Raumverträglichkeitsprüfung 380-kV-Freileitung Mehrum/Nord – Liedingen

Vorhabenbeschreibung

Der Fernleitungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH, Bayreuth - im Folgenden Vorhabenträgerin genannt - plant im Landkreis Peine zur Netzverstärkung den Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Mehrum/Nord und Liedingen (Gemeinde Vechelde). Das konkrete Projekt ist durch das Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) als Vorhaben mit der Nummer 59 „Höchstspannungsleitung Landesbergen – Lehrte – Mehrum Nord – Vechelde – Salzgitter; Drehstrom Nennspannung 380 kV“ als Einzelmaßnahme „Mehrum Nord – Vechelde“ festgesetzt. Im Netzentwicklungsplan 2037/2045 wird es als Projekt P228 „Netzverstärkung zwischen Landesbergen, Mehrum/Nord und Salzgitter“ mit der Maßnahme M799 „Mehrum/Nord – Liedingen“ geführt.

Sachverhalt

Strom, der durch den Ausbau der erneuerbaren Energien, vornehmlich aus On- und Offshore Windparks sowie durch den Ausbau der Photovoltaik in den norddeutschen Bundesländern gewonnen wird, dient nicht nur der Nutzung vor Ort, sondern wird auch großräumig bzw. bundesweit verteilt. Hieraus ergibt sich der Bedarf neuer Fernleitungen zur Netzverstärkung.

Im Rahmen der vorangehend dargestellten, erforderlichen Netzverstärkung soll mit diesem Vorhaben der Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen dem bestehenden Umspannwerk (UW) Mehrum/Nord und dem zu errichtenden UW Liedingen mit einer Stromtragfähigkeit von 4.000 A erfolgen. Dabei ist die 380-kV-Leitung zwischen den als Netzverknüpfungspunkte fungierenden UW Mehrum/Nord und Liedingen als 2-systemige 380.000 Volt (380-kV) Wechselstromleitung als Freileitung (Stahlgittermaste) vorgesehen.

Das Vorhaben hat eine Gesamtlänge von ca. 20 km (Luftlinie). Die Inbetriebnahme der Verbindung ist für das Jahr 2031 geplant.

Für die raumordnerische Prüfung hat die Vorhabenträgerin auf Basis erster Raumwiderstandsanalysen ein Trassenkorridorsegmentnetz (TKS-Netz) erarbeiten lassen, das sich aus miteinander verbundenen Segmenten zusammensetzt. So wurden insgesamt 12 Trassenkorridorsegmente (TKS) mit einer Gesamtlänge von ca. 67 km ermittelt. Die TKS erstrecken sich dabei insgesamt über drei Landkreise (LK): LK Peine, LK Hildesheim und Region Hannover. Das längste TKS weist eine Länge von ca. 12,7 km auf, das kürzeste Segment (TKS 5) ist ca. 1,9 km lang. Der Aufbau des TKS-Netzes unterstützt die Betrachtung einzelner Abschnitte und dient der Prüfung und Auswahl geeigneter Alternativen.

Die Trassenkorridorsegmente überlagern verschiedene Festlegungen im Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig (RROP) 2008 und weisen einen unterschiedlichen Grad an Bündelung mit anderen bestehenden Leitungen auf.

Aktueller Stand 08/2024

Ausgehend vom zuvor definierten Untersuchungsrahmen (s.u. bei den Unterlagen) hat die Vorhabenträgerin TenneT TSO GmbH die Unterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) erstellt und am 31.07.2024 zur Prüfung der Vollständigkeit eingereicht. Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten können der Öffentlichen Bekanntmachung zur Einleitung der Raumverträglichkeitsprüfung entnommen werden.

Mit Feststellung der Vollständigkeit der Unterlagen, die der Regionalverband Großraum Braunschweig als verfahrensführende Behörde am 07.08.2024 beschieden hat, wird die RVP rückwirkend mit dem Tag der Einreichung der Unterlagen eingeleitet (31.07.2024). Gemäß § 15 Abs. 1 ROG beginnt damit die Frist von sechs Monaten bis zum Ende der Raumverträglichkeitsprüfung. Der Abschluss der RVP mit Landesplanerischer Feststellung wird daher voraussichtlich zum 31.01.2025 erfolgen.

Die Verfahrensunterlagen gliedern sich in folgende fünf Teile nebst diversen Anlagen und Anhängen:

I. Erläuterungsbericht mit Beschreibung des Vorhabens, Überblick über den Untersuchungsraum, Ableitung von Korridoralternativen sowie einer Gesamtbeurteilung, bestehend aus einer Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse, einer Konfliktanalyse und eines themenübergreifenden Alternativenvergleichs.

II. Raumverträglichkeitsstudie mit Prüfung der Vorhabenauswirkungen auf textliche und zeichnerische Festlegungen aus Raumordnungsplänen, auf weitere Erfordernisse der Raumordnung, auf andere raumbedeutsame Planungen/Maßnahmen und auf weitere raumbedeutsame öffentliche und private Belange; zusammenfassende Darstellung und Einschätzung der Raumverträglichkeit.

III. überschlägige Umweltprüfung (UVP-Bericht) mit Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirk-faktoren, der Umwelt im Einwirkungsbereich des Vorhabens; mit einer Auswirkungsprognose der zu erwartenden erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter sowie zu möglichen Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie zur Kompensation von Umweltauswirkungen.

IV. Natura 2000-Prüfungen mit Einschätzungen zur Natura-2000-Verträglichkeit des Vorhabens.

V. Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung mit einer Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirk-faktoren auf die planungsrelevanten Arten sowie von Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte.

Die Unterlagen werden gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 ROG für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet veröffentlicht.

Tabellarischer Verfahrensablauf

VerfahrensschrittDatum
Antragskonferenz19.04.2023
Prüfung der Erforderlichkeit der RVP gemäß § 9 NROG19.06.2023
Festlegung des Untersuchungsrahmens 14.09.2023, aktualisiert am 09.10.2023
Einleitung der RVP31.07.2024
Auslegung der Verfahrensunterlagen / Beteiligung der Öffentlichkeit29.08.2024 - 30.09.2024
Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten 29.08.2024 - 07.10.2024
Erörterungstermin
Landesplanerische Feststellung
Verfahrensstand:
  • abgeschlossen
  • läuft
  • aktuell
  • folgt

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Unterlagen zur Raumverträglichkeitsprüfung

V. Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung

Geodaten

Unterlagen zur Antragskonferenz

Antragskonferenz