Bekanntmachungen des Regionalverbandes
An dieser Stelle veröffentlichen wir Bekanntmachungen zu Auftragsvergaben und Vereinbarungen.
Die Verkündung von Rechtsvorschriften (z.B. Haushaltssatzung) und Rechtsgrundlagen finden sie unter Satzungen und Vorschriften.
 Bekanntmachungen zu Auftragsvergaben
Teilnetz 61
Vergabe von Buslinienverkehren des Teilnetzes 61 Baddeckenstedt
- Ergänzende Informationen zur Vorabbekanntmachung
- Anlage 1 – Schülerströme TN 61
- Anlage 2 – Schulrelevante Zeiten TN 61
- Anlage 3 - Fahrpläne TN 61
Teilnetze 50 und 52
Vergabe von Buslinienverkehren des Teilnetzes 50 Peine – Ilsede sowie des Teilnetzes 52 Vechelde - Wendeburg
- Ergänzende Informationen zur Vorabbekanntmachung
- Anlage 1 – Schülerströme TN 50 und 52
- Anlage 2 – Schulrelevante Zeiten TN 50 und 52
- Anlage 3 - Fahrpläne TN 50
- Anlage 3 - Fahrpläne TN 52
Teilnetz 14
Vergabe von Buslinienverkehren des Teilnetzes 14 Brome – Boldecker Land – Sassenburg im Landkreis Gifhorn
- Ergänzende Informationen zur Vorabbekanntmachung
- Anlage 1 – Übersicht Schülerströme TN14
- Anlage 2 – Relevante Unterrichtszeiten TN14
Teilnetze 12 und 13
Vergabe von Buslinienverkehren der Teilnetze 12 Wittingen - Hankensbüttel und 13 Meinersen im Landkreis Gifhorn
- Ergänzende Information zur Vorabbekanntmachung
- Anlage 1 – Bsp. Netzkonzeption TN12
- Anlage 2 – Bsp. Netzkonzeption TN13
- Anlage 3 – Relevante Unterrichtszeiten
- Anlage 4 – Schülerzahlen geordnet nach Schul- und Wohnorten Teilnetz 12
- Anlage 4 – Schülerzahlen geordnet nach Schul- und Wohnorten Teilnetz 13
Teilnetze 10, 11, 15, 16, 17 und VW-Werksverkehr
Direktvergabe von Linienverkehren und Linienbedarfsverkehren mit Kraftfahrzeugen in den Teilnetzen
- 10 Gifhorn
- 11 Wesendorf
- 15 Braunschweig – Meine/Schwülper
- 16 Meine – Isenbüttel
- 17 Sassenburg – Boldecker Land
und VW-Werksverkehren
 Sonstige Bekanntmachungen
Zweckvereinbarung 1. Nachtrag – neu: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung –
Die Parteien hatten eine Zweckvereinbarung über die Übertragung von Aufgaben gemäß § 4 Abs. 2 NNVG geschlossen und diese in ihren jeweiligen Amtsblättern am 05.04.2022 veröffentlicht.
Die bestehende Vereinbarung wird mit dem vorliegenden ersten Nachtrag geändert. Im Zuge dessen sind folgende Änderungen vorgenommen worden:
- Die Präambel ist angepasst worden
- die Regelungen zur Aufgabenübertragung sind geschärft worden
- es ist klarer herausgestellt worden, dass die Parteien als Gruppe von Behörden im Sinne des Art. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007 kooperieren
- die Terminologie ist dahin angepasst worden, dass jetzt von einer „öffentlich-rechtlichen Vereinbarung“ die Rede ist.“
Den vollständigen Text der Vereinbarung finden Sie hier:
- Nachtrag zur Zweckvereinbarung – neu: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung –