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Planungssicherheit bei Windenergie 19.03.2024

Anna Weyde, Erste Verbandsrätin im Regionalverband Großraum Braunschweig, nahm am Freitag erfreut die Genehmigung für das Heilungsverfahren zur Windenergieplanung vom Amt für regionale Landesentwicklung entgegen: Astrid Paus, Dezernatsleiterin für regionale Landesentwicklung und Raumordnung sowie Martin Lamers vom ArL hatten die Unterlagen persönlich übergeben.

Detlef Tanke, Verbandsvorsitzender begrüßte den Abschluss des Verfahrens: „Eine klare Abstimmung der Behörden untereinander, die gemeinsame Fokussierung auf Planungssicherheit und eine gute Zusammenarbeit – so konnte es gelingen, das Verfahren positiv abzuschließen. Jetzt heißt es: Blick nach vorn und mit aller zur Verfügung stehenden Energie auf die Neuplanung konzentrieren“.

Dies ist auch notwendig: Denn das vom Land gesetzte Ziel, 3,18% der Verbandsfläche als Vorranggebiete Windenergie auszuweisen, ist ambitioniert; ebenso das Vorhaben des Verbands dies bereits vorzeitig bis 2027 (gefordert ist bis 2032) zu erreichen. Bereits jetzt sind auf den geltenden Flächen (ca. 1,3 % der Regionsfläche) fast 1 Gigawatt Nennleistung installiert, und noch mehr ist dort zu erwarten. Anna Weyde: „Der Ausbau läuft auf Hochtouren.“

Die sogenannte „Heilung“ des Windverfahrens war notwendig geworden, weil das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die gesamte Planung des Verbandes im Dezember 2022 für unwirksam erklärt hatte. Mit der Heilung sind die beanstandeten Fehler korrigiert und die Planungssicherheit wiederhergestellt.

Genehmigt wurde die am 11.01.2024 von der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig als Satzung beschlossene 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ mit Ausnahme des Vorranggebiets GF Meinersen Seershausen 01 sowie des erweiterten Teils des Vorranggebiets GF Wittingen Stöcken GF 2.

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