenverlauf und zum Untersuchungsrahmen. Die bis dahin vorliegenden drei Trassenvarianten wurden nach Hinweisen in der Antragskonferenz weiter konkretisiert. Zudem wurde eine Vorzugsvariante zur Trassenführung mit den überarbeiteten Unterlagen festgelegt.
Ergebnis
Am 25.09.2025 konnte der Eingang der überarbeiteten vollständigen Verfahrensunterlagen seitens des Regionalverbandes für den niedersächsischen Leitungsabschnitt bestätigt werden. Nach Prüfung der zugrundeliegenden Verfahrensunterlagen wurde per Bescheid vom 05.12.2025 wie folgt entschieden:
Für das Vorhaben „Neubau Wasserstoffleitung Wefensleben – Salzgitter, Abschnitt Niedersachsen“ ist die Durchführung einer förmlichen Raumverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Die Entscheidung gilt für die zur Prüfung vorgelegte Vorzugstrasse „Alternative Oderwald-Nord“.
Die Verzichtserklärung als Ergebnis der raumordnerischen Prüfung sowie die Geodaten des Vorzugstrassen-Korridors „Alternative Oderwald-Nord“ sind auf Anfrage verfügbar.
Tabellarischer Verfahrensablauf
| Verfahrensschritt | Datum |
|---|---|
| Antragskonferenz | 14.01.2025 |
| Prüfung der Erforderlichkeit der RVP gemäß § 9 NROG | |
| Anzeige des Verzichts auf Durchführung einer RVP gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 ROG, inkl. vollständiger Unterlagen | 25.09.2025 |
| Ergebnis: Verzichtserklärung | 05.12.2025 |
Legende Verfahrensstatus
| abgeschlossen |
|---|
| aktuell |
|---|
| läuft |
|---|
Unterlagen zum Verfahren
- Antrag_ROV_NI_20250915.pdf
pdf, 681 KB
- Microsoft Word - H2-GO_WS_16.22155_RVP_NDS_A_00_Erlaeuterungsbericht_Rev2.0.docx
pdf, 2 MB
- H2-GO_WS_16.22155_RVP_NDS_A_01_ÜK150.pdf
pdf, 2 MB
- H2-GO_WS_16.22155_RVP_NDS_A_02_ÜK50.pdf
pdf, 9 MB
- H2-GO_WS_16.22155_RVP_NDS_B_00_RVS_Rev1.0.pdf
pdf, 1 MB
- H2-GO_WS_16.22155_RVP_NDS_B_01_ÜK150_LEP.pdf
pdf, 3 MB
- H2-GO_WS_16.22155_RVP_NDS_B_02_ÜK50_Raumordnung.pdf
pdf, 9 MB
- H2-GO_WS_16.22155_RVP_NDS_B_02_ÜK50_Raumordnung_Legende.pdf
pdf, 165 KB
- H2-GO_WS_16.22155_RVP_NDS_B_03_ÜK50_RWK.pdf
pdf, 8 MB
- H2-GO_WS_16.22155_RVP_NDS_B_04_ÜK50_Bauleitplanung.pdf
pdf, 8 MB
- H2-GO_WS_16.22155_RVP_NDS_B__02_ÜK50_Raumordnung_Legende.pdf
pdf, 165 KB
- H2-GO_WS_16.22155_RVP_NDS_C_00_Umweltprüfung_Anhang1_Rev1.0.pdf
pdf, 432 KB
- H2-GO_WS_16.22155_RVP_NDS_C_00_Umweltprüfung_Rev1.0.pdf
pdf, 860 KB
- H2-GO_WS_16.22155_RVP_NDS_C_01_ÜK150_Blattschnittübersicht.pdf
pdf, 2 MB
- H2-GO_WS_16.22155_RVP_NDS_D_00_Natura2000_Rev1.0.pdf
pdf, 1 MB
- H2_GO_WS_16.22155_RVP_NDS_B_00_RVS_Anhang_Rev1.0.pdf
pdf, 268 KB
Weitere Informationen
Raumordnungsprogramm







