Raumordnungsverfahren

Erweiterung Kiessandabbau Wendeburg

Vorhabenbeschreibung:
Das Unternehmen Kalksandsteinwerk Wendeburg Radmacher GmbH & Co. KG, Wendeburg plant die Erweiterung seines Kiessandabbaus im Landkreis Peine in der Gemarkung Wendeburg, Flur 2, verschiedene Flurstücke.

Die Erweiterungsflächen liegen östlich der Landesstraße L 611 zwischen den Orten Wendeburg und Rüper und südlich der Autobahn A 2; das bestehende Kiessandsteinwerk befindet sich - seit 1963 - nördlich der Autobahn A 2 (s. Kartengrundlage).

Gemäß der Vorhabenplanung soll der bisher als Trockenabbau genehmigte Sandabbau ins Grundwasser (Nassabbau) und flächenmäßig, westlich, bis an die Landesstraße L 611 erweitert werden.

Sachverhalt:

Der Vorhabenplanung liegen erwartete Rohstoffvolumina zugrunde: Entsprechend der Vorhabenunterlagen erreichen die abbauwürdigen Schichten etwa 10 m im Norden und 15 bis 18 m im zentralen und südlichen Teil des Antraggebietes. Im Bereich des Rothberges liegen die gewinn- und nutzbaren Mächtigkeiten bei etwa 20 bis 24 m.

Beantragt ist zusammenfassend ein Abbau von kiesigen und lehmigen Sanden im Trocken- und Nassabbauverfahren auf einer Abbaufläche von etwa 18 ha. Es ist vorgesehen, den Abbau in einzelne Abbauabschnitte zu unterteilen. Auf der bestehenden Bodenabbausohle soll mittels eines Tieflöffelbaggers eine ausreichend große Wasserfläche zum Einsatz eines Schwimmbaggers geschaffen werden. Sukzessive soll dann eine Vergrößerung der Abbaufläche erfolgen. Hierfür ist es geplant, jeweils im Herbst eines Jahres die im kommenden Jahr benötigte Fläche aus der zurzeit herrschenden landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen. Nach dem Abschieben des Mutterbodens wird die verbleibende Schichtenfolge jeweils mittels Radlader und / oder mittels Schwimmbagger gewonnen. Bei der Gewinnung mittels Radlader soll die direkte Verladung auf LKW zum Weitertransport zum Kalksandsteinwerk erfolgen. Die Sande, die mittels Schwimmbagger abgebaut werden, sollen über eine Spülleitung zum Kalksandsteinwerk gelangen.

Der Vorhabenträger kalkuliert einen mittleren Abbauflächenverbrauch von weniger als 1,0 ha / Jahr und einen Abbauzeitraum von etwa 15 bis 20 Jahren.

Im Rahmen der Folgenutzung wird die Renaturierung der Abbauflächen mit der Entwicklung von Flachwasserbereichen angestrebt.

Gegenwärtig sind die Erweiterungsflächen vorrangig landwirtschaftlich genutzt (Ackerfläche; vorwiegend Sommergetreideanbau). Der bestehende Trockenabbau und östliche Teile der Erweiterungsfläche liegen in einem Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung. Süd-westliche Bereiche der Erweiterungsfläche befinden sich in einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft.


Tabellarischer Verfahrensablauf

VerfahrensschrittDatum
Antragskonferenz20.06.2013
Prüfung der Erforderlichkeit des ROV's gemäß § 9 NROG
Landesplanerische Feststellung23.07.2013
Verfahren ist beendet23.07.2013
Verfahrensstand:
  • abgeschlossen
  • läuft
  • aktuell
  • folgt

Unterlagen zum Verfahren