Windenergie im Regionalen Raumordnungsprogramm

Regionalplanung und Windenergienutzung

Der Regionalverband legt im regionalen Raumordnungsprogramm Vorranggebiete für Windenergienutzung fest und steuert so die Verteilung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen im Verbandsgebiet. Wie und welche Anlagen in dem jeweiligen Gebiet aufgestellt werden unterliegt dem jeweiligen Baugenehmigungsverfahren.

Windenergieanlagen gehören zu den sogenannten privilegierten Bauvorhaben im Aussenbereich. Sie können also - sofern die Vorgaben des Bundesimissionsschutzgesetzes eingehalten werden - an jeder beliebigen Stelle errichtet werden. Um die damit verbundene "Verspargelung" der Landschaft zu verhindern, kann das Instrument der Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung von der Regionalplanung angewendet werden. Damit dürfen raumbedeutsame Windenergieanlagen nur noch innerhalb dieser Gebiete errichtet werden.


Zum Thema "Windenergie" verfolgt der Regionalverband zur Zeit zwei Handlungsstränge

1. Änderung des RROP2008, Weiterentwicklung Windenergie

Mit Bescheid vom 13.03.2024 hat das ArL Braunschweig die Satzung der 1. Änderung des RROP2008 mit Ausnahme des Vorranggebietes Windenergienutzung GF Meinersen Seershausen 01 sowie des im Rahmen der 1. Änderung des RROP 2008 erweiterten Teils des Vorranggebietes Windenergienutzung GF Wittingen Stöcken GF 2 Erweiterung genehmigt. Nur die genehmigten Teile der 1. Änderung des RROP 2008 werden wirksam.

Mit öffentlicher Bekanntmachung der Genehmigung am 08.05.2024 tritt die 1. Änderung des RROP 2008 rückwirkend zum 02. Mai 2020 in Kraft. Die öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier.

In der 1. Änderung des RROP 2008 werden 48 Vorranggebiete Windenergienutzung festgelegt. Zu den bestehenden 34 Vorranggebieten Windenergienutzung kommen 14 Flächen neu hinzu. 14 der bestehenden Vorranggebiete bleiben unverändert, 16 Gebiete werden erweitert, vier verkleinert. Von knapp 3.100 ha bereits bestehenden Vorrangflächen wird die Gesamtfläche auf 6.567 ha etwas mehr als verdoppelt. Der Regionalverband hat damit im Ergebnis substanziell Raum für die Windenergienutzung im Verbandsgebiet geschaffen.

Die Vorranggebiete Windenergienutzung umfassen 1,3 % des Verbandsgebietes.

Alle Unterlagen und eine Chronologie zur 1. Änderung des RROP 2008 finden Sie hier

Anpassung des Regionalplanes an neue Flächenziele für Windenergie

Das Land Niedersachsen hat Anfang 2023 den Bundesvorgaben folgende neue Flächenziele für die Windenergie festgesetzt. Geplant ist nach dem ersten Entwurf des Landes, die Flächen für die Windenergie auf 3,18 % der Fläche des Gebietes des Regionalverbandes wesentlich zu vergrößern.

Bis Ende 2032 müssen nach Bundesvorgabe niedersachsenweit 2,2 % der Landesfläche für die Windenergie bereitgestellt sein. Ziel des Regionalverbandes ist es, bis Ende 2032 die geforderten 3,18 % der Gebietsfläche für Windenergie auszuweisen.  

Bis Ende 2026 soll ein neuer Regionalplan für die Windenergie aufgestellt sein. Windenergieanlagen müssen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gebaut sein.

Der Regionalverband hat parallel zur Heilung der 1. Änderung des RROP 2008 mit der Neuplanung begonnen. Die bestehenden Kriterien, nach denen Vorranggebiete Windenergie in der 1. Änderung des RROP 2008 festgelegt wurden, reichen für die neuen Flächenziele nicht mehr aus. Benötigt werden mehr als das doppelte der aktuellen Flächen, um das Flächenziel von 3,18 % zu erreichen.  

Die Parameter, die bei der Neuplanung eine besonders wichtige Rolle spielen sind:

  • Mindestabstand zu Siedlungen
  • Windenergie im Wald
  • Mindestabstände der Vorranggebiete untereinander

Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass bei der Neuplanung das sogenannte „rotor-out-Prinzip" zum Tragen kommen soll.  Das bedeutet, nicht mehr die gesamten Ausmaße eines Windrades (inklusiv der Rotorblätter) muss innerhalb des Vorranggebietes liegen – wie es bei der bisherigen Planung der Fall ist. Für die Neuplanung heißt das, dass sich nur noch der Turmfuß innerhalb der ausgewiesen Flächen befinden muss.


Daten zu Windenergieanlagen

Aufstellorte und Daten zu bestehenden Windenergieanlagen im Verbandsgebiet finden Sie in unserem Energieportal

Die Daten sind aus verschiedenen Quellen zusammengetragen worden. Sie können jedoch lückenhaft sein weil der Regionalverband nicht über die Aufstellung bzw den Betrieb von Windenergieanlagen informiert wird.