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Region & Raum 05.02.2026

Auslegung für Regionales Raumordnungsprogramm beginnt

Ab 11. Februar 2026 beginnt die Auslegung des 1. Entwurfs RROP 2025 – damit startet die öffentliche Beteiligung.

Luftaufnahme von Salzgitter-Lichtenberg

Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) ist das zentrale Planungsinstrument für die räumliche Entwicklung im Großraum Braunschweig. Dieser Regionalplan legt fest, wie Flächen künftig genutzt und entwickelt werden sollen und schafft damit einen übergeordneten Rahmen für Kommunen, Wirtschaft und Gesellschaft. Ziel ist es, unterschiedliche Interessen und Nutzungen, wie beispielsweise Siedlungs- und Freiraumentwicklung, Wasserwirtschaft und Infrastrukturleitungen, auf begrenztem Raum sinnvoll aufeinander abzustimmen.

Sobald der Entwurf des RROP so weit ist, dass er abschließend beschlossen und genehmigt werden kann, wird das derzeit geltende RROP 2008 durch ihn abgelöst. Zunächst ist aber die Meinung der Öffentlichkeit und der Fachleute gefragt – und dafür geht der 1. Entwurf jetzt in die öffentliche Beteiligung.

Der Auslegungszeitraum ist vom 11.02.2026 bis einschließlich 25.03.2026. Es können jedoch noch bis zu zwei Wochen nach Ende der Auslegung, also bis zum 08. April, Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahme können ganz einfach über die Beteiligungsplattform: https://beteiligung-regionalplan.de/rv-braunschweig-rrop abgeben werden. Hier stehen alle Unterlagen zur Einsicht bereit.

Auf der Informationsseite des Regionalverbandes stehen zusätzlich die Unterlagen zum Herunterladen zur Verfügung.  Außerdem befinden sie sich zur Einsichtnahme während des Auslegungszeitraums in den Räumlichkeiten des Verbands, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig, arbeitstäglich nach Terminvereinbarung (Tel: 0531 242620 oder per E-Mail: ).

Hinweis: Das sachliche Teilprogramm Windenergie ist NICHT Bestandteil dieses RROP-Entwurfes, sondern wurde auf Grund von neuen gesetzlichen Vorgaben entkoppelt.

Alle Infos unter: www.regionalverband-braunschweig.de/rrop2025