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Raumverträglichkeitsprüfung

Errichtung und Betrieb einer neuen Betriebsdeponie (DK I) mit Aufbereitungsanlagen für die Gesellschaften der Salzgitter AG – Mineralstoffdeponie Honigsberg am Standort Salzgitter Heerte

Vorhabenbeschreibung mit Bild

Die Salzgitter Flachstahl GmbH (im Folgenden Vorhabenträgerin) plant die Errichtung und den Betrieb einer neuen Betriebsdeponie (DK I) mit zugehörigen Aufbereitungsanlagen.

Die Vorhabenplanung ergibt sich daraus, dass die Kapazität des derzeit von der Vorhabenträgerin genutzten Reststoffzentrums Barum (RZB) im Jahr 2032 ausgeschöpft sein wird. Mit der Inbetriebnahme der neuen Anlage würde zugleich die Stilllegung des RZB eingeleitet. Die von der Vorhabenträgerin bevorzugte Fläche umfasst 80 ha, liegt in Salzgitter nördlich des Stadtteils Heerte und ist etwa 1.500 m vom RZB entfernt. Der Standort wurde in den Jahren 2021–2022 im Rahmen eines Standortsuchverfahrens mit Alternativenprüfung durch die Vorhabenträgerin ermittelt. Der Standort soll neben der entsprechenden Ablagerungskapazität auch die Unterbringung der Aufbereitungsanlagen ermöglichen.

Am 10.06.2025 hat das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig (GAA) als Zulassungsbehörde einen Scoping-Termin und eine Antragskonferenz durchgeführt. Eingeladen waren alle relevanten Träger öffentlicher Belange (TÖB). Die daraus resultierenden raumordnerisch relevanten Inhalte werden entsprechend berücksichtigt.

Gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 1 Satz 1 Nr. 4 Raumordnungsverordnung (ROV) hat die zuständige Raumordnungsbehörde, in diesem Fall der Regionalverband Großraum Braunschweig, die Raumverträglichkeit des Vorhabens zu prüfen. Dies erfolgt in der Regel in einem vorgelagerten Verfahren und kann durch eine raumordnerische Antragskonferenz vorbereitet werden. Im Anschluss wird festgestellt, ob eine Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) erforderlich oder entbehrlich ist.

Aktueller Stand (05/2026)

Schriftliche Beteiligung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 NROG

Zur Verfahrensvereinfachung führte der Regionalverband anstelle einer Antragskonferenz eine schriftliche Beteiligung der TÖB gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 NROG. Diese dient dazu, Erfordernis, Gegenstand, Umfang und Ablauf der RVP zu erörtern sowie erforderliche Inhalte und den Umfang der Verfahrensunterlagen nach § 15 (2) Satz 1 ROG abzustimmen.

Prüfung der Erforderlichkeit einer Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) i. V. m. § 1 Raumordnungsverordnung (RoV) und § 9 Nds. Raumordnungsgesetz (NROG)

Ergebnis: Für das Vorhaben ist die Durchführung einer förmlichen Raumverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich.

Ergebnis

Am 18.03.2026 konnte der Eingang der vollständigen Verfahrensunterlagen seitens des Regionalverbandes bestätigt werden. Nach Prüfung der zugrundeliegenden Verfahrensunterlagen wurde per Bescheid vom 30.04.2026 wie folgt entschieden:

Für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb einer neuen Betriebsdeponie (DK I) mit Aufbereitungsanlagen für die Gesellschaften der Salzgitter AG – Mineralstoffdeponie Honigsberg am Standort Salzgitter Heerte“ ist die Durchführung einer förmlichen Raumverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Dem Vorhaben stehen unter Beachtung der in der Verzichtserklärung aufgeführten Maßgaben keine raumordnerischen Konflikte entgegen.

Die Begründung und weiteren Ausführungen finden sich in der unten veröffentlichten Verzichtserklärung

Tabellarischer Verfahrensablauf

VerfahrensschrittDatum
Schriftliche Beteiligung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 NROGBis 17.10.2025
Prüfung der Erforderlichkeit der RVP gemäß § 9 NROGBis 30.04.2026
Anzeige des Verzichts auf Durchführung einer RVP gemäß § 15 Abs. 4 Satz 2 ROG, inkl. vollständiger Unterlagen18.03.2026
Ergebnis: Verzichtserklärung30.04.2026
Legende Verfahrensstatus
abgeschlossen
aktuell
läuft

Unterlagen zum Verfahren

Das Verfahren wird unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmung durchgeführt. Die gültige Datenschutzerklärung finden Sie hier:


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