Fortschreibung REHK 2018

Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzepts

Der Regionalverband hat sein Regionales Einzelhandelskonzept (REHK) im Jahr 2018 fortgeschrieben. Wesentliche Neuerung ist, dass alle Einzelhandelsbetriebe im Verbandsgebiet erfasst und in einer interaktiven Karte dargestellt sind. Ebenso gibt es eine Differenzierung der unterschiedlichen Betriebstypen:

Unterschieden wird zwischen Supermärkten und Discountern, Drogeriefachmärkten und sonstigen Einzelhandelsbetrieben. Weitere Detailinformationen wie die Verkaufsfläche und Hauptbranche können Sie sich zusätzlich anzeigen lassen.

Die Einzelhandelsdaten wurden im Rahmen der Fortschreibung zwischen Juli und November 2017 erhoben oder wurden dem Regionalverband von den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt. Eine erneute Kartierung der Einzelhandelsbetriebe im Verbandsgebiet ist für das Jahr 2020 vorgesehen.


Details zur Fortschreibung finden Sie im folgenden Absatz "Hintergrund" und im Konzept selbst. Beachten Sie auch die Ergänzung aus dem Jahr 2019. Diese wurde erforderlich, um in einem verbindlichen regionalen Einzelhandelskonzept die Raumverträglichkeit einer Möbelmarktansiedlung zu gewährleisten. Beide Dokumente können weiter unten auf der Seite im Bereich "Dokumente" heruntergeladen werden.

Hintergrund zur Fortschreibung

Die Verbandsversammlung hatte am 27. September 2018 die Fortschreibung als regionale Entwicklungsstrategie im Bereich Einzelhandel beschlossen, um das Konzept an die geänderten Rahmenbedingungen im Einzelhandel und den fortschreitenden demographischen Wandel sowie die aktualisierten Ziele und Grundsätze des Landesraumordnungsprogramms (LROP) 2017 anzupassen.

Die Auftaktveranstaltung zum REHK erfolgte am 18. Mai 2017, die Abschlussveranstaltung fand am 6. November 2018 in der Stadthalle Braunschweig statt.

Aufbau des REHK

Eine Vollerhebung der Einzelhandelsbetriebe im gesamten Verbandsgebiet wurde durch das Gutachterbüro Stadt + Handel durchgeführt. So wurde der gesamte Einzelhandel in der Region zwischen Harz und Heide hinsichtlich der Verkaufsfläche, der angebotenen Sortimente oder Lageinformationen erfasst.

Die Städte Salzgitter, Wolfenbüttel und Wolfsburg sowie der Landkreis Peine haben die Einzelhandelsbetriebe in ihren Zuständigkeitsbereichen bereits im Rahmen anderer Projekte kartiert. Deren Daten wurden für die Fortschreibung des Konzeptes vollumfänglich zur Verfügung gestellt und dienen mit den selbsterhobenen Daten dem Regionalverband als Analyse- und Planungswerkzeug, um kommende großflächige Einzelhandelsvorhaben beurteilen zu können.

Daran anknüpfend erfolgte die konzeptionelle Arbeit am Konzept. Neben einer Analyse der angebots- und nachfrageseitigen Rahmenbedingungen im Großraum Braunschweig wurde eine Überprüfung und Fortschreibung der konzeptionellen Instrumentarien des REHK durchgeführt. Die regionale Sortimentsliste wurde ebenso überarbeitet wie der Mittelungsbogen, die Mindestinhalte für Einzelhandelsverträglichkeitsgutachten sowie die Leitlinien für die Einzelhandelsentwicklung.

Des Weiteren wurden Gemeindesteckbriefe und regionale Versorgungskerne für die Ober- und Mittelzentren erstellt. Dieser konzeptionelle Baustein dient der Möglichkeit einer besseren Vergleichbarkeit hinsichtlich der Ausstattungsmerkmale sowie der Angebots- und Nachfragesituation der Gemeinden bzw. Ober- und Mittelzentren untereinander.

Durch regelmäßige interne Abstimmungstermine und Informationen im Arbeitskreis Einzelhandel (Verbandsglieder, IHKen, Einzelhandelsverband und Obere Landesplanungsbehörde) und im Ausschuss für Regionalentwicklung wurde eine intensive Beteiligung gewährleistet. Wesentliche Inhalte des Konzeptes sollen in die gegenwärtige Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Großraum Braunschweig einfließen.

Mehrwert für Kommunen

Das REHK stellt besonders für die Kommunen im Verbandsgebiet einen großen Mehrwert dar. Durch die Einrichtung einer GIS-basierten Einzelhandelsdatenbank wird den Kommunen ein kostenloser Zugriff auf die Daten der Vollerhebung aller Einzelhandelsbetriebe im Verbandsgebiet ermöglicht. Die erhobenen Daten stehen im Eigentum des Regionalverbandes, so dass eine kostenfreie Weitergabe und Weiterverwendung auf Anfrage an die Kommunen im Verbandsgebiet durch den Regionalverband gewährleistet ist. Die Kommunen können aufbauend auf den Daten eigene kommunale Einzelhandelskonzepte entwickeln und bestehende Konzepte fortschreiben. Somit können Doppelerhebungen vermieden werden. Ebenso dienen die Daten der Bewertung von großflächigen Einzelhandelsansiedlungen. Die durchgeführte Vollerhebung im gesamten Verbandsgebiet führt zu erheblichen Synergien und Kosteneinsparungen im Vergleich zu teilräumlichen Konzepten.

Ergänzung zum REHK

Die Verbandsversammlung hat am 9. Mai 2019 die Ergänzung zum Regionalen Einzelhandelskonzept 2018 beschlossen. Die Ergänzung wurde notwendig, da das Oberzentrum Salzgitter die Ansiedlung eines Einrichtungshauses und eines Möbelmitnahmemarktes am Standort Eisenhüttenstraße im Stadtteil Thiede beabsichtigt. Aufgrund der Überschreitung der Verkaufsfläche für zentrenrelevante Randsortimente muss sich gemäß LROP 2017 die Raumverträglichkeit aus einem verbindlichen regionalen Einzelhandelskonzept (in diesem Fall aus der Ergänzung zum REHK) ergeben.

Mit der Ergänzung des REHK erfolgt eine individuelle Begrenzung der Verkaufsflächen für das angezeigte Vorhaben. Damit wird sichergestellt, dass der als raumverträglich zugelassene Umfang der Verkaufsflächen auf das geprüfte Einzelhandelsgroßprojekt beschränkt bleibt und kein Präzedenzfall geschaffen wird.

Weiterführende Informationen zum Planvorhaben, zur Raumverträglichkeitsprüfung oder zum Beteiligungsverfahren entnehmen Sie bitte den angefügten Dateien unter dem Reiter „Ergänzung“.


Dokumente zum Herunterladen

Konzept

Ergänzung `19

  • 2019 Ergaenzung REHK Ansicht.pdfRegionales Einzelhandelskonzept für den Großraum Braunschweig, Fortschreibung 2018, Ergänzung 2019: "Sonderstandort Eisenhüttenstraße"3.4 MB
  • Ergaenzende Stellungnahme SZ-Moebelmarkt.pdfRegionales Einzelhandelskonzept (REHK) für den Großraum Braunschweig 2018
    hier: Ergänzung Sonderstandort „Eisenhüttenstraße“ in Salzgitter-Thiede - Ergänzende Stellungnahme zur GMA-Auswirkungsanalyse
    550 KB
  • Salzgitter Auswirkungsalanyse Moebelmarkt.pdfRegionales Einzelhandelskonzept (REHK) für den Großraum Braunschweig 2018
    hier: Ergänzung Sonderstandort „Eisenhüttenstraße“ in Salzgitter-Thiede - Auswirkungsanalyse (Entwurf)
    4.0 MB
  • Synopse Aenderungen Ergaenzungsbeschluss.pdfRegionales Einzelhandelskonzept (REHK) für den Großraum Braunschweig 2018
    hier: Synopse der Änderungsvorschläge
    571 KB

Dokumente