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Regionalverband und Amt für regionale Landesentwicklung vereinbaren eine weitere Fristverlängerung beim Windverfahren 26.11.2019

Gemeinsame Presseinformation des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig und des Regionalverbandes Großraum Braunschweig.

Dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL Braunschweig) liegt seit dem 18.03.2019 der Antrag des Regionalverbandes Großraum Braunschweig zur Genehmigung der 1. Änderung „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 vor. Das ArL Braunschweig hat die vorgelegten Unterlagen geprüft und hält eine Überarbeitung der Planunterlagen sowie weitere Abstimmungen für erforderlich.

Das ArL Braunschweig hatte die präzise und nachvollziehbar dokumentierte Trennung der sogenannten harten und weichen Tabubereiche zur Bestimmung der Potenzialflächen in den Planungsunterlagen gefordert. Daher überarbeitet der Regionalverband die Unterlagen in entsprechender Weise. Diese Anpassung führt zu keiner Änderung in der angewandten Methodik, sondern sie dient dem vertieften Verständnis der Vorgehensweise.

Um die entsprechenden Anpassungen in den Planunterlagen und die Abstimmungen vornehmen zu können, vereinbaren das ArL Braunschweig und der Regionalverband Großraum Braunschweig eine weitere Verlängerung der Genehmigungsfrist bis Ende März 2020.

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