Raumverträglichkeitsprüfung Wasserstoffleitung Wefensleben-Salzgitter

Neubau einer Wasserstoffleitung von Wefensleben nach Salzgitter

Teilvorhaben des Projekts Green Octopus Mitteldeutschland (GO!)

Vorhabenbeschreibung: Der Fernleitungsnetzbetreiber (Gasnetz) ONTRAS Gastransport GmbH, Leipzig, - im Folgenden Vorhabenträgerin oder ONTRAS genannt – plant den Aufbau seines Wasserstoff-Startnetzes in Ostdeutschland bis 2032. Als Bestandteil dessen wird der Neubau einer Gastransportleitung (Projekt-Nr. 16.22127-ST und 16.22155-NI) für den Wasserstofftransport ausgehend von Wefensleben in Sachsen-Anhalt bis nach Salzgitter, u.a. als Anschluss an das Stahlwerk der Salzgitter AG, geplant.

Sachverhalt

Die Vorhabenplanung ergibt sich aus dem Netzentwicklungsplan Gas 2022-2032, der auch Ziele zum Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes vorgibt. Das Vorhaben stellt die Ost-West-Verbindung zwischen der mittel- und ostdeutschen Wasserstoffinfrastruktur (u.a. Energiepark und Speicher Bad Lauchstädt) und dem potenziellen Großabnehmer für Wasserstoff in Salzgitter dar und soll perspektivisch weiterführend in das Wasserstoff-Kernnetz Richtung Bremen integriert werden. Ziel ist der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger. Die Bestätigung des Vorhabens als Bestandteil des deutschen Wasserstoff-Kernnetzes erfolgte am 22.10.2024 durch die Bundesnetzagentur.

Die Vorhabenplanung sieht eine Gasleitung mit einem Rohrdurchmesser von DN800 (800 mm) vor. Die geplante Leitung soll in Sachsen-Anhalt bei Wefensleben an das bestehende bzw. zum Wasserstofftransport umgerüstete Leitungsnetz angeschlossen werden, nach etwa einem Drittel der Gesamtstrecke zwischen Schöningen und Söllingen die Landesgrenze nach Niedersachsen überqueren und südöstlich von Salzgitter-Hallendorf im Bereich des dortigen Stahlwerks enden. In der Vorzugstrasse hat das Vorhaben eine Streckenlänge von ca. 71 km. Zudem sind fünf oberirdische Armaturenstationen alle 10 bis 18 km geplant. Entsprechend dieser Parameter ist die geplante Gasleitung als raumbedeutsam zu beurteilen. Ebenfalls ist eine überörtliche Bedeutung zu attestieren. Zudem entspricht sie mit einem Durchmesser von mehr als 300 mm § 1 Nr. 14 der Raumordnungsverordnung. Insgesamt ist damit festzustellen, dass die Raumverträglichkeit dieses Vorhaben zu prüfen ist.

Der Einleitung eines Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung kann gemäß § 10 (1) NROG eine Antragskonferenz vorausgehen, um das Erfordernis eines Verfahrens, den Untersuchungsrahmen oder die für eine Raumverträglichkeitsprüfung notwendigen Verfahrensunterlagen zu erörtern. Hiervon wird Gebrauch gemacht.

Im Rahmen der Vorhabenplanung hat die Vorhabenträgerin eine Vorzugstrasse mit mehreren Untervarianten vorgelegt, welche in der Unterlage zur Antragskonferenz sowie den beigefügten Karten dargestellt ist und erläutert wird. Die vorliegenden Unterlagen umfassen darüber hinaus eine Machbarkeitsstudie als erste Grundlage für die Trassenplanung sowie verschiedene Übersichtskarten:

  • vorgeschlagener Untersuchungsraum mit Trassenkorridoren
  • Landesraumordnung und regionale Raumordnungspläne
  • Schutzgebiete
  • Raumwiderstandsklassen
  • Umwelt-Raumwiderstandsklassen

Aktueller Stand (12/2024): Vorbereitung Antragskonferenz

Die Antragskonferenz wird als gemeinsamer Termin am 14.01.2025 mit stringenter räumlicher und rechtlicher Zuordnung durchgeführt. Hinzugezogen und zur Antragskonferenz eingeladen wurden die zu beteiligenden öffentlichen Stelle, Verbände und Vereinigungen sowie sonstige Dritte.

Hintergrund Raumordnerische Zuständigkeit

Die geplante Gasleitung verläuft länderübergreifend. Insofern erfolgt die Raumverträglichkeitsprüfung in den beiden betroffenen Bundesländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen in enger fachlicher Abstimmung jeweils eigenständig nach räumlicher Zuständigkeit und dort anzuwendendem Landesrecht.

Aufgrund der länderübergreifenden Lage sowie der Bedeutsamkeit des Vorhabens erfolgt die raumordnerische Prüfung auf niedersächsischer Seite in enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Oberste Landesplanungsbehörde) und dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (Obere Landesplanungsbehörde).

In Niedersachsen ist zunächst der Regionalverband Großraum Braunschweig als untere Landesplanungsbehörde für die Durchführung der Antragskonferenz zuständig. Die weitere Verfahrensführung wird im Nachgang zur Antragskonferenz geklärt.

In Sachsen-Anhalt ist das Ministerium für Infrastruktur und Digitales als Oberste Landesentwicklungsbehörde zuständig.


Tabellarischer Verfahrensablauf

VerfahrensschrittDatum
Antragskonferenz14.01.2025
Prüfung der Erforderlichkeit der RVP gemäß § 9 NROG
Festlegung des Untersuchungsrahmens 
Einleitung der RVP
Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten
Auslegung der Verfahrensunterlagen / Beteiligung der Öffentlichkeit
Erörterungstermin
Landesplanerische Feststellung
Verfahrensstand:
  • abgeschlossen
  • läuft
  • aktuell
  • folgt

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Unterlagen zum Verfahren

Antragskonferenz