Freiraumkonzept

Freiraumkonzept 3.0

Das FREK 3.0 wurde Ende 2020 fertiggestellt und wird nun als fachliche Grundlage für die Freiraumentwicklung in die Neuaufstellung des RROP dienen. Die regionale Freiraumentwicklung und die Siedlungsentwicklung greifen ineinander.

Nach Beteiligung der Kommunen und Fachbehörden hat das Planungsbüro Umwelt (Hannover) in Abstimmung mit der Verbandsverwaltung die zahlreichen Anregungen und Verbesserungen in das Fachkonzept eingearbeitet. Der Projektbericht FREK 3.0 und ein umfangreicher Anlagenband sowie eine Planungskarte stehen nunmehr zum Download zur Verfügung.

Unterlagen zum Freiraumkonzept 3.0

Endbericht

  • 2021 FREK KurzBericht.pdfRegionales Freiraumsicherungs- und Entwicklungskonzept für den Regionalverband Großraum Braunschweig (FREK) - Kurzbericht, Stand 20213.0 MB
  • 2020 12 FREK Endbericht.pdfRegionales Freiraumsicherungs- und Entwicklungskonzept für den Regionalverband Großraum Braunschweig (FREK)6.6 MB
  • 2020 12 FREK Endbericht Anlagen.pdfRegionales Freiraumsicherungs- und Entwicklungskonzept für den Regionalverband Großraum Braunschweig (FREK)
    Anlagenband: Aktualisierung der Gebietsvorschläge des Fachbeitrags Erholung und Tourismus
    2.7 MB

Karten

  • FREK 150dpi.pdfKarte zum Freiraumkonzept 3.0 für den Regionalverband Großraum Braunschweig,
    Ansichtsqualität
    6.9 MB
  • FREK 300dpi.pdfKarte zum Freiraumkonzept 3.0 für den Regionalverband Großraum Braunschweig,
    Druckqualität
    13.1 MB

Das Freiraumkonzept aus dem RROP 2008

Freiflächen sichern – Lebensqualität verbessern

Naherholungsgebiete, Parkanlagen, Wälder, Wiesen und Felder ergeben zusammen mit den Siedlungsbereichen den Lebensraum Großraum Braunschweig.

Die regionalen Freiflächen bieten Raum für die Erholung der Einwohnerinnen und Einwohner, sie dienen der Land- und Forstwirtschaft und sind Lebensraum von Tieren und Pflanzen. Zudem sorgen die Grünbereiche für saubere und frische Luft und verbessern so das Klima in den Städten.

Insgesamt tragen sie damit wesentlich zur Wohn- und Lebensqualität bei, die als ein bedeutender "weicher" Standortfaktor auch für die Region als Wirtschaftsraum wichtig ist.

Freiraum ist nur begrenzt verfügbar. Eine wichtige Aufgabe der Regionalplanung ist es daher, bedeutende Freiflächen im Zusammenhang mit Wohn-, Industrie-, Verkehrs- und Gewerbeflächen oder Freizeiteinrichtungen einen hohen Stellenwert einzuräumen. Dies gilt besonders für Gebiete, die Lebensraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten sind und daher laut Naturschutzgesetz besonders zu schützen sind.

Regionalen Freiraumverbund entwickeln

Zentrales Ziel der Regionalplanung ist es, einen zusammenhängenden Freiraumverbund zu schaffen, der eine ökologische Vernetzung sicherstellt.

Hierzu weist das Regionale Raumordnungsprogramm entsprechende miteinander verbundene Bereiche für verschiedene Freiraumnutzungen aus, die von Bebauung freigehalten werden sollen.

Ergänzend sind die Städte und Gemeinden gefordert, Planungen und Maßnahmen umzusetzen, die dazu beitragen, den Freiraumverbund zu verbessern. Dabei sollen Besonderheiten der jeweiligen Naturräume berücksichtigt werden. So bietet es sich beispielsweise im Norden der Region an, Moorgebiete zu renaturieren, im Harz ist dagegen der Erhalt von Bergwiesen vorrangiges Ziel.

Freiraumnutzungen koordinieren

Die regionalen Freiräume werden sehr unterschiedlich genutzt: Sie können der Land- und Forstwirtschaft, der Erholung oder auch als Schutzgebiet für Tiere und Pflanzen dienen. Zum Teil überlagern oder ergänzen sich verschiedene Nutzungen. So kann zum Beispiel ein Waldgebiet gleichzeitig zur Holzproduktion dienen, von Spaziergängern als Naherholungsraum genutzt werden und verschiedene Tierarten beheimaten.

Allerdings ist eine Überlagerung verschiedener Aufgaben nicht immer möglich oder sinnvoll. Die Regionalplanung hat daher die Aufgabe, den Freiräumen die jeweils am besten geeignete Landnutzung zuzuordnen.

Hierzu weist der Regionalverband Großraum Braunschweig im Regionalen Raumordnungsprogramm Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für verschiedene Nutzungsarten aus: So sind beispielsweise in den Naturschutzgebieten oder auch im Nationalpark Harz vorrangig "Natur und Landschaft" zu erhalten und zu sichern.

Andere Gebiete wie der Naturpark Elm-Lappwald eignen sich besonders für Erholungszwecke und sind als Vorranggebiete für "ruhige Erholung in Naturund Landschaft" ausgewiesen.

Wichtige Anziehungspunkte für Erholungssuchende in Siedlungsnähe, die bereits gut erschlossensind, hat der Regionalverband als Vorrangegebiete für "Erholung mit starker Inanspruchnahme durch die Bevölkerung" festgelegt. Hierzu gehören zum Beispiel der Allerpark in Wolfsburg oder der Tankumsee bei Isenbüttel.

Für die Landwirtschaft sind Gebiete, die beispielsweise aufgrund ihrer guten Bodenqualität besonders hohe landwirtschaftliche Erträge erwarten lassen, als Vorbehaltsgebiete gesichert.

Landschaft in Siedlungsnähe sichern

Zusätzlich legt das RROP Vorranggebiete für "Freiraumfunktionen" fest. Diese sollen in Nähe der Wohngebiete Freiräume sichern. Sie verbinden verschiedene Naturbereiche, dienen der Naherholung, sorgen für Frischluftzufuhr in den Städten und gliedern die Siedlungsbereiche in kleinere Nachbarschaften oder Ortsteile.

Sie können dabei mehrere Funktionen übernehmen, so dass ihnen keine vorrangige Nutzung zugeordnet wird. Dies erfolgt erst über die Überlagerung mit anderen Vorrang-oder Vorbehaltsgebieten.

Natura 2000

Natura 2000 bezeichnet ein länderübergreifendes Netz von Schutzgebieten in der Europäischen Union (EU), das dazu dienen soll, bedeutsame Lebensräume und seltene Tier- und Pflanzenarten zu erhalten.

Das Land Niedersachsen hat für den Großraum Braunschweig insgesamt eine Fläche von über 45.500 Hektar als Natura 2000-Gebiet in das Europäische Netz eingebracht, darunter 53 FFH-Gebiete, die nach der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie unter Schutz stehen, und 14 Europäische Vogelschutzgebiete.

Das RROP stellt diese Bereiche als "Vorranggebiete Natura 2000" dar und benennt in der Begründung die jeweiligen Schutzzwecke und Erhaltungsziele.

Überlagernd weist die Regionalplanung teilweise Vorranggebiete für Natur und Landschaft aus, wenn über die Schutzzwecke und Erhaltungsziele hinaus weitere Funktionen gesichert werden müssen.