Raumordnungsverfahren

Kiessandgewinnung Beuchte II

Vorhabenbeschreibung:
Die Vorhabenträgerin "August Oppermann - Kiesgewinnungs- und Vertriebs-GmbH", Hann. Münden,
hat für die Erweiterung der Kiessandgrube Beuchte die Erteilung einer Genehmigung für die Gewinnung von Kiesen und Sanden im Abbaufeld Beuchte II beantragt.

Angrenzend an das Abbaufeld Beuchte I, genehmigt vom Landkreis Wolfenbüttel für den Trockenabbau am 30.11.1980, sowie mit Planfeststellungsbeschluss am 1. März 2001 zugelassen für den Nassabbau, setzt sich östlich des Tagebaus die Kieslagerstätte fort. Nach der Rohstoffsicherungskarte des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) liegen die Abbaufelder Beuchte I und Beuchte II innerhalb einer Lagerstätte 1. Ordnung. Diese Lagerstätte endet am westlichen Ortsrand von Beuchte und setzt sich in nördlicher Richtung über die Genehmigungs- und Antragsgrenzen hinaus fort.

Um den Südteil der Lagerstätte 1. Ordnung vollständig abbauen zu können, wurde der oben angeführte Antrag gestellt.

Bei dem Vorhaben Beuchte II handelt es sich um die Erweiterung eines bestehenden Kiessandabbaus im Trockenabbau, d.h. ohne Freilegung des Grundwassers.

Innerhalb der Fläche Beuchte II soll auf einer Fläche von rund - 3,98 ha - Rohstoffabbau erfolgen. Innerhalb der Vorhabenfläche stehen etwa - 460.000 m³ - an im Trockenschnitt gewinnbaren Vorräten an. Die Jahresförderung aus der Grube Beuchte liegt bei maximal - 80.000 t/Jahr -.

 

Durch die Erweiterung der Grube in das Feld Beuchte II kommt es gemäß Antragsunterlagen zu keiner Erhöhung der Kapazität, d.h. der jährlichen Fördermenge und damit zu keinerlei Änderungen bei dem vorhabenbedingt auftretenden Lkw-Verkehr.

Tabellarischer Verfahrensablauf

VerfahrensschrittDatum
Antragskonferenz25.06.2013
Prüfung der Erforderlichkeit des ROV's gemäß § 9 NROGErörterungstermin
Landesplanerische Feststellung 10.12.2013
Verfahrensstand:
  • abgeschlossen
  • läuft
  • aktuell
  • folgt

Unterlagen zum Verfahren

Antragskonferenz

Ergebnis