Windenergienutzung in der Region
Regionalplanung und Windenergienutzung
Der Regionalverband legt im regionalen Raumordnungsprogramm Vorrang- und Eignungsgebiete für Windenergienutzung fest und steuert so die Verteilung von raumbedeutsamen Windkraftanlagen im Verbandsgebiet. Wie und welche Anlagen in dem jeweiligen Gebiet aufgestellt werden unterliegt dem jeweiligen Baugenehmigungsverfahren.
Windkraftanlagen gehören zu den sogenannten privilegierten Bauvorhaben im Aussenbereich. Sie können also - sofern die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eingehalten werden - an jeder beliebigen Stelle errichtet werden. Um die damit verbundene "Verspargelung" der Landschaft zu verhindern, kann das Instrument der Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung von der Regionalplanung angewendet werden. Damit dürfen raumbedeutsame Windkraftanlagen nur noch innerhalb dieser Gebiete errichtet werden.
Weitere Informationen zu Vorranggebieten für Windenergienutzung finden Sie im Raumordnungsprogramm
Weiterentwicklung der Windenergienutzung
Um das Ziel die Energieversorgung der Region bis 2050 auf erneuerbare Energien umzustellen erreichen zu können, wurde das Raumordnungsprogramm 2008 überarbeitet. Mit dieser 1. Änderung des RROP2008, "Weiterentwicklung der Windenergienutzung" soll mehr Raum für Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden.
Das Verfahren können Sie auf diesen Seiten verfolgen.
Daten zu Windkraftanlagen
Aufstellorte und Daten zu bestehenden Windkraftanlagen im Verbandsgebiet finden Sie in unserem Energieportal
Die Daten sind aus verschiedenen Quellen zusammengetragen worden. Sie können jedoch lückenhaft sein weil der Regionalverband nicht über die Aufstellung bzw den Betrieb von Windkraftanlagen informiert wird.