Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) hat heute dem Regionalverband Großraum Braunschweig die Genehmigung für das Windverfahren erteilt. Damit endet ein nunmehr achtjähriger Prozess, um mehr Windenergieanlagen in der Region installieren zu können.
„Ich bin zufrieden, dass unsere sehr umfangreiche und komplexe Planung nun endlich in Kraft treten kann“, betont Verbandsdirektor Hennig Brandes. Auch er hätte sich ein zügigeres Verfahren gewünscht.
Die Windenergieanlagen werden auf 49 Standorte zwischen Harz und Heide begrenzt. Dadurch werden die Siedlungsbereiche und die Landschaft geschützt. „Durch die Planung des Regionalverbandes bleiben 98,7% des insgesamt 509.000 ha großen Verbandsgebietes von Windenergie frei“, erläutert Brandes. „Lediglich 1,3% der Fläche des Regionalverbandes steht für die Windenergie zur Verfügung. Durch das Ausschlussverfahren bündeln wir die Windräder auf verträgliche Standorte.“
Zu den bestehenden 34 Vorranggebieten für Windenergie kommen 15 Flächen neu hinzu. 14 der bestehenden Vorranggebiete bleiben unverändert, 17 Gebiete werden erweitert, drei verkleinert. Von knapp 3.100 ha bereits bestehenden Vorrangflächen soll die Gesamtfläche auf 6.770 ha etwas mehr als verdoppelt werden.
Bereits im vorigen Jahr hatte die Verbandsversammlung die Satzung für das Windverfahren beschlossen. Das ArL hat das Verfahren geprüft, was aufgrund der sehr umfangreichen und komplexen Planungsunterlagen ein Jahr gedauert hat. Jetzt kommt das Verfahren zum Abschluss. Mit der öffentlichen Bekanntmachung erlangt das Verfahren Rechtskraft.
Die Planung des Regionalverbandes leiste einen Beitrag zu den übergeordneten Ausbauzielen von Bund und Land. „Es kann ein Investitionsvolumen von bis zu 1,5 Mrd. Euro ausgelöst werden“, sagt Tanke. Nicht zuständig ist der Regionalverband für die Installation von Windrädern. Diese müssen Investoren bei den jeweiligen Landkreisen oder kreisfreien Städten beantragen.