RROP Neuaufstellung

Regionales Raumordnungsprogramm 3.0

Anlass und Hintergrund der Neuaufstellung

Der Regionalverband Großraum Braunschweig ist verpflichtet, für sein Verbandsgebiet ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) zu erstellen. Regionale Raumordnungspläne sollen gemäß § 5 Abs. 7 NROG mindestens alle zehn Jahre in ihrer Gesamtheit auf Aktualität überprüft werden. Nach den RROP`s 1995 und 2008 erarbeitet der Regionalverband aktuell die 3. RROP-Neuaufstellung mit dem Arbeitstitel RROP 3.0.

Weitere Informationen zum NROG und den Raumordnungsprogrammen in Niedersachsen finden Sie hier

Nachdem das bisherige RROP für den Großraum Braunschweig seit 2008 besteht, ist eine zeitnahe Neuaufstellung des RROP erforderlich. Darüber hinaus fordert § 5 Abs. 3 Satz 3 NROG eine „unverzügliche Anpassungspflicht“ von Regionalen Raumordnungsprogrammen an verbindliche Änderungen des Landesraumordnungsprogrammes (LROP) innerhalb eines Jahres.

Im Hinblick auf das 2017 abgeschlossene Änderungsverfahren zum LROP ergeben sich voraussichtlich Änderungen für das RROP in den Bereichen „Einzelhandel“ und „Regionaler Biotopverbund“.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes hat in ihrer Sitzung am 03.05.2018 die Neuaufstellung des RROP beschlossen und somit das formelle Verfahren eingeleitet.

Im RROP ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig für einen zehnjährigen Zeitraum darzulegen. Es werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung – verbunden mit räumlichen Festlegungen – für eine abgestimmte Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturentwicklung getroffen.

Das RROP besteht aus der Beschreibenden Darstellung und der Zeichnerischen Darstellung (Maßstab 1:50.000) sowie einer beigefügten Begründung und eines Umweltberichtes. Das RROP bildet den Rahmen für die städtebauliche Entwicklung (Bauleitplanung) der Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet sowie für raumbezogene Fachplanungen (Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Wasserwirtschaft, Rohstoffgewinnung etc.). Das aktuelle RROP finden Sie hier

Im Folgenden können Sie den aktuellen Stand der Neuaufstellung verfolgen.


Stand des Verfahrens (03/2020)

Die fachliche Grundlage der Inhalte des RROP 3.0 besteht zum Teil aus Konzepten und Berichten, die in enger Abstimmung mit den Kommunen im Verbandsgebiet und den Verbandsgliedern erarbeitet wurden und werden. Die Regionale Klimaanalyse (REKLIBS) ist seit 2019 fertiggestellt.

Im Februar 2020 fand das Konzept regionalbedeutsamer Gewerbestandorte (KOREG) seinen Abschluss und wurde veröffentlicht. Auch das neue Freiraumsicherungs- und Entwicklungskonzept (FREK) befindet sich in der Endabstimmung.

Daneben wird weiter intensiv an allen Bestandteilen des RROP gearbeitet, so dass beschreibende und zeichnerische Darstellung, Begründung und Umweltbericht allmählich Formen annehmen. Sobald erste Entwürfe stehen, sollen diese im Rahmen früher und informeller Gespräche den Gemeinden im Verbandsgebiet vorgestellt werden.


Auftaktveranstaltung

Henrik Beerboom gibt einen Überblick über die Siedlungsentwicklung im Verbandsgebiet
Manuela Hahn stellt die Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes vor
André Menzel erläutert den raumordnersichen Auftrag des Raumordnungsprogrammes

Die Auftaktveranstaltung am 23.10.2018 diente der Vorstellung der wesentlichen anzupassenden inhaltlichen Schwerpunkte sowie des weiteren Verfahrensablaufes, insbesondere der Vorgehensweise bei der Beteiligung der Kommunen und Fachbehörden. Der Fokus der inhaltlichen Schwerpunkte lag hierbei auf den Bereichen Siedlungsentwicklung, Freiraumentwicklung und Einzelhandel.


Verfahrensschritte

Übersicht Verfahrensschritte

Ablaufschema der RROP-Neuaufstellung

Die Aufstellung oder Änderung des RROP erfolgt in einem förmlichen Verfahren nach Niedersächsischem Raumordnungsgesetz (NROG), bei dem neben den Gemeinden und den Trägern öffentlicher Belange auch die Öffentlichkeit beteiligt wird (Offenlage des Planentwurfs).

Nach Beratung und Beschluss in den Verbandgremien wird das RROP als Satzung beschlossen. Rechtsverbindlich wird das RROP mit der Genehmigung durch die Obere Landes­planungs­behörde, hier: Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig.

Erarbeitungsprozess (Bestandteile des RROP)

Als fachliche Grundlagen für die Neuaufstellung werden zu unterschiedlichen Sachthemen regionale Konzepte und Planungen erarbeitet, die in umfassenden Beteiligungsprozessen diskutiert und abgestimmt wurden bzw. werden.

 

 

Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten (abgeschlossen)

Mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten werden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG über die Neuaufstellung des RROP informiert.

Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten

Die sich in ihren Belangen berührten regionsangehörigen Städte und Gemeinden, Landes- und Bundesbehörden, benachbarte Träger der Regionalplanung, alle weiteren öffentlichen Stellen, nach § 3 Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Naturschutzvereinigungen, Personen des Privatrechts im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 ROG sowie weitere unter § 3 Abs. 2 NROG benannte Beteiligte werden gebeten, bis zum 15.08.2018 Planungsgrundlagen (z. B. Gutachten, Untersuchungen, Fachpläne und Konzepte) vorzulegen, die für die Erarbeitung des RROP-Entwurfs sachdienlich sind.

Laufend: Umweltbericht (inkl. Scoping)

Die Neuaufstellung des RROP ist mit Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Gemäß § 8 ROG besteht damit die Verpflichtung eine Umweltprüfung durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. In dem Umweltbericht sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung der Regionalplanüberarbeitung auf die Umwelt haben werden, sowie anderweitige Planungsmöglichkeiten, die die Ziele und den räumlichen Anwendungsbereich des Plans berücksichtigen, zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. In diesem Zusammenhang sind gleichermaßen voraussichtliche erhebliche negative Umweltauswirkungen von Planinhalten wie auch potenziell positive Umweltauswirkungen zu berücksichtigen.            

Dies umfasst die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplanes auf

  1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  2. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  4. die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Vor Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung sind die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den durch die Neuaufstellung des RROP verursachten Umweltwirkungen berührt werden kann, zu beteiligen (Scoping).

Diese Stellen wurden von Seiten des Regionalverbandes schriftlich kontaktiert mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 03.07.2019 an die Adresse des Regionalverbandes (Kontakt) oder per E-Mail an rrop@  regionalverband-braunschweigE-Mail Trenner Punktde.