Raumordnungsverfahren

Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Ochsendorf / Neindorf

Das für das Vorhaben vorgesehene Planungsgebiet liegt im Landkreis Helmstedt, im Landschaftsraum nord­östlich der BAB A 2, Abfahrt 59 „Königslutter / Ochsendorf“ bis zur Landesstraße L 294 östlich von Wolfsburg-Neindorf.

Es wird im Westen und im Norden von den Landesstraßen L 290 und L 294 eingefasst. Im Westen des Planbereichs entlang der L 290 befinden sich in der Niederungsrandlage zur Schunter die Orte Ochsendorf, Klein Steimke und Neindorf.

Das dieser raumordnerischen Prüfung zugrunde liegende Vorhabengebiet umfasst auf dem Stadtge­biet Königlutters rund 159 ha. (Zuzüglich der Gewerbebauflächen auf dem Stadtgebiet von Wolfsburg-Neindorf mit ca. 68 ha ergibt sich eine Gesamtfläche für die Vorhabenplanung in einer Größenordnung von 227 ha.)

Schwerpunkt der Bauleitplanung ist die Entwicklung eines Industriegebietes insbesondere für logistikaffine Betriebe, die auf einen 24-Stundenbetrieb ausgelegt sind. Vorgesehen ist dabei, das Vorhabengebiet nach Nutzungsbereichen zu gliedern. Ziel ist es auch, klein- und mittelständigen Gewerbe- und Handwerksbetrieben Flächen anbieten zu können. Ausgangspunkt der Planung ist dabei das noch nicht vollständig erschlossene Gewerbegebiet „Königslutter-Ochsendorf an der BAB A 2“ im Südwesten des Plangebietes.

Das Vorhabengebiet wird verkehrlich über eine zentral geführte Haupterschließung erschlossen. Diese führt von der BAB A 2-Anschlussstelle hin zu den Landestraßen L 290 im Südwesten und L 294 im Nordosten.

Das Vorhabengebiet wird aktuell vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. In der Zusammenschau ergibt sich darüber hinaus ein komplexes Bild verschiedener betroffener Raumnutzungen, Funktionen und diesbezüglicher raumordnungs-, planungs- und naturschutzrechtlicher Festsetzungen und Fest­legungen. Anzuführen sind hier v.a.:

Raumordnung

Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft (aufgrund hohen, natürlichen standortgebundenen landwirtschaftlichen Ertragspotenzials)

  • Vorbehaltsgebiet Erholung
  • Vorbehaltsgebiet Rohstoffgewinnung
  • Vorbehaltsgebiet Natur- und Landschaft
  • Vorbehaltsgebiet Wald (angrenzend)

Bauleitplanung

  • Sonderbaufläche für nichtraumbedeutsame Windenergieanlagen – wirksame 32. Änderung des Flächennutzungsplans
  • gewerbliche Baufläche – wirksame 20. Änderung des Flächennutzungsplans

Naturschutz etc.

  • zwei Teilflächen des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Mittlere Schunter“
  • Naturpark Elm-Lappwald

Das Vorhabengebiet setzt sich in seinen Flächenanteilen wie folgt zusammen:

  • Flächen für die Landwirtschaft - 81 ha
  • Wirksame Flächennutzungsplanänderungen Nr. 20 und 32 - 43 ha
  • Teilfläche des LSG im Südosten - 22 ha
  • Teilfläche des LSG im Südwesten - 13 ha.

Hinsichtlich nachfolgender Raumnutzungen und möglicher Konflikte / Vereinbarkeiten führt die Vorhabenträgerin u.a. aus:

  • Sonderbaufläche für nichtraumbedeutsame Windenergieanlagen

Die zurzeit wirksame und zentral im Plangebiet liegende Sonderbaufläche für nicht raumbedeut­same Windenergieanlagen wird im Zuge dieser neuen Flächennutzungsplanung aufgegeben und als Gewerbebaufläche überplant. Die dort errichteten drei Windenergieanlagen genießen bis zu ihrem Rückbau Bestandsschutz.

  • Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Mittlere Schunter“

Teilfläche des LSG im Südosten: Diese Teilfläche soll im Rahmen der Bauleitplanung mit Maßnahmen nach dem Naturschutzrecht entwickelt werden.

Teilfläche des LSG im Südwesten: Diese Fläche zwischen der L 290 und rasttankstelle soll als Gewerbebaufläche überplant werden. Hierzu ist separat ein Verfahren zur Löschung aus dieser landschaftsschutzrechtlichen Festsetzung erforderlich.

Weitere Ausführungen zu den Teilnutzungen bzw. die gesamte Vorhabenbeschreibung finden sich in den Unterlagen des Vorhabenträgers.

Tabellarischer Verfahrensablauf

VerfahrensschrittDatum
Antragskonferenz02.11.2016
Prüfung der Erforderlichkeit des ROV's gemäß § 9 NROG
Landesplanerische Feststellung 14.02.2017
Verfahrensstand:
  • abgeschlossen
  • läuft
  • aktuell
  • folgt

Unterlagen zum Verfahren

Ergebnis

  • 2017 0210 LS berichtigt 0803.pdfRaumordnungsverfahren „46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Königslutter am Elm „Gewerbegebiet Ochsendorf / Neindorf (GE-ON)“; Landesplanerische Stellungnahme über die Erforderlichkeit eines Raumord-nungsverfahrens201 KB

Lageplan

Antragskonferenz