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Regionalverband sieht seine Planungen für Windenergie bestätigt 14.03.2019

Der Regionalverband Großraum Braunschweig sieht seine Planungen zur Windenergie durch das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) nicht gefährdet.

Das sagt Erste Verbandsrätin Manuela Hahn im Vorfeld der Verbandsversammlung an diesem Donnerstag. Das OVG Lüneburg hatte Anfang des Monats die Regelungen des Regionalen Raumordnungsprogramms der Region Hannover für unwirksam erklärt.

„Im Gegenteil: Wir fühlen uns bestätigt, da das Konzept des Regionalverbandes nicht 1:1 vergleichbar ist mit dem der Region Hannover.“

Um den Planungsansatz des Regionalverbandes nochmals zu verdeutlichen, hat die Verbandsverwaltung den Methodenband redaktionell angepasst. „Wir ändern damit nicht unser Planungskonzept, sondern schärfen nochmals unseren methodischen Ansatz“, erklärt Hahn.

Im Urteil des OVG geht es vor allem um Siedlungsabstände. Während die Region Hannover bei den Abständen zu Siedlungsbereichen und Einzelhäusern (800 und 600 m) nur mit einer sogenannten weichen Tabuzone gearbeitet hat, hielt das OVG eine Differenzierung in harte und weiche Tabuzonen für notwendig und bemängelte die Herleitung des Kriteriums. Diese Differenzierung ist im Planungskonzept des Großraums Braunschweig vorhanden.

Zu Siedlungsbereichen sind 400 m Abstand als harte Tabuzone und weitere 600 m als vorsorgeorientierter Abstand geplant, insgesamt also 1000 m. Zu Einzelhäusern im Außenbereich, die planungsrechtlich weniger geschützt sind als geschlossene Siedlungsbereiche, beträgt die harte Tabuzone 400 m und die weiche 100 m, also insgesamt 500 m.

Hahn: „Wir haben unsere 1000 Meter differenziert aus dem Immissionsschutzrecht und städtebaulichen Vorgaben hergeleitet und damit einen nach unserer Sicht rechtssicheren Vorsorgeabstand geplant.“

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