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Wie geht es weiter im „Windenergieverfahren“? 25.05.2018

Einigung mit dem Amt für regionale Landesentwicklung erzielt.

Im Verfahren zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms bezüglich der Windenergienutzung hat der Regionalverband Großraum Braunschweig nach intensiver Beratung durch das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Änderungen in der Begründung seines Programms vorgenommen.

„Damit kann das Verfahren jetzt zügig zu Ende gebracht werden“, erklärt Detlef Tanke, Verbandsvorsitzender des Regionalverbandes. Unmittelbar nach den Sommerferien komme die Verbandsversammlung zu einer Sondersitzung zusammen.

Das ArL hatte im Frühjahr die Genehmigungsfähigkeit des Programms in Frage gestellt.

Die klärungsbedürftigen Punkte wurden zwischen beiden Behörden erörtert und führten dazu, dass der Text der Planbegründung an mehreren Stellen redaktionell geändert wurde, beispielsweise hinsichtlich „harter und weicher Ausschlusskriterien“ bei Schutzabständen um Siedlungen und Einzelhäuser. Erste Verbandsrätin Manuela Hahn: „Es gab keine grundlegende Kritik an einzelnen neuen Standorten durch das Amt.“ Man sei sich einig, dass die Abwägung rechtlich stimmig sein müsse.

Für die Gebiete, deren Abgrenzung nach der zweiten Offenlage verändert wurde, ist den Betroffenen nach Beurteilung des ArL eine erneute Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. In der Regel handelt es sich um Gebietsverkleinerungen, die nach der zweiten Offenlage aus überwiegend rechtlichen Gründen vom Regionalverband vorgenommen wurden. Die Beteiligung erfolgt im Zuge einer erneuten teilweisen Offenlage, und zwar nur zu den Vorranggebieten, bei denen die Gebiete nach der zweiten Offenlage verändert wurden. Den Beschluss zu dieser dritten Teiloffenlage soll die Verbandsversammlung im August fassen.

Diese Offenlage mit Möglichkeit zur Stellungnahme nur zu den geänderten Gebieten soll Ende August beginnen. Die genauen Daten werden noch bekannt gegeben. Anschließend werden die Stellungnahmen vom Regionalverband ausgewertet.

Ein Satzungsbeschluss zur Genehmigung soll laut Erster Verbandsrätin nach Auswertung der Stellungnahmen schnellstmöglich gefasst werden.

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