Stand des Verfahrens – April/ Mai 2024

Mit öffentlicher Bekanntmachung (Datum wird noch bekanntgegeben) der Genehmigung tritt die 1. Änderung des RROP 2008 rückwirkend zum 02. Mai 2020 in Kraft.

Nach der Bekanntmachung können die Daten an dieser Stelle heruntergeladen werden.


1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 für den Großraum Braunschweig „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“

Mit der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 für den Großraum Braunschweig ändert der Regionalverband Großraum Braunschweig als Träger der Regionalplanung sein Regionales Raumordnungsprogramm 2008 in Abschnitt IV Ziffer 3.4.1 bzgl. der Weiterentwicklung der Windenergienutzung.

Gegenstand der 1. Änderung des RROP 2008 ist die Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung mit der Wirkung von Eignungsgebieten nach § 7 Abs. 3 Satz 3 Raumordnungsgesetz. Dies bedeutet, dass raumbedeutsame Windenergieanlagen in den festgelegten Vorranggebieten Windenergienutzung zulässig sind. Außerhalb der Vorranggebiete Windenergienutzung, im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, sind raumbedeutsame Windenergieanlagen unzulässig. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Regionalverbands Großraum Braunschweig. Durch die Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung mit Ausschlusswirkung wird ein Rahmen geschaffen, die Windenergienutzung an geeigneten Standorten im Großraum Braunschweig zu konzentrieren (Bündelungsprinzip).

In der 1. Änderung des RROP 2008 werden 48 Vorranggebiete Windenergienutzung festgelegt. Zu den bestehenden 34 Vorranggebieten Windenergienutzung kommen 14 Flächen neu hinzu. 14 der bestehenden Vorranggebiete bleiben unverändert, 16 Gebiete werden erweitert, vier verkleinert. Von knapp 3.100 ha bereits bestehenden Vorrangflächen wird die Gesamtfläche auf 6.567 ha etwas mehr als verdoppelt. Der Regionalverband hat damit im Ergebnis substanziell Raum für die Windenergienutzung im Verbandsgebiet geschaffen.

Die Vorranggebiete Windenergienutzung umfassen 1,3 % des Verbandsgebietes.


Chronologischer Ablauf des Verfahrens

14. März 2019

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Großraum Braunschweig hat die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 für den Großraum Braunschweig „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ (1. Änderung des RROP 2008) als Satzung beschlossen.

04. März 2020

Die Obere Landesplanungsbehörde, das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, hat per Bescheid (ArL BS 20303 / RGB-2008-Änd. 1) die 1. Änderung des RROP 2008 genehmigt.

2. Mai 2020

Mit öffentlicher Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung ist die 1. Änderung des RROP 2008 in Kraft getreten.

14. Dezember 2022

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Nds. OVG) in Lüneburg hat der Normenkontrollklage der Samtgemeinde und der Gemeinde Meinersen stattgegeben. Die Antragstellerinnen hatten gegen die Windenergie-Planung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig geklagt. Vor allem aufgrund eines formellen Fehlers (falsche Form des Beschlusses) sowie eines materiellen Fehlers (Abwägung von Belangen) ist der Klage stattgegeben worden. Im Anschluss daran hat der Regionalverband das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die vom Gericht nicht zugelassene Revision (sog. Nichtzulassungsbeschwerde) eingelegt.

11. Mai 2023

Die Verbandsversammlung hat für den Fall, dass die Nichtzulassungsbeschwerde keinen Erfolg hat, die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens gem. § 11 Abs. 6 Raumordnungsgesetz (ROG) beschlossen. Ziel des Verfahrens ist es, die aus der Sicht des Nds. OVG bestehenden Planungsfehler zu beheben und die 1. Änderung des RROP 2008 rückwirkend zum 02. Mai 2020 wieder in Kraft zu setzen Ende November 2023 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weist die Nicht-Zulassungsbeschwerde, die der Regionalverband Großraum Braunschweig gegen das Urteil des OVG Lüneburg vom Dezember 2022 eingelegt hatte, zurück. Damit erhält das Urteil des Nds. OVG Rechtskraft.

11. Januar 2024

Die Verbandsversammlung hat die im Zuge des durchgeführten ergänzenden Verfahrens nach § 11 Abs. 6 ROG angepasste Fassung der 1. Änderung des RROP 2008 als Satzung beschlossen.

19. Januar 2024

Die Verbandsverwaltung hat den Antrag auf Genehmigung der 1. Änderung des RROP 2008 im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zur rückwirkenden Inkraftsetzung des RROP nach § 11 Abs. 6 ROG beim ArL Braunschweig eingereicht.

13. März 2024

Bescheid (ArL BS.203-RROP-RBG-2008-1. Änderung) des ArL Braunschweig über die Genehmigung der Satzung der 1. Änderung des RROP 2008 mit Ausnahme des Vorranggebietes Windenergienutzung GF Meinersen Seershausen 01 sowie des im Rahmen der 1. Änderung des RROP 2008 erweiterten Teils des Vorranggebietes Windenergienutzung GF Wittingen Stöcken GF 2 Erweiterung. Nur die genehmigten Teile der 1. Änderung des RROP 2008 werden wirksam.

April/ Mai 2024 (Genauer Termin wird noch bekanntgegeben)

Mit öffentlicher Bekanntmachung der Genehmigung tritt die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2008 für den Großraum Braunschweig „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ gemäß § 11 Abs. 6 ROG rückwirkend zum 02. Mai 2020 in Kraft. Das Vorranggebiet GF Meinersen Seershausen 01 sowie der Erweiterungsbereich des Vorranggebiets GF Wittingen Stöcken GF 2 Erweiterung sind gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 NROG von der Genehmigung ausgenommen worden. Die von der Genehmigung ausgenommenen Vorranggebietsflächen sind in den Unterlagen der 1. Änderung des RROP 2008 gekennzeichnet.