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Regionalverband schließt Windverfahren ab 12.02.2019

Am 14. März steht der Satzungsbeschluss durch die Politik an.

„Mit einer sozial- und umweltverträglichen Planung setzen wir jetzt unsere rechtliche Verpflichtung um, für einen Ausbau der Windenergie zusätzlichen Raum zu schaffen“, betont Detlef Tanke, Verbandsvorsitzender des Regionalverbandes Großraum Braunschweig bei der Pressekonferenz zum Windverfahren.  „Durch das Bündelungsprinzip schützen wir die Landschaft und die Menschen vor einer Verspargelung.“ Windräder dürfen weiterhin ausschließlich in den festgelegten Vorrangstandorten gebaut werden.

Zu den bestehenden 34 Vorranggebieten für Windenergie sollen 15 Flächen hinzukommen, so dass der Windenergieausbau künftig an 49 Standorten möglich ist. 14 der bestehenden Vorranggebiete bleiben unverändert, 17 Gebiete sollen erweitert, 3 verkleinert werden. Von knapp 3.100 ha bereits bestehenden Vorrangflächen soll die Gesamtfläche auf 6.770 ha etwas mehr als verdoppelt werden.

Die Planung des Regionalverbandes leiste einen Beitrag zu den übergeordneten Ausbauzielen von Bund und Land. „Es kann ein Investitionsvolumen von bis zu 1,5 Mrd. Euro ausgelöst werden“, sagt Tanke. Nicht zuständig ist der Regionalverband für die Installation von Windrädern. Diese müssen Investoren bei den jeweiligen Landkreisen oder kreisfreien Städten beantragen.

Verbandsdirektor Hennig Brandes ergänzt: „Durch unser Verfahren bleiben 98,7% des insgesamt 509.000 ha großen Verbandsgebietes von Windenergie frei. Lediglich 1,3% der Fläche des Regionalverbandes  steht für die Windenergie zur Verfügung. Durch das Ausschlussverfahren bündeln wir die Windräder auf verträgliche Standorte, es kommt nicht zu einer flächendeckenden Verspargelung der Landschaft.“

Brandes weist in dem Zusammenhang auf die Transparenz des gesamten Verfahrens hin. Alle Beteiligten seien zu Wort gekommen, jeder Einwand sei bewertet worden und es wurde stets über den Stand des Verfahrens informiert. Alle Änderungen, die sich im Laufe des Verfahrens ergaben, seien für alle nachvollziehbar dargestellt worden. Der Verband hat sich konsequent an planerische und rechtliche Vorgaben gehalten.

Rechtssicheres Verfahren: Sorgfalt vor Eile

Über sieben Jahre hat das Verfahren gedauert. Drei Offenlagen später sind jetzt alle Einwendungen mit rund 22.000 Einzelhinweisen ausgewertet, abgewogen und in einer gut 7.000 Seiten umfassenden Unterlage zusammengefasst.

„Die außerordentliche Menge der Stellungnahmen und die damit verbundene Anzahl der Einzelhinweise machte das Verfahren langwierig. Rund 4.100 Stellungnahmen mit 22.000 Einzelbelangen mussten von der Verwaltung in den drei Verfahrensschritten bearbeitet werden. Individuell sind alle Einzelbelange abgewogen worden. Sich daraus ergebende Änderungen an Gebieten mussten aus rechtlichen Gründen erneut offengelegt werden. Das hat zu drei Offenlagen geführt“, erläutert Brandes.

Im Februar beraten die Mitglieder des Ausschusses für Regionalentwicklung die komplexe Materie, bevor die Verbandsversammlung im März die Satzung beschließen soll. Dabei kann die Politik nur über das Gesamtkonzept abstimmen; es ist rechtlich nicht möglich, etwa einzelne Gebiete aus dem Beschluss herauszulösen.  Die Rechtssicherheit erfordert eine Gesamtplanung auf der Basis einheitlicher Kriterien, die für alle Gebiete gleichermaßen gelten müssen.

Alle Unterlagen zum Verfahren auf dieser Seite.

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