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Einzelhandelsgutachten vorgestellt 17.11.2017

Weniger Einzelhandelsbetriebe bei leicht zunehmender Verkaufsfläche

Im Ausschuss für Regionalentwicklung wurden die Ergebnisse der Vollerhebung des Einzelhandelsgutachtens vorgestellt

Seit Juni dieses Jahres wurde der Einzelhandel in der Region erfasst. Der Regionalverband Großraum Braunschweig hatte das Büro Stadt+Handel beauftragt, Einzelhandelsbetriebe hinsichtlich ihrer Verkaufsfläche und der angebotenen Sortimente zu erfassen. Die Erfassung ist Teil der Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzeptes (REHK) des Verbandes aus dem Jahr 2010.

Erste Ergebnisse stellte das Büro am heutigen Donnerstag den Mitgliedern des Ausschusses für Regionalentwicklung vor.

Demnach wurden im Gebiet des Regionalverbandes insgesamt rd. 5.800 Betriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 2,0 Mio. m² erfasst. Somit ist im Vergleich zu vorliegenden Bestandsdaten aus dem Jahr 2009 ein moderater Verkaufsflächenzuwachs bei einem gleichzeitig signifikanten Rückgang der Anzahl stationärer Einzelhandelsbetriebe feststellbar. Hier lassen sich Parallelen zu den bundesweiten Entwicklungstrends feststellen.

Die Region weist eine einzelhandelsrelevante Gesamt-Kaufkraft von 7,18 Mrd. Euro auf. Das Kaufkraftniveau in der Region liegt leicht über dem Landesdurchschnitt (Niedersachsen: 99 %). Festgestellt hat der Gutachter  ein sehr heterogenes Kaufkraftniveau innerhalb der Region. So ist in Wolfsburg und der unmittelbaren Umgebung ein sogenannter „VW-Effekt“ auszumachen, der sich in einem deutlich erhöhten Kaufkraftniveau widerspiegelt.  Im Landkreis Goslar zeigt sich dagegen ein unterdurchschnittliches Kaufkraftniveau.

Erhoben wurde in der Stadt Braunschweig sowie in den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt und Wolfenbüttel statt. Die Städte Salzgitter, Wolfenbüttel und Wolfsburg sowie der Landkreis Peine hatten ihren Einzelhandel bereits kartiert. Diese Daten sind in die Gesamterhebung mit eingeflossen.

„Wir freuen uns, den Kommunen die erhobenen Daten unserer neuen GIS-Datenbank unentgeltlich weitergeben zu können. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kommunen die Daten für eigene nichtwirtschaftliche Zwecke verwenden.“, betont Erste Verbandsrätin Manuela Hahn.

In weiteren Planungsschritten soll die konzeptionelle Arbeit zur Fortschreibung des REHK  (Analyse und Auswertung der Daten und Konzepterstellung, Abstimmung mit vereinzelten Kommunen) erfolgen.

“Unser Ziel ist es, dem seit vielen Jahren erfolgenden Strukturwandel im Handel und der Entwertung von Innenstadtlagen zu begegnen“, erläutert Manuela Hahn. „Dazu gehört der Erhalt und die Förderung ausgewogener Versorgungsstrukturen, die Entwicklung und Sicherung von Innenstadtlagen sowie die Förderung einer wohnortnahen Grundversorgung auch für mobilitätseingeschränkte Menschen“, so Hahn abschließend.

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