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Region & Raum 12.06.2026

Windenergie-Planung: 2. Auslegung beschlossen

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Großraum Braunschweig hat die 2. Auslegung der Windenergieplanung beschlossen.

Bei der Auslegung werden alle Unterlagen sowohl digital auf der Website als auch analog einsehbar sein. Der Regionalverband wird detaillierter informieren, sobald die Auslegung beginnt. 

Die Auslegung und die Beteiligung der Öffentlichkeit sind ein wichtige Verfahrensschritte in der Planung, um neue Hinweise und Informationen zu sammeln und die Bevölkerung, Kommunen und sonstige Institutionen zu beteiligen.

Für die überarbeiteten Pläne wurden insgesamt 1.600 Stellungnahmen mit mehr als 6.500 Einzelbelangen bearbeitet, geprüft und ggf. berücksichtigt und eingearbeitet. Auf Grundlage der Stellungnahmen und neuer Erkenntnisse sind 56 Gebiete im Vergleich zum 1. Entwurf aus 2025 abgeändert worden. Acht Standorte werden nicht mehr als Vorranggebiete festgelegt. So wird es laut Planungsentwurf nur noch 80 zu vormals 88 Vorranggebiete für die Nutzung durch Windenergie in der Region geben.

Bis 2027 sollen in der Region 2,46 Prozent der Flächen (rund 12.500 ha) für Windenergie festgelegt sein. Die nun vorgelegten Vorranggebiete entsprechen rund 2,9 Prozent der Regionsfläche (knapp 15.000 ha) und übertreffen das Ziel damit deutlich. Ergänzend ermöglicht die Gemeindeöffnungsklausel zusätzliche kommunale Flächen, die auf das 2032er-Ziel angerechnet werden können.

Bei der Planung wurde der Abstand zu Siedlungen von 1000 Metern – wie bisher auch – eingehalten.

 

Mehr Informationen finden unter:  https://www.regionalverband-braunschweig.de/wind2025