Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)
Warum muss ein Regionalplan (RROP) kontinuierlich erneuert und weiterentwickelt werden?

Eine Region ist nichts Starres und Unveränderliches. Sie ist vielmehr ein lebendiger Raum, der sich stetig verändert und weiterentwickelt. Die rechtliche Grundlage § 7 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) und § 5 Abs. 7 NROG beruhen auf diesem Grundgedanken und geben daher vor, dass Regionale Raumordnungspläne alle zehn Jahre in ihrer Gesamtheit auf Aktualität überprüft und angepasst werden müssen.
Zudem gibt es erkennbaren Wandel und einschneidende Ereignisse, die die Anpassung der Raumordnung erfordern. Zu den prägenden Entwicklungen der jüngsten Vergangenheit gehören insbesondere der Klimawandel und seine Folgen, wie Hochwassergefahren oder Dürreperioden, die Corona‑Pandemie und ein daraus resultierendes, verändertes Mobiliäts- und Arbeitsverhalten. Der Ukrainekrieg und wachsende geopolitische Spannungen machen deutlich, dass vieles neu gedacht werden muss. Diese Faktoren gehen alle mit veränderten Erwartungen und Bedürfnissen der Bevölkerung einher, die entsprechend abgebildet werden müssen. Auch die Landesvorgaben reagieren auf diese Entwicklungen mit neuen Regelungen, z. B. zur Schaffung eines landesweiten Biotopverbundes.
Mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm wird die notwendige räumliche und strukturelle Entwicklung im Verbandsgebiet festgelegt. Es bildet somit die Grundlage für eine koordinierte Siedlungs‑, Freiraum‑ und Infrastrukturentwicklung. Auf diese Weise werden die Voraussetzungen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung der gesamten Region geschaffen.
In den 1. Entwurf RROP 2025 sind daher vielfältige Inhalte eingeflossen. Neue Fachgutachten wurden erstellt und ein angepasstes und durch die Verbandsversammlung beschlossenes Leitbild ist entstanden. Die fachliche Grundlage der Inhalte der Neuaufstellung besteht teilweise aus Konzepten und Berichten, die in enger Abstimmung mit den Kommunen im Verbandsgebiet und den Verbandsgliedern erarbeitet wurden.
Bis zur endgültigen Genehmigung eines neuen Regionalplans behält das RROP 2008 seine Gültigkeit.

Interview mit Anna Weyde, Erste Verbandsrätin zum RROP “Regionalplanung ist im Grunde Konfliktmanagement”
850 Stellungnahmen zum 1. Entwurf
Am 11. Dezember 2025 hatte die Verbandsversammlung die Auslegung des 1. Entwurf RROP 2025 beschlossen. Die Auslegung der Unterlagen begann am 11. Februar 2026 und endete am 25. März 2026 (amtliche Bekanntmachung).
Mit der 1. Auslegung hat der Regionalverband viele wichtige Hinweise bekommen. Es sind rund 850 Stellungnahmen von Städten, Gemeinden, Institutionen, Behörden und der Bevölkerung eingegangen. Insbesondere mit den Kommunen ist der Verband aktuell im Dialog, um den systematischen und konzentrierten Informationsabgleich zu präzisieren. In 2027 einen überarbeiteten Plan auslegen.
Mehr Informationen dazu finden Sie in dieser Presseinformation.
Unterlagen zum 1. Entwurf RROP 2025
Im Folgenden können Sie die Unterlagen zum 1. Entwurf RROP 2025 im PDF-Format herunterladen. Nutzen Sie zur Anzeige den Acrobat Reader oder die Pro-Version. Nur so ist eine fehlerfreie Darstellung gegeben und alle Funktionalitäten können genutzt werden. Der Acrobat Reader kann unter diesem Link kostenlos heruntergeladen werden. Beachten Sie auch die teilweise hohe Datenmenge der Dateien.
- Zeichnerische_Darstellung_Kartenblatt_Nord.pdf
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- Zeichnerische_Darstellung_Kartenblatt_Mitte-West.pdf
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- Zeichnerische_Darstellung_Kartenblatt_Mitte-Ost.pdf
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- Zeichnerische_Darstellung_Kartenblatt_Süd.pdf
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- Zeichnerische_Darstellung_Legende.pdf
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- Zeichnerische Darstellung A3
Katalog von DIN-A3 Ausschnitten
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Zeichnerische Darstellung des 1. Entwurf RROP 2025 als interaktive Karte
- Erläuterungskarte_2.2_Siedlungsentwicklung.pdf
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- Erläuterungskarte_3.1.1_Freiraum.pdf
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- Erläuterungskarte_3.1.2_Biotopverbund.pdf
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- Erläuterungskarte_3.1.2_Natur_und_Landschaft.pdf
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- Erläuterungskarte_3.1.3_Natura2000.pdf
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- Erläuterungskarte_3.1.5_Kulturelles_Sachgut.pdf
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- Erläuterungskarte_3.2.1_Wald_und_Forstwirtschaft.pdf
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- Erläuterungskarte_3.2.2_Rohstoff.pdf
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- Erläuterungskarte_3.2.3_Landschaftsgebundene_Erholung_01.pdf
pdf, 3 MB
- Erläuterungskarte_3.2.3_Landschaftsgebundene_Erholung_02.pdf
pdf, 3 MB
- Erläuterungskarte_3.2.4_Wassermanagement.pdf
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