Bekanntmachungen und Amtsblatt des Regionalverbandes

Verkündung von Rechtsvorschriften (Satzungen) und Bekanntmachungen

Zur Erlangung der Rechtskraft von Satzungen und Verordnungen des Regionalverbandes Großraum Braunschweig müssen diese nach § 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) u. a. verkündet werden. Die Verkündung erfolgt in unserem elektronischen Amtsblatt, wie in § 15 der Verbandsordnung des Regionalverbandes festgelegt.

   

 Elektronisches Amtsblatt


Bekanntmachung: Abschluss Raumverträglichkeitsprüfung "380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mehrum/Nord – Liedingen"

Öffentliche Bekanntmachung

Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung mit überschlägiger Prüfung der Umweltauswirkungen „380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mehrum/Nord – Liedingen“ (Mehrum/Nord – Vechelde)

Bek. d. Regionalverbandes Großraum Braunschweig v. 12.03.2025 – 2.5.5.1

Die TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin), Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat beim Regionalver-band Großraum Braunschweig die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) gemäß § 15 ROG und den §§ 10 f. NROG beantragt. Gegenstand war die Planung des Neubaus einer 380 kV-Höchstspan-nungsfreileitung im Landkreis Peine auf ca. 20 km Länge (Luftlinie), zwischen den Netzverknüpfungspunkten Mehrum/Nord (Gemeinde Hohenhameln) und Liedingen (Gemeinde Vechelde). Der Regionalverband Groß-raum Braunschweig hat mit der Landesplanerischen Feststellung vom 28.02.2025 (Az. 2.5.5.1) als Ergebnis die RVP abgeschlossen (vgl. § 11 Abs. 1 NROG). Die Landesplanerische Feststellung ist unter Maßgaben ergangen, die der Sicherstellung der Raum- und Umweltverträglichkeit des Vorhabens dienen.

Darin wird für das geplante Freileitungs-Vorhaben Mehrum/Nord – Liedingen festgestellt, dass die in der Anlage 1 der Landesplanerischen Feststellung dargestellten und hervorgehobenen Trassenkorridore mit den Erfordernissen der Raumordnung unter Beachtung der Maßgaben vereinbar und raumverträglich sind und den Anforderungen an die überschlägige Umweltverträglichkeit des Vorhabens entsprechen.

Das Ergebnis der RVP und die darin eingeschlossene überschlägige Ermittlung, Beschreibung und Bewer-tung der überschlägigen raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt (im Wesentlichen auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 UVPG) sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die den in der RVP beurteilten Gegenstand betreffen, sowie bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zuläs-sigkeit des Vorhabens nach Maßgabe von § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG zu berücksichtigen. Die Pflicht, Ziele der Raumordnung nach Maßgabe des § 4 ROG zu beachten, bleibt unberührt.

Die Landesplanerische Feststellung besteht aus einem Textteil sowie als Anlagen einer Karte der landes-planerisch festgestellten Trassenkorridore der Freileitung und der Ergebnisniederschrift des Erörterungster-mins. Sie liegt ergänzend zur Internetveröffentlichung in der Zeit vom 20.03. bis einschließlich 23.04.2025 aus. Die Auslegung erfolgt beim Regionalverband Großraum Braunschweig, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig, Flur der Abteilung Regionalentwicklung (1. Obergeschoss), während der Dienststunden,

montags bis donnerstags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr,

freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Die Landesplanerische Feststellung ist seit dem 03.03.2025 im Internet unter www.regionalverband-braunschweig.de/freileitung-mehrum-liedingen/ eingestellt. Die Bereitstellung im Internet erfolgt über die ge-samte Geltungsdauer der Landesplanerischen Feststellung.

Gemäß § 11 Abs. 4 NROG ist eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften bei der Durchführung dieser Raumverträglichkeitsprüfung, die nicht innerhalb eines Jahres schriftlich geltend gemacht worden ist, unbeachtlich. Die Jahresfrist beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Lan-desplanerischen Feststellung.

Das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung kann nur im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens gegen die nachfolgende Zulassungsentscheidung überprüft werden.

Bekanntmachung: Offenlage Sachliches Teilprogramm Windenergie Entwurf 2025 für den Großraum Braunschweig

Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung von Planunterlagen zwecks Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zur Abgabe von Stellungnahmen

I.

Mit dem Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbands Großraum Braunschweig vom 03.05.2018 (Vorlage-Nr. 2018/18), das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) durch die Verbandsverwaltung neu aufstellen zu lassen, wurde entschieden, auch die Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie einzuleiten. Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Energiewende und des einhergehenden beschleunigten Ausbaus der Windenergie an Land wurde im Nachgang entschieden, das Thema Windenergie aus dem RROP Entwurf abzukoppeln und in einem eigenen Verfahren weiterzuführen. Bereits durchlaufene Verfahrensschritte im RROP-Verfahren (allg. Planungsabsichten / Scoping Termin) müssen im abgekoppelten Verfahren für das Teilprogramm nicht wiederholt werden. Im vorliegenden Entwurf des Teilprogramms ist die Flächenbereitstellung für die Windenergienutzung im Verbandsgebiet zur Erreichung des verbindlichen Teilflächenziels aus dem Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) dargelegt. Die Verbandsversammlung hat am 05.12.2024 (Vorlage-Nr. 2024/108) den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum sachlichen Teilprogramm Windenergie Entwurf 2025 für den Regionalverband Großraum Braunschweig gefasst – formell ein sachliches Teilprogramm Windenergie gem. § 5 Abs. 1 Satz 3 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG). Damit wird die Verwaltung des Regionalverbands beauftragt, das Auslegungs- und Beteiligungsverfahren einzuleiten.

II.

Das sachliche Teilprogramm Windenergie Entwurf 2025 muss, analog einem RROP, verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensschritte durchlaufen, bevor er letztlich dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig zur Genehmigung vorgelegt werden kann. Den nächsten Verfahrensschritt bildet gem. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) die öffentliche Auslegung und Beteiligung; neben den berührten öffentlichen Stellen erhält die Öffentlichkeit nach § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 NROG Gelegenheit, mit der Abgabe von Stellungnahmen zu den ausgelegten Planunterlagen Hinweise und Anregungen vorzubringen. Die folgenden Unterlagen sind Bestandteil der Auslegung:

1.      Entwurf der Satzung, bestehend aus:

a.      Satzungstext

b.      Beschreibende Darstellung (Ziele der Raumordnung)

c.       Zeichnerische Darstellung (im Maßstab 1:50.000) (mit der verbindlichen räumlichen Abgrenzung der Vorranggebiete Windenergienutzung)

2.      Begründung mit Anlage (Gebietsblätter) (mit Erläuterungen zu den Zielen)

3.      Umweltbericht (Strategische Umweltprüfung) mit Anlage (Umweltberichtsblätter) 

Es erfolgte eine strategische Umweltprüfung (SUP), bei der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Teilprogramms auf die folgenden Schutzgüter überprüft wurden: 

1.      Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt

2.      Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft

3.      Kulturgüter und sonstige Sachgüter

4.      die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern 

Die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Teilprogramms auf die genannten Schutzgüter sind im Umweltbericht beschrieben und bewertet worden. 

Für das Auslegung- und Beteiligungsverfahren hat der Regionalverband Großraum Braunschweig eine Online-Beteiligungsplattform eingerichtet. Auf der Informationsseite des Regionalverbandes (https://www.regionalverband-braunschweig.de/wind2025) finden Sie ab dem 12.02.2025 neben allen Unterlagen zur Einsicht und zum Herunterladen auch alle Informationen zum sachlichen Teilprogramm Windenergie Entwurf 2025. Bitte nutzen Sie für die Abgabe von Stellungnahmen vorzugsweise die Beteiligungsplattform, die Sie ab dem 12.02.2025 mit folgendem Link aufrufen können: https://beteiligung-regionalplan.de/rv-braunschweig-wind

Die interaktive Einbindung der Plandokumente in diesem Portal ermöglicht das Verfassen einer Stellungnahme mit direktem Bezug zu Textteilen und Flächen in der Raumnutzungskarte. 

Innerhalb des folgenden Zeitraums haben Sie die Möglichkeit, sich für die Online-Beteiligungsplattform zu registrieren und anschließend über Ihren Zugang Ihre Stellungnahme zum sachlichen Teilprogramm Windenergie Entwurf 2025 abzugeben: 

Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen in der Zeit vom 12.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025 (Auslegungszeitraum)

Sofern im o. g. Zeitraum bis 21.03.2025 eine Registrierung über die Beteiligungsplattform erfolgt ist, kann noch bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit, d. h.

vom 12.02.2025 mit verlängerter Äußerungsfrist bis einschließlich 04.04.2025 

Stellung genommen werden. Eine Registrierung über die Beteiligungsplattform ist in diesem Zeitraum jedoch nicht mehr möglich. 

Neben der o. g. vorzugsweisen Abgabe Ihrer Stellungnahmen zum sachlichen Teilprogramm Windenergie Entwurf 2025, zur Begründung und zum Umweltbericht über die Online-Beteiligungsplattform kann von Ihnen im genannten Zeitraum vom 12.02.2025 bis einschließlich 04.04.2025 auch mittels digitaler Übermittlung an wind@  rv-bsE-Mail Trenner Punktde oder in schriftlicher Form Stellung genommen werden, postalisch zu übersenden an den Regionalverband Großraum Braunschweig, Abteilung Regionalentwicklung, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig. Während der unten benannten Zeiten der Einsichtnahme (arbeitstäglich) können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. 

Im Zeitraum vom 12.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025 liegen die besagten Unterlagen in den Räumlichkeiten des Regionalverbands Großraum Braunschweig, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig, 1. OG, Raum 1.15 arbeitstäglich von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr sowie freitags in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr zur Einsichtnahme und nach Terminvereinbarung (Tel: 0531 - 2426 20 oder per E-Mail: wind@  rv-bsE-Mail Trenner Punktde) zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 

Mit Ablauf der angegebenen Friste (04.04.2025) sind alle Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 NROG). 

Über die Beteiligungsplattform sowie per E-Mail abgegebene Stellungnahmen erhalten eine automatische Eingangsbestätigung. Auf schriftlich abgegebene Stellungnahmen erfolgt keine Eingangsbestätigung. Die Stellungnahmen und das Abwägungsergebnis werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. 

Im Falle einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten zum Zwecke des laufenden Regionalplanungsverfahrens (einschließlich der Ermittlung und Abwägung betroffener Belange und Dokumentation des ordnungsgemäßen Verfahrens) gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz sind veröffentlicht unter: https://www.regionalverband-braunschweig.de/wind2025 

Braunschweig, den 3. Februar 2025 

Der Verbandsdirektor                                                                                          

gez. Ralf Sygusch

 Tagesordnungen der Verbandsversammlung und Ausschüsse

Sitzung der Verbandsversammlung am 04.03.2025

Öffentliche Sitzung

Sitzung der Verbandsversammlung, Dienstag, 04.03.2025, 17:30 Uhr
Rathaus Braunschweig, Großer Sitzungssaal (1. OG), Platz der Deutschen Einheit 1, 38100 Braunschweig

TAGESORDNUNG:

Eröffnung der öffentlichen Sitzung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

  1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 05.12.2024
  2. Mitteilungen

    1. des Verbandsvorsitzenden
    2. des Verbandsdirektors

  3. Mandatsverzicht und Feststellung des Sitzverlustes des Mitglieds der Verbandsversammlung Herrn Martin Müller
  4. Pflichtenbelehrung und Verpflichtung des neuen Mitglieds der Verbandsversammlung Herr Andreas Klaffehn von der Stadt Wolfsburg
  5. Nachbesetzung im Verbandsausschuss und im Ausschuss für Regionalentwicklung
  6. Umsetzung SPNV-Konzept 2030+ Hier: Reaktivierung der Strecke Salzgitter-Lebenstedt – Salzgitter-Lichtenberg
  7. Nahverkehrsplan 2025 für den Großraum Braunschweig: Einleitung des Beteiligungsverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG)
  8. Abschluss von zusätzlichen Refinanzierungsverträgen mit den Landkreisen Peine und Wolfenbüttel für die Erbringung von Busverkehrsleistungen in den Teilnetzen 50/52 (Peine) und 61 (Baddeckenstedt)
  9. Umsetzung SPNV-Konzept 2030+ Hier: Ausschreibung der Verkehrsleistung des Harz-Heide-Netzes (Betriebsaufnahme Dezember 2029)
  10. Förderbescheide aus Bundesförderprogrammen für Projekte DODO und MORE
  11. Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben „Regionale Grüne Infrastruktur in Stadtregionen“ - Änderung des Projektzeitraums

    1. Änderungsantrag zur Vorlage „Regionale Grüne Infrastruktur in Stadtregionen“

  12. Aktuelle Raumverträglichkeitsprüfungen
  13. Sachstand Endlagersuche
  14. Anträge
  15. Anfragen

    1. Stand der Vergabe des Neuaufbaus der Internetseite

      1. Stand der Vergabe des Neuaufbaus der Internetseite Antwort der Verwaltung

    2. Benachteiligung der VRB-App Kunden

      1. Benachteiligung der VRB-App Kunden Antwort der Verwaltung

    3. Personalmangel im ÖPNV?

      1. Personalmangel im ÖPNV? Antwort der Verwaltung

        1.  

  16. Schließung der öffentlichen Sitzung

Weitere Informationen finden Sie in unserem Sitzungsinformationssystem ALLRIS

Sitzung des Ausschusses für Regionalverkehr am 12.02.2025

Sitzungstermin: Mittwoch, 12.02.2025, 15:00 Uhr

Ort, Raum: Öffentliche Versicherung, Theodor-Heuss-Str. 10, Braunschweig, Tagungsraum: E048 "Salzgitter"

Öffentliche Sitzung  

Eröffnung der Sitzung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

  1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 20.11.2024
  2. Umsetzung SPNV-Konzept 2030+ Hier: Reaktivierung der Strecke Salzgitter-Lebenstedt – Salzgitter-Lichtenberg Ergänzung zu BV 2021/041 
  3. Nahverkehrsplan 2025 für den Großraum Braunschweig: Einleitung des Beteiligungsverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) 
  4. Abschluss von zusätzlichen Refinanzierungsverträgen mit den Landkreisen Peine und Wolfenbüttel für die Erbringung von Busverkehrsleistungen in den Teilnetzen 50/52 (Peine) und 61 (Baddeckenstedt)
  5. Abschluss des Vergabeverfahrens zum Teilnetz 50/52 im Landkreis Peine nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 Hier: Zuschlagserteilung
  6. Projekte zur dynamischen Fahrgastinformation; hier: Abschluss des Projektes HILDE
  7. Umsetzung SPNV-Konzept 2030+ Hier: Ausschreibung der Verkehrsleistung des Harz-Heide-Netzes (Betriebsaufnahme Dezember 2029)
  8. Förderbescheide aus Bundesförderprogrammen für Projekte DODO und MORE
  9. Anträge
  10. Anfragen  

    1. Anfrage zur Sicherheitslage im Bereich des Regionalverbandes (inkl. Bus- und Bahnstrecken)

  11. Mitteilungen und Berichte  

Schließung der öffentlichen Sitzung  

Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung am 13.02.2025

Sitzungstermin: Donnerstag, 13.02.2025, 16:00 Uhr

Ort, Raum: KufA Haus Westbahnhof 13, 38118 Braunschweig

Öffentliche Sitzung

Eröffnung der Sitzung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit  

  1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 21.11.2024
  2. Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben „Regionale Grüne Infrastruktur in Stadtregionen“ - Änderung des Projektzeitraums Beschlussvorlage
  3. Aktuelle Raumverträglichkeitsprüfungen Informationsvorlage
  4. Sachstand Endlagersuche Informationsvorlage
  5. Anträge
  6. Anfragen
  7. Mitteilungen und Berichte  

Schließung der öffentlichen Sitzung  

 Öffentliche Ausschreibungen

Veröffentlichungen zu Ausschreibungsverfahren

Hier erhalten Sie Informationen zu bevorstehenden Auftragsvergaben.

Teilnetz 20

Vergabe von Buslinienverkehren des Teilnetzes 20 Wolfsburg

  

Teilnetz 61

Vergabe von Buslinienverkehren des Teilnetzes 61 Baddeckenstedt

   

Teilnetze 50 und 52 (Stand 01.12.2023)

Vergabe von Buslinienverkehren des Teilnetzes 50 Peine – Ilsede sowie des Teilnetzes 52 Vechelde - Wendeburg

   

Teilnetz 14

Vergabe von Buslinienverkehren des Teilnetzes 14 Brome – Boldecker Land – Sassenburg im Landkreis Gifhorn

Ex-Post-Transparenz

Der Regionalverband Großraum Braunschweig informiert hier als Auftraggeber ausschließlich über vergebene Aufträge gemäß der §§ 30 Abs. 1 UVgO und 20 Abs. 3 VOB/A.

zur Zeit keine Vergaben

 Ortsübliche Bekanntmachungen

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (örV) zwischen Regionalverband Großraum Braunschweig und der Stadt Wolfsburg

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung (örV) zwischen Regionalverband Großraum Braunschweig und dem Landkreis Gifhorn