Raumordnungsverfahren

Sandabbau Jembke

Die JOHANN BUNTE Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Papenburg - im folgenden Vorhabenträgerin genannt - plant die Erschließung einer Sandabbaustätte im Nassabbau in der Gemeinde Jembke im Landkreis Gifhorn.  

Das Vorhaben, das eine Fläche von ca. 12,7 ha umfasst, ist raumordnerisch aufgrund seiner Vorhabengröße sowie im Zusammenhang mit den verkehrlichen Infrastrukturplanungen zur A 39 und weiteren in diesem Zusammenhang beabsichtigten Bodenabbauplanungen zu beurteilen, so dass es als raumbedeutsam und überörtlich einzustufen ist.  

Sachverhalt / Vorhabenbeschreibung

Die Vorhabenträgerin plant die Erschließung einer Sandabbaustätte im Nassabbau südlich der Ortslage Jembke, unmittelbar östlich der geplanten Trasse der Bundesautobahn BAB A 39 mit der Tank- und Rastanlage Jembke. Dabei soll das Abbauvorhaben im Rahmen des Baus der BAB A 39 erfolgen, um die erforderlichen Dammschütt- und Frostschutzmaterialien bereitstellen zu können. Das geplante Vorhaben ist damit zweckgebunden und unmittelbar vom Bau des betreffenden Autobahnabschnittes BAB A 39 abhängig. Der Abbau wird sich bei Verwirklichung des Autobahnbaus voraussichtlich über einen Zeitraum von einem Jahr erstrecken.

Die geplante Sandentnahme soll unter Einsatz der Saug-Spültechnologie erfolgen. Erwartet wird eine gewinnbare Rohstoffmenge von ca. 878.000 m³.   Für den Sandabbau vorgesehen sind die Flurstücke 7, 8 und 9 in der Flur 15 der Gemarkung Jembke. Das Vorhabengebiet hat eine Gesamtflächengröße von etwa 12,7 ha.

Bei den betroffenen Flächen handelt es sich um landwirtschaftliche Nutzflächen - zwei Ackerflächen sowie ein Grabengrundstück. Der die geplante Abbaufläche querende Graben (Laiegraben) soll im Zuge des Aufschlusses der Entnahmestätte lagemäßig verlegt werden, so dass seine Funktion ständig gewahrt bleibt.  

Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die westlich und östlich angrenzenden Erschließungswege und von hier weiter zur K 106.  

Im Regionalen Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig (RROP) 2008 ist die Fläche als Vorbehaltsgebiet Rohstoffgewinnung KS ((kieshaltiger Sand) mit der Flächenbezeichnung „GF-Bold-05“ festgelegt.  

Weiterhin liegt die geplante Abbaustätte innerhalb des Wasserschutzgebietes Brackstedt/Weyhausen, Schutzzone III B. Westlich angrenzend an der geplanten Abbaustätte befindet sich die Schutzzone III A.  

Im Rahmen der Nachnutzung strebt die Vorhabenträgerin das Ziel der Wiedernutzbarmachung durch die Herstellung eines ca. 9,45 ha großen Sees an. Es soll ein landschaftsgerechter und naturnaher See mit einer langen Uferlinie inkl. Flachwasserzone entstehen.  

Tabellarischer Verfahrensablauf

VerfahrensschrittDatum
Antragskonferenz18.01.2018
Prüfung der Erforderlichkeit des ROV's gemäß § 9 NROG
Landesplanerische Feststellung (Unterlagen siehe unten)15.04.2019
Verfahrensstand:
  • abgeschlossen
  • läuft
  • aktuell
  • folgt

Unterlagen zum Verfahren