Region & Raum 12.08.2026
Windenergie-Planung: 2. Auslegung startet
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wichtiger Verfahrensschritt in der Planung. Nach der ersten Auslegung des Windprogramms 2025 gab es insgesamt 1.600 Stellungnahmen mit mehr als 6.500 Einzelbelangen. Sie haben teils wichtige und wertvolle Hinweise gegeben, die die Planung weiter verbessert haben.
Der jetzt vorliegende 2. Entwurf, das Windprogramm 2026, ist damit weiter konkretisiert und geschärft worden. Auch der Umweltbericht und die Gebietsblätter, die die einzelnen Vorranggebiete detailliert beschreiben, wurden angepasst. Sie werden ebenfalls ausgelegt und können im Rahmen der Beteiligung eingesehen werden. Anna Weyde, Leiterin der Abteilung Regionalentwicklung berichtet aus dem Prozess: „Wir haben nicht nur alle eingereichten Stellungnahmen gesichtet, nach Themen sortiert, überprüft und ggf. eingearbeitet. Sondern wir haben auch viele Gespräche mit Kommunen, betroffenen Akteuren und Fachleuten geführt. Daher gehen wir davon aus, dass zu dem nun vorliegenden Entwurf keine größeren, nicht schon gehörten Einwände kommen.“ Bei der Planung wurde der Abstand zu Siedlungen von 1000 Metern – wie bisher auch – eingehalten. Dies war eine deutliche Forderung der Verbandspolitik.
Ende der Auslegung ist am 01. Oktober 2026. Die Unterlagen stehen auf der Website des Verbands (www.regionalverband-braunschweig.de/wind2026 ab 20.8.26) oder im digitalen Beteiligungstool, bereit: https://beteiligung-regionalplan.de/RV-Braunschweig-Wind2 (Online abrufbar ab 20.08.2026)
Außerdem liegen die Dokumente in den Räumlichkeiten des Verbandes montags bis donnerstags in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr aus.
Um die Abläufe und das Procedere einer Planung und Auslegung zu erläutern, findet eine öffentliche, digitale Informationsveranstaltung statt, zu der man sich unter https://eveeno.com/OnlineWindveranstaltung anmelden kann. Der Termin: Dienstag, 25. August 2026 von 16:30 bis 17:30 Uhr.
In einer weiteren Bekanntmachung wird ein formelles Änderungsverfahren des RROP (Regionales Raumordnungsprogramm) 2008 angekündigt: Heißt, dass es zu einer Aufhebung der bisher geltenden Vorranggebiete Windenergienutzung kommt, um den Weg für die neue Planung freizumachen. Dies ist ein wichtiger formaler Schritt, um die Rechtssicherheit des neuen Teilprogramms Windenergie (Windprogramm 2026) zu gewährleisten.
Hintergrund:
Bis Ende 2027 sollen in der Region 2,46 Prozent der Flächen (rund 12.500 ha) für Windenergie festgelegt sein. Die nun vorgelegten Vorranggebiete entsprechen rund 2,9 Prozent der Regionsfläche (knapp 15.000 ha) und übertreffen das Ziel damit deutlich. Ergänzend ermöglicht die Gemeindeöffnungsklausel zusätzliche kommunale Flächen für Windenergie, die auf das 2032er-Ziel von 3,18 Prozent der Verbandsgebietsfläche angerechnet werden können. Falls diese Ziele nicht erreicht werden, droht die sogenannte Superprivilegierung. Das bedeutet, es würde die regionale Steuerungswirkung verloren gehen und es könnten viel großflächiger und unstrukturierter Windenergieanlagen gebaut werden.
Mehr Informationen finden unter: https://www.regionalverband-braunschweig.de/wind2026 ab 20.8.2026




