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„Verspargelung unserer Region droht“ - Windenergie-Planung des Regionalverbandes wird beanstandet 14.12.2022

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat heute der Normenkontrollklage der Samtgemeinde und der Gemeinde Meinersen stattgegeben.

Die Antragstellerinnen hatten gegen die Windenergie-Planung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig geklagt. Vor allem aufgrund eines formalen Fehlers im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren ist der Klage stattgegeben worden. 

Von diesem Urteil ist die gesamte, langjährige Planung des Regionalverbandes betroffen. „Unsere bisherige Planung ist in Frage gestellt. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, sind die Vorranggebiete und die Ausschlusswirkung hinfällig“, stellt Erste Verbandsrätin Anna Weyde fest.

„Wenn wir nicht schnell eine neue Planung aufstellen, sind aufgrund der aktuellen Rechtslage mit diesem Urteil Windenergie-Anlagen in unserer Region privilegiert zu genehmigen. Die Steuerung durch die Regionalplanung wäre damit aufgehoben.“ Windenergieanlagen müssten damit überall außerhalb von Siedlungen zugelassen werden, wo keine anderen wichtigen Gründe entgegenstehen, verdeutlicht Weyde die Auswirkungen des Urteils.

 „Dass nun Windenergie-Anlagen überall genehmigt werden müssen, möglicherweise auch näher an Siedlungen oder überall dort, wo die Gemeinden beispielsweise keine Flächennutzungspläne erstellt und damit die Gebiete mit anderer Nutzung belegt haben, kann nicht im Sinne der Gemeinden in unserer Region sein“, betont Detlef Tanke, Verbandsvorsitzender des Regionalverbandes.

„Im Hinblick auf eine notwendige Energiewende und dem damit verbundenen, schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien ist es bedauerlich, dass unsere wie viele weitere Großplanungen der vergangenen Jahre der gerichtlichen Überprüfung nicht Stand gehalten hat. Kleinere Fehler führen zur Nichtigkeit von einer umfassenden Planung. Bei aller Notwendigkeit, uns aus erneuerbaren Energien versorgen zu können, tragen wir auch die Verantwortung, die Nutzung unserer Flächen zu steuern und Anlagen dort aufzustellen, wo es am sinnvollsten ist."

Der Regionalverband hatte insgesamt 49 Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung festgelegt, das bedeutet, außerhalb der Vorranggebiete können keine Windenergieanlagen errichtet werden. Damit sollte einer „Verspargelung“ der Landschaft vorgebeugt werden. Ein sozial- und umweltverträglicher Ausbau der Windenergie in unserer Region sollte unterstützt werden, die Ausschlusswirkung würde nun nicht mehr zum Tragen kommen und Investoren könnten „überall“ Windenergie-Anlagen erbauen, sobald das Urteil Rechtskraft erlangt.

Auf bereits entstandene Anlagen oder solche, die genehmigt wurden, hat das Urteil keine Auswirkung. Ihr Bestand ist gesichert.

Wirksam wird das Urteil frühestens einen Monat nach Zustellung der schriftlichen Begründung. Auf Grundlage der schriftlichen Begründung wird der Regionalverband seine rechtlichen Möglichkeiten prüfen.

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