Raumordnungsverfahren
Bodenabbau Wiedelah
Das Unternehmen Raulf Kies GmbH & Co. KG (im Weiteren: Vorhabenträgerin) plant die Gewinnung von Kiesen und Sanden im Nassabbau und hat beim Regionalverband die raumordnerische Prüfung des Vorhabens beantragt.
Sachverhalt/Vorhabenbeschreibung:
Die Vorhabenträgerin plant die Erschließung einer Kieslagerstätte im Nassabbau, nördlich des Ortsteils Wiedelah, Stadt Goslar. Im Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig (RROP) 2008 ist die Fläche als Vorranggebiet Rohstoffgewinnung Ki (Kies) festgelegt. Die Fläche befindet sich südlich des Wiedelaher Sees, westlich der Klärschlammveredelungsanlage und östlich des Betonwerkes.
Das Vorhaben soll der regionalen Rohstoffversorgung dienen und das bestehende Werk Heiningen ablösen, da diese Lagerstätte in absehbarer Zeit erschöpft sei. Das Vorhaben hat eine Gesamtgröße von etwa 27 ha, die Mächtigkeit der Lagerstätte beträgt 13,5 – 15,5 Meter. Es wird ein verwertbarer Rohstoffvorrat von 2,9 Mio. t erwartet und eine Versorgungsdauer von 25-30 Jahren angenommen.
Bei den betroffenen Flächen handelt es sich v.a. um landwirtschaftliche Nutzflächen, im Süden ergänzt durch ca. 4 ha Brachland. Der Verkehr wird über die Wülperoder Str. nach Norden in Richtung B 82 abgeführt. Die geplante Abbaustätte liegt innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes Börßum, Schutzzone IIIB.
Als Nachnutzung strebt die Vorhabenträgerin die Herstellung eines naturnahen Sees an. Für einen Teilbereich wird die Nutzung als Badesee vorgeschlagen.
Informationsveranstaltung am 17.11.2021 in Wiedelah
Der Regionalverband hat interessierte Bürgerinnen und Bürger am 17.11.2021 in Schützenhaus Wiedelah zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Vor knapp 80 Personen wurde das Vorhaben und der rechtlich vorgesehene Prüf- und Verfahrensweg vorgestellt. Der Schwerpunkt lag dabei auf der raumordnungsrechtlichen Prüfung. Insbesondere wurde über das Raumordnungsverfahren informiert. Ein Raumordnungsverfahren ist noch nicht eingeleitet.
Die Veranstaltung diente dazu, transparent den Sachstand darzulegen. Es wurde viele Fragen gestellt, beantwortet und intensiv diskutiert. Im Sommer dieses Jahres fand eine Antragskonferenz statt, auf der Hinweise und Anregungen zum Vorhaben sowie der raumordnungsrechtlichen Prüfung gesammelt wurden. Auf Grundlage der Einwendungen und Hinweise erarbeitet der Regionalverband einen Anforderungskatalog, in dem die erforderlichen Informationen, Gutachten und Pläne für die raumordnungsrechtliche Prüfung benannt werden. Diese Unterlagen sind von der Vorhabenträgerin vorzulegen.
Nach Prüfung der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen wird eine abschließende Entscheidung über die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens erfolgen.
Präsentationen der Informationsveranstaltung:
Aktueller Stand (12/2021)
Für das geplante Vorhaben „Bodenabbau Wiedelah“ ist die Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens gemäß § 15 (1) S. 1 ROG festgestellt worden. Nach Feststellung der Erforderlichkeit eines ROVs sowie auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz wurde für das geplante Vorhaben zur Prüfung der Raumverträglichkeit im ROV „Bodenabbau Wiedelah“ der sachliche und räumliche Untersuchungsrahmen definiert. (21.12.2021) Der Untersuchungsrahmen sowie eine Synopse der Stellungnahmen sind bei den Unterlagen zum Verfahren zu finden.
Tabellarischer Verfahrensablauf
Verfahrensschritt | Datum | |
---|---|---|
Antragskonferenz* | 06.07.21 - 31.08.21 | |
Virtuelle Antragskonferenz | 09.09.2021 | |
Prüfung der Erforderlichkeit des ROV | erfolgt | |
Festlegung des Untersuchungsrahmens | 21.12.2021 | |
Einleitung des ROV | ||
Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten | ||
Auslegung der Verfahrensunterlagen / Beteiligung der Öffentlichkeit | ||
Erörterungstermin | ||
Landesplanerische Feststellung |
- abgeschlossen
- läuft
- aktuell
- folgt
* Der Einleitung eines ROV geht gem. § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) eine Antragskonferenz voraus. Aufgrund der festgestellten epidemischen Lage wird die Antragskonferenz nicht gemäß § 10 (1) NROG als lokaler Termin durchgeführt. In Abstimmung mit der Vorhabenträgerin und dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL-BS, Obere Landesplanungsbehörde) wird die Antragskonferenz durch eine Beteiligung in schriftlicher oder elektronischer Form ersetzt (Artikels 16 des Gesetzes zur Änderung niedersächsischer Rechtsvorschriften aus Anlass der Corvid-19-Pandemie vom 17.07.2020 sowie der zwischenzeitlich erfolgten Ergänzung und Anwendung des § 22 (2) NROG und § 10 (1) S. 2 NROG).
Datenschutz: Das Verfahren wird unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmung durchgeführt. Die gültige Datenschutzerklärung finden Sie hier
Unterlagen zum Verfahren
Lageplan
Antragsunterlage zur AK
Deckblatt Vorhabensbechreibung.pdf182 KB
Vorhabenbeschreibung Wiedelah.pdf515 KB
1.10.1 Abbauplan 2021.pdf1.2 MB
1.10.2 Rekultivierungsplan 2021 .pdf5.1 MB
1.10.3 Schnitt A-A Wiedelah.pdf542 KB
1.10.3 Schnitt B-B Wiedelah.pdf562 KB
1.10.4 Bohrungen.pdf0.9 MB
1.10.5 Auszug Luftbild GoogleMaps.pdf538 KB
1.10.6 Auszug Kataster.pdf506 KB
1.10.8 Auszug RROP-Karte.pdf1.9 MB
1.10.9 Auszug Rohstoffsicherungskarte.pdf551 KB
1.10.10 Wiedelah - VR Rohstoffgewinnung edit.pdf6.9 MB
1.10.7 Untersuchungsrahmen.pdf1.1 MB