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Raumverträglichkeitsprüfung

Bodenabbau Harlingerode

Vorhabenbeschreibung mit Bild

Das Unternehmen IVH Industriepark und Verwertungszentrum Harz GmbH (im Folgenden: Vorhabenträgerin) beabsichtigt in Bad Harzburg in der Gemarkung Harlingerode im Vorfeld einer zukünftigen Planung für einen Deponiestandort einen Bodenabbau von Sand und Kies im Trockenabbauverfahren durchzuführen. 

Die Vorhabenfläche befindet sich ca. 2 km östlich von Goslar und südwestlich eines bestehenden Bodenabbaus. Die Fläche umfasst eine Größe von 9,5 ha und dient derzeit als Ackerfläche der landwirtschaftlichen Nutzung.

Unmittelbar östlich angrenzend befindet sich eine weitere 8,5 ha große Bodenabbaufläche. Für diese Fläche wurde im Rahmen der Prüfung des Erfordernisses auf eine Raumverträglichkeitsprüfung im Dezember 2024 durch den Regionalverband Großraum Braunschweig der Verzicht auf eine formelle Prüfung beschieden.

In Bezug auf raumordnerische Auswirkungen muss die Vorhabenplanung im Zusammenhang mit den anderen o.g. Bodenabbauten betrachtet werden. Sie stellen zusammen betrachtet eine raumbedeutsame Vorhabenplanung dar, die aufgrund ihrer Gesamtfläche von > 10 Hektar gem. § 1 Nr. 17 der Raumordnungsverordnung (RoV) des Bundes eine Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) grundsätzlich fordert. Das Erfordernis ist im Einzelfall zu prüfen.

Aktueller Stand (07.04.2026)

Die Vorhabenträgerin hat gem. § 15 Abs. 4 S. 1 ROG und § 10 Abs. 1 NROG am 30.10.2025 den Antrag auf die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung gestellt und gem. § 10 Abs. 1 S. 1 NROG eine Beratungsvorlage zur Antragskonferenz für diese Vorhabenplanung vorgelegt. Um das Erfordernis einer RVP ausgehend von den vorgelegten Unterlagen zu klären, kann gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 NROG eine verfahrensvorbereitende Antragskonferenz vorgeschaltet werden. Auf dieser Antragskonferenz werden vorrangig das Erfordernis eines Verfahrens, der Untersuchungsrahmen sowie die für eine Raumverträglichkeitsprüfung notwendigen Verfahrensunterlagen erörtert. 

Nach Prüfung der Unterlagen wurde für den 28.04.2026 eine Antragskonferenz anberaumt, zu der die Träger öffentlicher Belange, Vereine und Verbände, sonstige Dritte und die interessierte Öffentlichkeit eingeladen sind.

Zur Teilnahme an der Antragskonferenz wird um namentliche Anmeldung bis zum 21.04.2026 unter dem Betreff: „Antragskonferenz Bodenabbau Harlingerode NordWest IVH“ an das Funktionspostfach gebeten. Eine Anmeldebestätigung erfolgt.

Schriftliche bzw. elektronische Stellungnahmen sind in der Regel vorab, ansonsten bis zum Termin am 28.04.2026 abzugeben bzw. vorzugsweise per E-Mail unter dem Betreff: „Antragskonferenz Bodenabbau Harlingerode IVH“ an die folgende Adresse zu übermitteln: . Der Schriftverkehr ist zu richten an: Regionalverband Großraum Braunschweig, Abteilung Regionalentwicklung, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig.

Tabellarischer Verfahrensablauf

VerfahrensschrittDatum
Prüfung der Erforderlichkeit der RVP gemäß § 9 NROG30.10.2025
Antragskonferenz 28.04.2026
Festlegung des Untersuchungsrahmens 
Einleitung der RVP 
Auslegung der Verfahrensunterlagen / Beteiligung der Öffentlichkeit 
Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten 
Erörterungstermin 
Landesplanerische Feststellung 
Legende Verfahrensstatus
abgeschlossen
aktuell
läuft

Unterlagen zum Verfahren

Das Verfahren wird unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmung durchgeführt. Die gültige Datenschutzerklärung finden Sie hier:


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