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Verbandsversammlung beschließt dritte Offenlage der Windenergiepläne 10.08.2018

Zwölf Gebiete werden erneut verändert

Mit großer Mehrheit  hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig am Donnerstagabend die dritte Offenlage beschlossen und damit der öffentlichen Beteiligung zu den Windenergieplänen zugestimmt.

Vom 22. August bis 4. September werden die Pläne ein drittes Mal öffentlich ausgelegt. Gegenstand der Offenlage sind nur zwölf Gebiete, bei denen sich durch die Stellungnahmen im  zweiten Beteiligungsverfahren Änderungen ergeben haben. „Alle andere Vorrangebiete sind nicht Bestandteil der Offenlage, Stellungnahmen zu anderen Gebieten können wir nicht berücksichtigen“, stellt Erste Verbandsrätin Manuela Hahn klar.

Stellungnahmen können vom 22. August bis zum 11. September bei der Verwaltung des Regionalverbandes eingereicht werden. „Wir machen von einer verkürzten Frist Gebrauch, da sich die Grundzüge der Planung nicht ändern und sich die  Offenlage auf zwölf Vorranggebiete beschränkt, die bereits  offen gelegt wurden“, erläutert Manuela Hahn.  

Wie lange der gesamte Prozess dauert, hängt maßgeblich davon ab, wie viele Stellungnahmen eingehen. Ziel ist es, das Verfahren zügig zum Abschluss zu bringen.

Zehn der zwölf Gebiete werden verkleinert, zwei Gebiete minimal vergößert. Die Gesamtfläche der Vorranggebiete betrug vor der zweiten Offenlage rund 7.200 ha. Nun hat sich die Kulisse auf rund 6.700 ha reduziert. Eine geringfügige Verkleinerung, wie Manuela Hahn anmerkt. Der Flächenanteil im Verbandsgebiet verringert sich von 1,4% auf 1,3%. „Damit schaffen wir für die Windenergienutzung auch künftig noch substanziell Raum in der Region.“

Alle Unterlagen für die dritte Offenlage stehen auf dieser Seite

 

Gebiete, die an der dritten Offenlage teilnehmen:

Ausschnitt-Nr. der Zeich-nerischen  Darstellung

Vorranggebiet Windenergienutzung

Grund der Flächenänderung

Flächenveränderung in ha

2

Wittingen Stöcken
GF 2 Erweiterung

Redaktionelle geringfügige Flächenanpassung.

+ 0,7

3

GF Wesendorf Zahrenholz 01

Der Zuwachs ist begründet in der Rücknahme des 1.000 m Siedungsabstandes auf nunmehr 500 m Abstand, da es sich im benachbarten Landkreis Celle um Einzelhäuser im Außenbereich und nicht um eine geschlossene Siedlung handelt.

+ 2,3

4

GF Wesendorf Wahrenholz GF 4 Erweiterung

Anpassung des Siedlungsabstandes auf den Geltungsbereich der bestehenden Bebauungspläne „Wind“.

- 9,6

6

GF Brome Zicherie
GF 5 Erweiterung

Entfall der Erweiterungsfläche durch Beachtung eines nachgemeldeten Horststandortes des Seeadlers.

- 113,1

7

GF Meinersen Seershausen 01

Beachtung des Flugkorridors des Modellflugplatzes.

- 0,7

8

WOB Brackstedt
WOB 1 Erweiterung

Rücknahme aller Erweiterungsflächen aufgrund von nachgemeldeten flächendeckenden Rotmilanvorkommen.

- 49,0

9

PE Edemissen Oelerse PE 1 Erweiterung

Flächenänderung durch die im Flächennutzungsplan verankerte und mit dem Regionalverband abgestimmte Bodenabbaukonzeption.

- 33,3

13

HE Velpke Papenrode HE 1 Erweiterung

Rücknahme der südlichen Erweiterungsfläche aufgrund des Nahrungshabitats des Schwarzstorches.

- 18,9

13

HE Velpke Volkmarsdorf HE 5 Erweiterung

Entfall der Erweiterung aus luftfahrtrechtlichen  Gründen (Drehfunkfeuer  Hehlingen).

- 46,4

15

PE Hohenhameln Bierbergen
PE 6 Erweiterung

Rücknahme der Fläche aufgrund des einzuhaltenden Abstands der VR WEN (Altstandorte) untereinander.

- 0,8

16

SZ Lesse SZ 2

Durch Beachtung der nachgemeldeten Platzrunde des Segelflugplatzes entfällt ein Teil des Potenzialgebiets und der Anlegepunkt für den 120°Winkel.

- 10,7

19

HE Königslutter Süpplingen 01

Rücknahme einer Teilfläche im Westen aufgrund der Bestätigung des Brutreviers eines nachgemeldeten Rotmilans sowie der Feststellung des Brutreviers einer Rohrweihe.

- 70,0

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