Förderung durch den Regionalverband

Innovationen an ÖPNV-Zugangsstellen

Im Rahmen der Förderrichtlinie „Innovationen an ÖPNV-Zugangsstellen“ soll der Ausbau der barrierefreien Fahrgastinformation im Großraum Braunschweig gestärkt werden. Die Fahrgastinformation ist ein wichtiges Element der Kommunikation im ÖPNV und eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz des Angebotes. 

Die Barrierefreiheit an Haltestellen wird in den kommenden Jahren den Schwerpunkt der baulichen Maßnahmen bilden, denn nach § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sind die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.

Durch den Einsatz neuer Informationstechnologien kann die Fahrgastinformationen im Hinblick auf Gestaltung und Bereitstellung von Daten im Zeitalter der Digitalisierung erweitert werden. Gleichzeitig bietet sich für die öffentlichen Verkehrsbetriebe die Möglichkeit, die Servicequalität deutlich zu verbessern.

Die Zuwendung des Regionalverbandes ist zweckgebunden und wird als Projektförderung im Wege einer nicht rückzahlbaren Anteilsfinanzierung mit einer Quote von bis zu 75 % der bewilligten zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Betriebs- und Instandhaltungskosten sind vom Zuwendungsempfänger zu tragen.

Zuwendungen können den im Verbandsgebiet des Regionalverband Großraum Braunschweig verkehrenden Verkehrsunternehmen für ihr jeweiliges Konzessionsgebiet sowie den Kommunen im Verbandsgebiet des Regionalverband Großraum Braunschweig bewilligt werden. Ein Zusammenschluss von Unternehmen oder Kommunen wird ausdrücklich begrüßt.

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Ausbau von Fahrgast-Infrastruktur

Der Regionalverband möchte den ÖPNV durch eine funktionale, nutzergerechte und ansprechende Ausgestaltung der Infrastruktur attraktiver machen und damit auch den ökologischen und verkehrspolitischen Anforderungen Rechnung tragen.

Im Fokus stehen dabei u. a. Maßnahmen, die die Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger untereinander (z. B. B+R- und P+R-Anlagen) wie auch die Aufenthaltsfunktion für die Fahrgäste an Haltestellen verbessern.

Er übernimmt deshalb auf Antrag der Kommunen bzw. von ihnen beauftragten Verkehrsunternehmen die für die Vorplanung von Bauvorhaben im Umfeld von ÖPNV-Verkehrsstationen (im Sinne der Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI einschließlich ggf. erforderlicher Nebenleistungen z. B. für Vermessungsarbeiten) anfallenden Ausgaben bis zu einer Höhe von 95 %, die diesen durch externe Auftragnehmer entstehen.

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Umfeldaufwertung

Der Regionalverband Großraum Braunschweig fördert Vorhaben zur funktionalen und/oder gestalterischen Aufwertung von Zugangsstellen und der daran angrenzenden Infrastruktur. Die geplanten Maßnahmen sollen zu einem Mehrwert für die Fahrgäste führen und die Attraktivität des ÖPNV steigern.

Der Regionalverband wird aus den genannten Gründen im Rahmen einer Anteilsfinanzierung Fördermittel bereitstellen. Der Zuwendungszweck ist nicht auf spezielle Anwendungsfälle limitiert, die Antragsteller können frei agieren und kreative Lösungen einbringen. Das Programm lässt es ausdrücklich zu, dass hierüber höherwertige Ausstattungselemente oder Materialien verwendet werden, die von Dritten nicht oder nur bis zu bestimmten Höchstwerten gefördert werden.

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