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Neuigkeiten aus dem Regionalverband Großraum Braunschweig
Region & Raum 04.12.2025
Ein neuer Plan für die Region
Diese Empfehlung hat gestern Nachmittag der Ausschuss für Regionalentwicklung für die Verbandsversammlung am 11. Dezember 2025 zum Beschluss abgegeben.
Im Großraum Braunschweig ist der Regionalverband für die Regionalplanung und damit auch für die Erstellung eines Regionalplans, dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP), zuständig – beauftragt durch das Land Niedersachsen.
Die Neuaufstellung reagiert auf veränderte gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Rahmenbedingungen und ist damit ein wichtiges strategisches Instrument zur Entwicklung und Gestaltung der Region. Ein Raumordnungsprogramm bildet die Grundlage für die Nutzung und Verteilung der Flächen und Standorte in der gesamten Region Großraum Braunschweig. Durch diese Art des Flächenmanagements gibt es eine verbindliche Ausgangslage, an die sich die Kommunen bei ihrer Bauleitplanung halten müssen.
Mit der Empfehlung des Ausschusses ist der Entwurf des neuen RROP freigegeben, um ihn der Allgemeinheit zu präsentieren. Der Folgeschritt nach dem Beschluss der Verbandsversammlung am 11.12.2025 ist die öffentliche Auslegung, die den Kommunen, Verbänden und anderen die Möglichkeit gibt, zum Entwurf des Plans Hinweise, Anregungen und Bedenken zu äußern. Die Auslegung findet Mitte Februar 2026 statt – die Ankündigung dazu erfolgt eine Woche vorab.
Warum braucht eine Region ein Regionales Raumordnungsprogramm?
Raumordnung sorgt dafür, dass Wohnen, Arbeiten, Natur, Landwirtschaft, Energie und Verkehr auf engem Raum gut neben- und miteinander funktionieren. Sie denkt über einzelne Fachthemen hinaus, betrachtet größere Zusammenhänge und stellt sicher, dass genügend passende Flächen für die vielfältigen Anforderungen vorhanden sind – möglichst konfliktfrei. Daraus entsteht Verlässlichkeit, Transparenz und Ausgewogenheit.
Weil der Raum für vieles gleichzeitig gebraucht wird, hilft die Raumordnung dabei, ein stimmiges Gesamtbild zu schaffen. Ralf Sygusch, Verbandsdirektor, beschreibt das Ziel, das er als oberste Prämisse voranstellt: „Ein guter Regionalplan schafft Lebensqualität, ermöglicht Entwicklung und stärkt die Region für Herausforderungen von heute und morgen. Er gibt den Rahmen vor, wie die Region wachsen soll, während gleichzeitig die Balance der Interessen gewahrt bleibt – dies ist uns gut gelungen.“
Das Regionale Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig
Der Plan besteht aus Kartenmaterial und umfangreichen Beschreibungen und Erläuterungen. Er folgt den Vorgaben, die sich aus dem Landesraumordnungsprogramm (LROP) ergeben. Mit einem Leitbild und der Definition von spezifischen Festlegungen, kann der Verband seine eigene Handschrift einbringen. Das Leitbild geht von einer „selbstbewussten Region“ aus, die sich in den nächsten zehn Jahre unter folgenden Leitthemen entwickeln sollte:
- Polyzentrische Region
- Wissens- und Wirtschaftsregion
- Zukunftssichere Mobilität
- Schutz und Nutzung der Landschaftsräume
- Klimaschutz und Klimawandel – respektive Klimaanpassung
Anna Weyde, Erste Verbandsrätin und Leiterin der Abteilung Regionalentwicklung fasst die Komplexität eines solchen Verfahrens zusammen: „Es ist nicht einfach, die zahlreichen Anforderungen, Ansprüche, Funktionen und auch rechtliche Vorgaben ‘unter einen Hut‘ zu bekommen. Dazu sind zahlreiche Vorabüberlegungen, Planungsschritte und Abgleiche notwendig. Wir haben einen Aufschlag gemacht. Die Kommunen, die Wirtschaft, Institutionen und die Bürgerinnen und Bürger können im ersten Quartal 2026 zu unserem Entwurf Stellung nehmen. Im Folgenden werden diese Stellungnahmen ausgewertet und gegebenenfalls berücksichtigt. So wird das Regionale Raumordnungsprogramm zu einem Plan für die Region.“
Bitte beachten: Das sachliche Teilprogramm „Windenergie“ ist aus dem RROP entkoppelt, läuft aber abgestimmt mit diesem zusammen.
In dem öffentlich zugänglichen Sitzungsinformationssystem ALLRIS sind bereits jetzt alle Unterlagen einzusehen: https://www.regionalverband-braunschweig.sitzung-online.de/public/to010?SILFDNR=20664&refresh=false
Die Möglichkeit der Stellungnahme wird ab Beginn der offiziellen Auslegung Mitte Februar 2026 für fünf Wochen geben. Unter diesem Link wird die Auslegung bekannt gegeben: https://www.regionalverband-braunschweig.de/region-raum/planung-verfahren/regionalplanung/rrop-neuaufstelllung


