Raumordnungsverfahren

ROV 380 kV-Leitung, Anschluss Salzgitter

380kV-Anschluss Salzgitter, Übersichtsplan (siehe Plan 6 "Hauptvarianten" unter "Unterlagen"

Vorhabenplanung:

Der Übertragungsnetzbereiter TenneT TSO GmbH plant die Verstärkung des Höchstspannungsnetzes im Raum Salzgitter, um die Anschlusskapazität für die Werksstandorte der Salzgitter AG und Volkswagen AG im Zuge von geplanten Produktionsumstellungen zu erhöhen.

TenneT TSO GmbH stellt für die „Prüfung von Standortalternativen für das UW Gleidingen/Hallendorf_neu und die Kreuzungsschaltanlage am Schnittpunkt mit der 380-kV-Leitung Wahle – Lamspringe sowie Trassenalternativen für eine 380-kV-Verbindungsleitung“ verschiedene Varianten vor. Die Vorhabenvarianten liegen in der Stadt Salzgitter und den Gemeinden Lengede, Vechelde und Ilsede im Landkreis Salzgitter sowie der Gemeinde Söhlde im Landkreis Hildesheim.

Das Vorhaben ist Teil des Projektes Netzausbauvorhaben P33M24b (Wolmirstedt – Helmstedt – Gleidingen/Hallendorf_neu – Mehrum_Nord) und erfolgt im Rahmen des Netzentwicklungsplan Strom 2030.

TenneT TSO GmbH bittet den Regionalverband Großraum Braunschweig um die raumordnerische Prüfung der Raumverträglichkeit gemäß ROG und NROG.

Vorhabenbeschreibung:

Zurzeit stellt TenneT TSO GmbH der Salzgitter Flachstahl GmbH eine für die Werksversorgung ausreichende 220-kV-Netzanschlusskapazität (NAK) von 200 MW (Megawatt) zur Verfügung. Mit Umsetzung der Ausbaustufen 1 und 2 des Projektes SALCOS (Salzgitter Low CO2 Steelmaking) benötigt die Salzgitter Flachstahl GmbH eine zusätzliche NAK von ca. 630 MW. Diese zusätzliche NAK kann über den bestehenden 220-kV-Netzanschluss nicht mehr bereitgestellt werden. Zudem verfügt das dem bestehenden Netzanschluss vorgelagerte 220-kV-Höchstspannungsnetz nicht über die hierfür erforderliche Transportkapazität.

Die Realisierung des Projektes SALCOS ist auf die Umsetzung eines 380-kV-Netzanschlusses sowie dem 380-kV-Ausbau des vorgelagerten Höchstspannungsnetzes angewiesen.

TenneT TSO GmbH stellt der Avacon GmbH für die Versorgung des Volkswagen-Werkes Salzgitter 110-kV-Netzanschlusskapazitäten zur Verfügung. Für den Ausbau der Batteriefertigung ist die Erhöhung der Anschlusskapazität erforderlich. Dazu beabsichtigt TenneT TSO GmbH die Netzanschlusskapazitäten im 110-kV-Netz der Avacon zu erhöhen.

Kapazitätsbedingt ist entsprechend ein neuer 380-kV-Lastschwerpunkt erforderlich. Hierfür soll ein neues 380-kV-Umspannwerk als Stabilitätsanker errichtet werden. Das neue Umspannwerk (UW Hallendorf/Gleidingen neu) im Raum Salzgitter ist an ein neues 380-kV-Stromnetz einzubinden. Hierfür soll eine 380-kV-Leitungsverbindung zur im Bau befindlichen 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar errichtet werden. Die neue Leitungsverbindung soll in die 380-kV-Leitungsverbindung Mehrum_Nord – Helmstedt integriert werden. Grundlage hierfür stellt das Netzausbauvorhaben P33M24b (Wolmirstedt – Helmstedt – Hallendorf/Gleidingen_neu – Mehrum_Nord) im Netzentwicklungsplan Strom (NEP) 2030 dar, welches durch die Bundesnetzagentur im Dezember 2019 bestätigt wurde. Aufgrund des zu erwartenden zeitnahen Bedarfs einer höheren NAK ist es jedoch erforderlich, die Planungen und Baumaßnahmen für die Anschlussleitungen der Salzgitter Flachstahl GmbH und VW vorzuziehen.

Im Rahmen des Vorhabens sollen innerhalb des Untersuchungsgebietes (vgl. Plan 6 unter "Lageplan") mit einer Raumwiderstandsanalyse folgendes ermittelt werden:

  • Standortalternativen für das UW Gleidingen/Hallendorf neu: hierbei soll die räumliche Nähe zu den Kunden am Industriegelände Salzgitter/VW berücksichtigt werden.
  • Standort für die Kreuzungsschaltanlage (im Schnittpunkt mit der 380-kV-Leitung Wahle – Lamspringe)
  • Trassenalternativen für eine Verbindung der ermittelten Standorte

Die ermittelten Standort- und Trassenalternativen werden unter Anwendung umweltfachlicher, raumordnerischer und technischer Kriterien jeweils verglichen. Die Raumverträglichkeitsprüfung sollen geeignete, beplanbare Standorte für das UW Gleidingen/Hallendorf neu und für die Kreuzungsschaltanlage sowie eine Vorzugstrasse zur Verbindung der beiden Standorte als Ergebnis erbringen.


Tabellarischer Verfahrensablauf

VerfahrensschrittZeitraum / Datum
Antragskonferenz*30.11.2020 - 07.01.2021
Prüfung der Erforderlichkeit des ROV's gemäß § 9 NROG
Landesplanerische Stellungnahme (s.u.)25.05.2021
Verfahrensstand:
  • abgeschlossen
  • läuft
  • aktuell
  • folgt

* Der Einleitung eines ROV geht gem. § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) eine Antragskonferenz voraus. Aufgrund der festgestellten epidemischen Lage wird die Antragskonferenz nicht gemäß § 10 (1) NROG als lokaler Termin durchgeführt. In Abstimmung mit der Vorhabenträgerin und dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL-BS, Obere Landesplanungsbehörde) wird die Antragskonferenz durch eine Beteiligung in schriftlicher oder elektronischer Form ersetzt (Artikels 16 des Gesetzes zur Änderung niedersächsischer Rechtsvorschriften aus Anlass der Corvid-19-Pandemie vom 17.07.2020 sowie der zwischenzeitlich erfolgten Ergänzung und Anwendung des § 22 (2) NROG und § 10 (1) S. 2 NROG).


Unterlagen zum Verfahren

Ergebnis