1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008

1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 für den Großraum Braunschweig „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“

Mit der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 für den Großraum Braunschweig ändert der Regionalverband Großraum Braunschweig als Träger der Regionalplanung sein Regionales Raumordnungsprogramm 2008 in Abschnitt IV Ziffer 3.4.1 bzgl. der Weiterentwicklung der Windenergienutzung.

Gegenstand der 1. Änderung des RROP 2008 ist die Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung mit der Wirkung von Eignungsgebieten nach § 7 Abs. 3 Satz 3 Raumordnungsgesetz. Dies bedeutet, dass raumbedeutsame Windenergieanlagen in den festgelegten Vorranggebieten Windenergienutzung zulässig sind. Außerhalb der Vorranggebiete Windenergienutzung, im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, sind raumbedeutsame Windenergieanlagen unzulässig. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Regionalverbands Großraum Braunschweig. Durch die Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung wird ein Rahmen geschaffen, die Windenergienutzung an geeigneten Standorten im Großraum Braunschweig zu konzentrieren (Bündelungsprinzip).

In der 1. Änderung des RROP 2008 werden 48 Vorranggebiete Windenergienutzung festgelegt. Zu den bestehenden 34 Vorranggebieten Windenergienutzung kommen 14 Flächen neu hinzu. 14 der bestehenden Vorranggebiete bleiben unverändert, 16 Gebiete werden erweitert, vier verkleinert. Von knapp 3.100 ha bereits bestehenden Vorrangflächen wird die Gesamtfläche auf 6.567 ha etwas mehr als verdoppelt. Der Regionalverband hat damit im Ergebnis substanziell Raum für die Windenergienutzung im Verbandsgebiet geschaffen.

Die Vorranggebiete Windenergienutzung umfassen 1,3 % des Verbandsgebietes.


Stand des Verfahrens – Mai 2024

Mit Bescheid vom 13.03.2024 hat das ArL Braunschweig die Satzung der 1. Änderung des RROP2008 mit Ausnahme des Vorranggebietes Windenergienutzung GF Meinersen Seershausen 01 sowie des im Rahmen der 1. Änderung des RROP 2008 erweiterten Teils des Vorranggebietes Windenergienutzung GF Wittingen Stöcken GF 2 Erweiterung genehmigt. Nur die genehmigten Teile der 1. Änderung des RROP 2008 werden wirksam.

Mit öffentlicher Bekanntmachung der Genehmigung am 08.05.2024 tritt die 1. Änderung des RROP 2008 rückwirkend zum 02. Mai 2020 in Kraft.

Alle Unterlagen und Daten zur 1. Änderung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.


Chronologischer Ablauf des Verfahrens

14. März 2019

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Großraum Braunschweig hat die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 für den Großraum Braunschweig „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ (1. Änderung des RROP 2008) als Satzung beschlossen.

04. März 2020

Die Obere Landesplanungsbehörde, das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, hat per Bescheid (ArL BS 20303 / RGB-2008-Änd. 1) die 1. Änderung des RROP 2008 genehmigt.

2. Mai 2020

Mit öffentlicher Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung ist die 1. Änderung des RROP 2008 in Kraft getreten.

14. Dezember 2022

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Nds. OVG) in Lüneburg hat der Normenkontrollklage der Samtgemeinde und der Gemeinde Meinersen stattgegeben. Die Antragstellerinnen hatten gegen die Windenergie-Planung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig geklagt. Vor allem aufgrund eines formellen Fehlers (falsche Form des Beschlusses) sowie eines materiellen Fehlers (Abwägung von Belangen) ist der Klage stattgegeben worden. Im Anschluss daran hat der Regionalverband das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die vom Gericht nicht zugelassene Revision (sog. Nichtzulassungsbeschwerde) eingelegt.

11. Mai 2023

Die Verbandsversammlung hat für den Fall, dass die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg hat, die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 11 Abs. 6 Raumordnungsgesetz (ROG) beschlossen. Ziel des Verfahrens ist es, die aus der Sicht des Nds. OVG bestehenden Planungsfehler zu beheben und die 1. Änderung des RROP 2008 rückwirkend zum 02. Mai 2020 wieder in Kraft zu setzen Ende November 2023 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weist die Nicht-Zulassungsbeschwerde, die der Regionalverband Großraum Braunschweig gegen das Urteil des OVG Lüneburg vom Dezember 2022 eingelegt hatte, zurück. Damit erhält das Urteil des Nds. OVG Rechtskraft.

11. Januar 2024

Die Verbandsversammlung hat die im Zuge des durchgeführten ergänzenden Verfahrens nach § 11 Abs. 6 ROG angepasste Fassung der 1. Änderung des RROP 2008 als Satzung beschlossen.

19. Januar 2024

Die Verbandsverwaltung hat den Antrag auf Genehmigung der 1. Änderung des RROP 2008 im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zur rückwirkenden Inkraftsetzung des RROP nach § 11 Abs. 6 ROG beim ArL Braunschweig eingereicht.

13. März 2024

Bescheid (ArL BS.203-RROP-RBG-2008-1. Änderung) des ArL Braunschweig über die Genehmigung der Satzung der 1. Änderung des RROP 2008 mit Ausnahme des Vorranggebietes Windenergienutzung GF Meinersen Seershausen 01 sowie des im Rahmen der 1. Änderung des RROP 2008 erweiterten Teils des Vorranggebietes Windenergienutzung GF Wittingen Stöcken GF 2 Erweiterung. Nur die genehmigten Teile der 1. Änderung des RROP 2008 werden wirksam.

08. Mai 2024

Mit öffentlicher Bekanntmachung der Genehmigung tritt die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 für den Großraum Braunschweig „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ gemäß § 11 Abs. 6 ROG rückwirkend zum 02. Mai 2020 in Kraft. Das Vorranggebiet GF Meinersen Seershausen 01 sowie der Erweiterungsbereich des Vorranggebiets GF Wittingen Stöcken GF 2 Erweiterung sind gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 NROG von der Genehmigung ausgenommen worden. Die von der Genehmigung ausgenommenen Vorranggebietsflächen sind in den Unterlagen der 1. Änderung des RROP 2008 gekennzeichnet.


Unterlagen RROP2008, 1. Änderung - ERGÄNZENDES VERFAHREN GEM. § 11 ABS. 6 ROG

Einleitender Hinweis

Die im Rahmen des ergänzenden Verfahrens (§ 11 Abs. 6 ROG) von der Genehmigung ausgenommenen Teile sind u.a. in der Zeichnerischen Darstellung, im Methodenband und in den Gebietsblättern des Landkreises Gifhorn deutlich kenntlich gemacht.

Die durch das ergänzende Verfahren gem. § 11 Abs. 6 ROG angepassten Dokumente sind in der folgenden Übersicht gelb markiert. Innerhalb der Dokumente sind gestrichene und ergänzte Textpassagen farblich markiert sowie die von der Genehmigung ausgenommen Bereiche deutlich kenntlich gemacht. Anpassungen an der Zeichnerischen Darstellung sind durch eine eigene Schraffur eindeutig dargestellt.

Übersicht der Unterlagen

Die Satzung der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 für den Großraum Braunschweig umfasst die beschreibende Darstellung und die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1 : 50.000. Der Satzungsteil wird ergänzt durch:

  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Zusammenfassende Erklärung über die Ergebnisse der Umweltprüfung und der Beteiligung, die alternativen Planungsmöglichkeiten und die vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen
  • Methodenband

    • Anlage 1 zum Methodenband: Alternativenvergleich
    • Anlage 2 zum Methodenband: Gebietsblätter (Änderungen im Band Gifhorn)

Die oben fett markierten Bestandteile haben wir zu einer Broschüre zusammengefasst (mit Kartenausschnitten der zeichnerischen Darstellung in DIN-A4)

Weitere Verfahrensunterlagen sind:

  • Gutachten
  • Übersichtskarte „Vorranggebiete Windenergienutzung“
  • Protokoll Erörterungstermin
  • Abwägungsunterlage

Alle Unterlagen finden Sie im Folgenden mit weiteren Erläuterungen zum Herunterladen.

Die Unterlagen können auch beim Regionalverband eingesehen werden. Die Einsicht ist während der Dienststunden von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr oder nach Vereinbarung im Dienstgebäude des Regionalverbandes Großraum Braunschweig, Abteilung Regionalentwicklung, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig möglich. Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung (Tel 05 31-24 26 2-0)

Technische Hinweise zu den Unterlagen

Beachten Sie bitte dass die PDF-Dateien wegen der enthaltenen Karten z.T. ein sehr hohes Datenvolumen haben. Es kann darum zu langen Ladezeiten kommen. Verwenden Sie wenn möglich WLAN oder ein stationäres Netzwerk.Speichern Sie bitte außerdem alle Dokumente die Sie betrachten möchten, lokal auf Ihrem Rechner ab und nutzen Sie Acrobat-Reader oder ein vergleichbares Programm zur Anzeige. Die PDF-Vorschau der aktuellen Browser arbeitet nicht fehlerfrei bei umfangreichen Dokumenten.


Übersichtskarte und Daten

DIN A0 Übersichtskarte der Vorranggebiete Windenergienutzung

Festgelegte Vorranggebiete für Windenergienutzung im ESRI-Shapefile-Format
Koordinatensystem: ETRS_1989_UTM_Zone_32N
Bitte beachten: der Planungsmaßstab des RROP ist 1 : 50.000; die Daten sind NICHT parzellenscharf!

Die Daten werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 bereitgestellt. Die Namensnennung hat nach folgendem Muster zu erfolgen: Regionalverband Großraum Braunschweig <Jahr des Datenbezugs> (Lizenz: CC BY 4.0) 


Zeichnerische Darstellung (Gesamtdarstellung)

Legende und 5 Kartenblätter der zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1:50.000 (Format DIN-A0)


Satzung, beschreibende und zeichnerische Darstellung, Begründung, zusammenfassende Erklärung

Das Dokument enthält neben der beschreibenden Darstellung, der Begründung und der Satzung Kartenausschnitte des RROP mit den festgelegten Vorranggebieten für Windenergienutzung und zugehörige Erläuterungskarten. Außerdem enthalten ist die Zusammenfassende Erklärung.

Die Satzung nennt als Anlagen die RROP-Bestandteile beschreibende und zeichnerische Darstellung und ist zentraler Beschlussgegenstand. Die beschreibende Darstellung enthält die Neufassung der Ziele bezüglich der Windenergienutzung. Die zeichnerische Darstellung liegt auf Grundlage der Legende des RROP im Maßstab 1: 50.000 vor. 


Methodenband

Ausführliche Beschreibung zum methodischen Vorgehen im Rahmen der Festlegung der Vorranggebiete Windenergienutzung

Anlage 1 zum Methodenband: Alternativenvergleich

Vorranggebiete Windenergienutzung sollen einen Mindestabstand zueinander einhalten. Liegen mehrere Potenzialflächen innerhalb dieses Mindestabstandes wird im Alternativenvergleich geprüft, welches Potenzial sich besser zur Ausweisung eines Vorranggebietes eignet.

Anlage 2 zum Methodenband: Gebietsblätter

Die im Rahmen der Entwurfserarbeitung nach Abzug harter und weicher Tabuzonen ermittelten Potenzialflächen werden in den Gebietsblättern mit weiteren öffentlichen Belangen abgewogen. Ihre Eignung bzw. Nicht-Eignung als Vorranggebiet Windenergienutzung ist in den Gebietsblättern dokumentiert.

Die Gebietsblätter sind nach Landkreisen zusammengefasst. Für die kreisfreien Städte gibt es einen Band. Kreisgrenzübergreifende Gebiete werden nur in einem Sammelband bzw. einer Datensammlung dargestellt. Die Zuordnung ergibt sich aus dem Namen des Gebietsblattes.


Umweltbericht

Prüfung der umweltrelevanten Auswirkungen der 1. Änderung des RROP2008


Weitere Verfahrensunterlagen


Gutachten

Im Verlaufe des Verfahrens wurden mehrere Gutachten erstellt, die bei den Offenlagen veröffentlicht wurden:

  • Gutachten Landschaftsbild: „Landschaftsbild und Windenergieanlagen. Planungshinweise für die Festlegung von Vorrang- bzw. Eignungsgebieten Windenergienutzung im ZGB“ inkl. Karte
  • Gutachten Avifauna 1: „Potenzialabschätzung zum Vorkommen des Rotmilans und
    weiterer Vogelarten auf ausgesuchten Teilflächen im Gebiet des ZGB“ (ohne Karte)
  • Gutachten Avifauna 2: „Potenzialabschätzung zum Vorkommen des Rotmilans auf
    ausgesuchten Teilflächen im Gebiet des Zweckverbandes Großraum Braunschweig“ Ergänzende Kartierung 2014 – (ohne Karte)
  • Gutachten Avifauna 3: „Potenzialabschätzung zum Vorkommen des Rotmilans auf
    ausgesuchten Teilflächen im Gebiet des Regionalverbandes Großraum Braunschweig“ Ergänzende Kartierung 2018 – (ohne Karte)
  • Gutachten Windhöffigkeit: „Bericht zur Ermittlung des Windpotenzials für ausgewählte
    Gebiete des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) in 150 m über Grund" incl. Karte

Abwägungsunterlage und Ergebnisprotokolle der Erörterungstermine vom 12. und 13. Februar 2018

Abwägungsunterlage

Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden in einer Datenbank erfasst und in Einzelbelange zerlegt. Befasst sich eine Stellungnahme beispielsweise mit Schattenwurf und Siedlungsabstand, wurde diese Stellungnahme in zwei Belange geteilt.

Jeder Belang wurde abgewogen und mit einem Abwägungsergebnis kommentiert. Konnten Belange gleichen Wortlauts bzw. sinngemäß gleichen Wortlauts aus verschiedenen Stellungnahmen identifiziert werden, wurde die Abwägung nur einmal vorgenommen. Alle gleichlautenden Belange enthalten einen Verweis auf den abgewogenen Belang.

Auf Grund der Verweise enthält die aus der Datenbank abgeleitete Abwägungsunterlage über 7.500 Seiten und konnte nicht geteilt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Um fehlerfrei mit dem Dokument zu arbeiten, speichern Sie die PDF-Datei bitte auf Ihrem Rechner ab, bevor Sie sie öffnen. Hinweise zur Suche nach Ihrer Stellungnahme und dem Abwägungsergebnis finden Sie auf den ersten Seiten.

Träger öffentlicher Belange, die mit dem Hinweisschreiben vom 11.02.2019 auf diese Unterlage eine Beteiligtennummer zugesandt bekommen haben, aber keine Stellungnahme in diesem Verfahren abgegeben haben, sind in der Abwägungsunterlage nicht aufgelistet. Ihnen dient das Anschreiben als Hinweis, dass das Verfahren in die finale Phase tritt.


Ergebnisprotokolle der Erörterungstermine

Im Rahmen der Erörterungstermine wurden die in der 1. und 2. Offenlage zum RROP-Entwurf vorgetragenen wesentlichen Belange (grau unterlegte Belange in der Abwägungsunterlage) mit den Trägern öffentlicher Belange erörtert. Die Protokolle der Erörterungstermine enthalten die Ergebnisse dieser Diskussion. Weiterhin ist bei den erörterten Belangen ein Abwägungsvorschlag nebst Begründung (analog zur Abwägungsunterlage) aufgeführt.

Die Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen zur 3. Offenlage des RROP-Entwurfs ergab keine Änderungen in der Gebietskulisse der Vorranggebiete Windenergienutzung und auch keine Änderungen in den Grundzügen der Planung, so dass auf einen weiteren Erörterungstermin verzichtet werden konnte.