Kofinanzierung

Kofinanzierung von Vorhaben des ÖPNV

Für die Realisierung von Bauvorhaben, die dem ÖPNV dienen, können die zuständigen Baulastträger bei verschiedenen Stellen Fördermittel beantragen. Die bislang häufigste Fall ist der (Aus)Bau von Bushaltestellen durch eine Kommune, die hierfür eine Zuwendung durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (https://www.lnvg.de/) erhält. Diese übernimmt im Regelfall bis zu 75 % der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten.

Der Regionalverband übernimmt auf Antrag weitere 50 % des verbleibenden Eigenanteils an den als zuwendungsfähig anerkannten Kosten. Im Idealfall verbleiben somit nur noch 12,5 % der Gesamtkosten beim Antragsteller.

Folgende Vorhaben sind dem Grunde nach förderfähig:

  • ÖPNV-Vorhaben, die von den Gebietskörperschaften im Verbandsgebiet sowie den von diesen beauftragten kommunalen Verkehrsunternehmen bei der LNVG als Förderprojekt beantragt und realisiert werden und die der Verbesserung der Qualität und des Services im ÖPNV dienen. Voraussetzung für eine Förderung des Regionalverbandes ist eine Förderung solcher Vorhaben durch Landesmittel.
  • Projekte für Fahrradabstellanlagen, für die eine Kofinanzierung nach Nr. V, Punkt 4, Absatz (2) d) der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 22.06.2016 beantragt und bewilligt wird. Hier ist unter Umständen eine Verrechnung der Fördermittel zu berücksichtigen.

Weitere vergleichbare Vorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls bezuschusst werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Verwaltung. Ein Rechtsanspruch auf eine Kofinanzierung durch den Regionalverband besteht jedoch nicht.

Die Beantragung von Fördermitteln bei der LNVG ist der am häufigsten zu erwartende Anwendungsfall. Dieser soll als Beispiel für den Ablauf eines Antragsverfahrens herangezogen werden. Sollten andere Hauptzuschussgeber beteiligt sein, so ist das Vorgehen individuell abzustimmen.

Der Regionalverband ermittelt die Höhe seiner Zuwendung nachrangig und in Abhängigkeit von den von der LNVG ermittelten zuwendungsfähigen Kosten. Somit ist dieser Antrag für das weitere Vorgehen maßgebend. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch, dass diesem Antrag eine Stellungnahme des Regionalverbandes beizufügen ist, dass das Vorhaben dem Nahverkehrsplan entspricht. Eine frühzeitige Einbindung sollte deshalb vorgesehen werden.

Im Antragsvordruck der LNVG sind u. a. die in der Planung ermittelten Kosten – ggf. unterteilt in zuwendungsfähig bzw. nicht zuwendungsfähig – wie auch die erwarteten Zuschüsse des Landes Niedersachsen einzutragen.

Der Vordruck enthält ein weiteres Feld „Beiträge Dritter“. Hier tragen Sie den vom Regionalverband erwarteten Betrag ein (50 % des Eigenanteils an den zuwendungsfähigen Kosten).

Diesen Vordruck sowie weitere, für die Beurteilung Ihres Vorhabens hilfreiche Unterlagen legen Sie bitte in Kopie oder digital spätestens Ende April beim Regionalverband vor. Ferner benötigen wir zusätzlich einen formlosen Antrag in Papierform bei, mit dem Sie die Zuwendung des Regionalverbands beantragen.

Die Originalunterlagen reichen Sie bis zum 31.05. bei der LNVG ein (Ausschlussfrist!).