Region & Raum 21.05.2026
Windenergie auf Kurs
Der Regionalverband Großraum Braunschweig liegt gut im Zeitplan, die vom Land Niedersachsen gesetzten Ziele für Windenergieflächen zu erreichen. Mitte Juni entscheidet die Verbandsversammlung über die Auslegung des 2. Entwurfes der Windenergieplanung. Die darin enthaltenen Flächen sind jetzt veröffentlicht.
„Wir kommen auf die Zielgerade. Die Verbandsverwaltung hat wie angekündigt geliefert und arbeitet engagiert daran, die ambitionierten Ziele für Windenergie in unserer Region zu erreichen – und das unter Einhaltung des 1-Kilometer-Abstands zu Siedlungen“, dankt Verbandsvorsitzender Detlef Tanke. „Die zahlreichen Stellungnahmen wurden ebenso schnell wie gewissenhaft abgearbeitet – auch wichtige Hinweise von Behörden, die jetzt noch kurz vor knapp kamen, sind in die Planung eingeflossen.“
2027 sollen in der Region 2,46 Prozent der Flächen (rund 12.500 ha) für Windenergie vorbehalten sein. So hat es das Land im April 2024 mit dem Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz bestimmt. Die nun vorgelegten Vorranggebiete entsprechen rund 2,9 Prozent der Regionsfläche (knapp 15.000 ha) und übertreffen das Ziel damit deutlich.
Das richtige Maß
„Kommunen können weitere Flächen ausweisen, die auch auf das gemeinsame Ziel für die Region einzahlen“, erklärt Verbandsdirektor Ralf Sygusch. „Viele Kommunen der Region stehen bereits in den Startlöchern. Damit haben wir eine hervorragende Grundlage, auch das Flächenziel für 2032 zu erreichen. Unsere Planung gibt allen Beteiligten Gewissheit für Jahre.“ Das vom Land Niedersachsen vorgegebene Ziel für 2032 liegt bei 3,18 Prozent (ca. 16.200 ha) der Regionsfläche.
Sygusch betont noch einmal die Wichtigkeit, genügend Vorranggebiete auszuweisen: „Die Konzentration der Windenergie in Vorranggebieten ist für die Lebensqualität in der Region und für die Effizienz des Energienetzes entscheidend. Sollten nicht rechtzeitig genügend Flächen ausgewiesen werden, greift die sogenannte ´Superprivilegierung´. Windenergieanlagen entstehen dann nicht gesteuert. Nahezu überall könnten Anlagen beantragt werden und hätten Vorrang vor vielen anderen Nutzungen. Kommunen könnten die Anträge kaum ablehnen. So könnten an viel mehr Standorten Windräder entstehen statt konzentriert in den Vorranggebieten. Dieser Wildwuchs wäre nicht schön und würde zudem den Leitungsbau enorm verteuern.“
„Ich freue mich, dass wir mit der Planung genau das richtige Maß treffen“, so Thorsten Köster, Vorsitzender des Ausschusses für Regionalentwicklung. „Wir brauchen Windenergie. Aber wir brauchen auch noch Flächen für andere Nutzungen. Damit wir noch gut in unserer schönen Region leben können, sollten unsere Vorranggebiete nicht näher als einen Kilometer an die Siedlungen rücken und Orte nicht von Anlagen komplett umgeben werden. Das war uns als Verbandspolitik wichtig.“ Um noch mehr Strom aus Windenergie erzeugen zu können, werden zusätzlich viele bestehende Anlagen auf den neuesten Stand der Technik umgerüstet (´Repowering´).
Wichtige Hinweise in Planung eingearbeitet
Im vergangenen Jahr hat der Regionalverband rund 1.600 Stellungnahmen mit rund 6.300 einzelnen Belangen bewertet, abgewogen und in die Planung einfließen lassen. Auf Grundlage der Stellungnahmen und neuer Erkenntnisse sind einige Gebiete im Vergleich zum 1. Entwurf aus 2025 abgeändert worden. 8 Standorte werden nicht mehr als Vorranggebiete festgelegt. So wird es laut Planungsentwurf noch 80 Vorranggebiete in der Region geben.
„Aufgrund unserer Erfahrung, dass die Windenergieplanung viele Menschen und Institutionen bewegt, haben wir mit einer hohen Anzahl von Stellungnahmen gerechnet“, erklärt Anna Weyde, Erste Verbandrätin und Leitung der zuständigen Abteilung für Regionalentwicklung. Die Auslegung und die Beteiligung der Öffentlichkeit sei ein wichtiger Verfahrensschritt in der Planung, um alle wichtigen Hinweise und Anregungen zu sammeln und abwägen zu können.
„Etwa 90 Prozent der Stellungnahmen kamen von Privatpersonen. Wir haben aber zudem auch viele neue Erkenntnisse von Kommunen, Behörden, Institutionen und Verbänden erhalten“, gibt Weyde Einblick in den Prozess. „Manche Stellungnahmen haben sich ausdrücklich für die Umsetzung gewisser Gebiete ausgesprochen, manche haben Argumente dagegen hervorgebracht, andere haben einfach sachlich Hinweise gegeben.“ Einige wichtige Stellungnahmen zu Bedingungen der Flugsicherheit oder zum Artenschutz sind auch weit nach Ende der Auslegung noch eingegangen. Zusätzlich mussten angepasste Planungsgrundlagen eingearbeitet werden, etwa Vorgaben des Landes, wie Vorranggebiete Wald zu berücksichtigen sind oder neue Erkenntnisse zu Verläufen von Leitungstrassen. Weyde lobt das hohe Engagement ihrer Mitarbeitenden. Sie hätten auch die kürzlich eingetroffenen Hinweise sorgfältig mit anderen Belangen abgewogen und unter Einhaltung des Zeitplans bestimmt, welche Flächen sich für Windparks eignen und welche anderen Nutzungen vorbehalten sein müssen.
Tanke rügt, dass einige wesentliche Hinweise erst kurzfristig und weit nach Ablauf der eigentlichen Auslegung eingegangen sind: „Wenn wir Tempo in Planungs- und Genehmigungsprozesse bringen wollen, müssen alle Verantwortlichen mitziehen.“ Außerdem weist er auf die Wichtigkeit des Netzausbaus hin: „Wir schaffen die Planungssicherheit für die Windenergie. Damit die Anlagen entstehen und ihren Strom auch in die Netze einspeisen können, müssen alle Beteiligten daran arbeiten, die Leitungen parallel auszubauen.“
So geht es weiter
Beschließt die Verbandsversammlung des Regionalverbands am 11. Juni 2026 die Auslegung des Entwurfs, wird diese im Sommer erfolgen. Hier gibt es dann nochmal die Möglichkeit zu der Planung Stellung zu nehmen und letzte Hinweise in die Planung einfließen zu lassen. Bis Ende 2027 muss die Planung rechtssicher sein. Weitere Infos finden Sie auf unserer Windseite.


