Neuigkeiten

Regionalverband und Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig vereinbaren Fristverlängerung beim Windverfahren 14.06.2019

Gemeinsame PI des Regionalverbandes und des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig.

Dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL Braunschweig) liegt seit dem 18.03.2019 der Antrag des Regionalverbandes Großraum Braunschweig zur Genehmigung der 1. Änderung „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 vor.

Nach dem Nds. Raumordnungsgesetz hat das ArL Braunschweig drei Monate Zeit, die Planunterlagen zu prüfen und über den Antrag zu entscheiden.

Mit Urteil vom 05.03.2019 hat das OVG Lüneburg den die Windkraft betreffenden Teil des Regionalen Raumordnungsprogramms der Region Hannover für unwirksam erklärt.

Um die Auswirkungen des Urteils auf die Planungen der Windenergienutzung im Großraum Braunschweig und die damit verbundene Komplexität der Materie beiderseits eingehend prüfen zu können, haben der Regionalverband Großraum Braunschweig und das ArL Braunschweig eine Verlängerung der Prüfungsfrist um drei Monate vereinbart. Die Möglichkeit einer Fristverlängerung ist im Nds. Raumordnungsgesetz vorgesehen.

Zurück