RROP Wind
Regionalplanung und Windenergienutzung
Der Regionalverband legt im regionalen Raumordnungsprogramm Vorrang- und Eignungsgebiete für Windenergienutzung fest und steuert so die Verteilung von raumbedeutsamen Windkraftanlagen im Verbandsgebiet. Wie und welche Anlagen in dem jeweiligen Gebiet aufgestellt werden unterliegt dem jeweiligen Baugenehmigungsverfahren.
Windkraftanlagen gehören zu den sogenannten privilegierten Bauvorhaben im Aussenbereich. Sie können also - sofern die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eingehalten werden - an jeder beliebigen Stelle errichtet werden. Um die damit verbundene "Verspargelung" der Landschaft zu verhindern, kann das Instrument der Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung von der Regionalplanung angewendet werden. Damit dürfen raumbedeutsame Windkraftanlagen nur noch innerhalb dieser Gebiete errichtet werden.
Handlungsstränge
Der Regionalverband beschäftigt sich aktuell mit diesen Handlungssträngen:
1. Änderung des RROP2008, Weiterentwicklung Windenergie
Die 1. Änderung des RROP2008, Weiterentwicklung Windenergie wurde im Jahr 2020 in Kraft gesetzt. Gegen diese Änderung wurde Klage eingereicht. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat im Dezember 2022 die bisherige Windenergieplanung des Regionalverbands für ungültig erklärt. Dagegen hat der Regionalverband Rechtsmittel eingelegt. Solange dieses Verfahren läuft, ist die bestehende Planung weiterhin gültig.
Parallel führt der Regionalverband für die 1. Änderung des RROP 2008 ein ergänzendes Verfahren zur Heilung des Plans durch.
Alle Details zu diesem Handlungsstrang finden Sie hier.
Neue Flächenziele für Windenergie
Das Land Niedersachsen hat Anfang 2023 den Bundesvorgaben folgend neue Flächenziele für die Windenergie festgesetzt. Geplant ist nach dem ersten Entwurf des Landes , die Flächen für die Windenergie auf 3,18 % der Fläche des Gebietes des Regionalverbandes wesentlich zu vergrößern.
Hintergrund:
Bis Ende 2032 müssen nach Bundesvorgabe niedersachsenweit 2,2 % der Landesfläche für die Windenergie bereitgestellt sein. Niedersachsen will noch einen Schritt weitergehen und diese Flächenziele bis Ende 2026 erreichen.
Bis Ende 2026 muss ein neuer Regionalplan für die Windenergie aufgestellt sein. Dazu ist der Regionalverband verpflichtet. Windenergieanlagen müssen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gebaut sein.
Aktuell ist der Regionalverband dabei, die Kriterien für diese neue Planung zu überarbeiten.
Fortlaufende Informationen zu dieser Planung werden auf dieser Seite veröffentlicht.
Daten zu Windkraftanlagen
Aufstellorte und Daten zu bestehenden Windkraftanlagen im Verbandsgebiet finden Sie in unserem Energieportal
Die Daten sind aus verschiedenen Quellen zusammengetragen worden. Sie können jedoch lückenhaft sein weil der Regionalverband nicht über die Aufstellung bzw den Betrieb von Windkraftanlagen informiert wird.